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Im ersten Teil war es um die Wahrnehmung im Verhältnis zur Selbstwahrnehmung gegangen, darum, wie sich letztre aus erstrer begründet und entwickelt, zu einem eigenen Verhältnis in den Menschen wird und ihre Absichten und Triebe konstituiert. In der privaten Persönlichkeit war die Selbstwahrnehmung im Verhältnis zum Erleben schließlich selbständig, hiervon unabhängig geworden und trat als Kraft einer Selbstbezogenheit auf, durch welche die private Beziehung der Menschen auf sich selbst omnipotent geworden schien.
Es waren die Verhältnisse des Erlebens, worin die Beziehungen der Menschen zu sich selbst als Existenzweisen ihres Erkenntnisprozesses mächtig werden, indem sie hieraus ihren abstrakten Sinn, ihre Leiblichkeit als seelische Beziehung entwickeln. Diese war immer noch auf die Wahrnehmung bezogen und hatte von daher ihre Substanz aus einer Welt, die zwar keine gewisse Gegenständlichkeit hatte, aber doch auf dieser beruhte, in ihren Gefühlen gegenständliches Leben wahrhatte, das in ihrem Erleben sich mitgeteilt und vermittelt hatte.
Jetzt tritt die sie so gewordene Persönlichkeit in ein Verhältnis zu ihresgleichen, vermittelt sich nun selbst als Person zu anderen Personen und bietet sich als lebendigen Stoff dieses Verhältnisses an, in welchem die Menschen sich nach ihren Selbstgefühlen zueinander verhalten. Objektiv ist es das Verhältnis der Sebstgefühle, welches hierbei zum tragen kommt, zu solchen Selbstgefühlen, die den ganzen Inhalt der Wahrnehmung ausmachen und sich nur noch zwischen den Personen entfalten. Diese "interpersonelle Wirklichkeit" steht nun als Gegenstand des theoretischen Fortgangs an, denn sie wird nun zu einem objektiv seelischen Verhältnis, die Waahrnehmung hat die seelischen Beziehungen als ihre Bedingung wahr, die sie zunehmend selbst bestimmt.
In diesen zwischenmenschlichen Verhältnissen wird zum einen Selbstwahrnehmung vergemeinschaftet, zum anderen Fremdwahrnehmung erzeugt, ja, es besteht überhaupt und im Grunde aus dem Verhältnis von Selbstwahrnehmung und Fremdwahrnehmung, durch welchen sich die Personen darin verbinden und abstoßen. Alle Gattungsmerkmale des Menschseins geraten hierbei zu einem Merkmal der Selbstwahrnehmung und werden von daher auch eine Lebensform nötig haben, die dieser entspricht: Die bürgerliche Familie. Darin lebt die Selbstisolation, welche die Selbstwahrnehmung hervorbringt dadurch auf, dass sie als vergemeinschaftete Natur menschlicher Beziehung überhaupt erscheinen kann, welche nicht nur das Leben der Menschen bestimmt, die in persönlichen Lebensräumen (z.B. Familien) existieren, sondern auch das derjenigen, die das nicht tun. Darin wird Leben selbst verbindlich und ein bestimmtes Leben zur Pflicht. Die Wahrnehmung der Welt wird durch diese Pflicht bestimmt und stellt sich von daher in einen Gegensatz zur Selbstwahrnehmung.
Es werden die unterschiedlich existierenden Personenkreise hiernach in ihrem ganzen Leben verpflichtet, die ihre Selbstisolation durch solche Lebenspflichten übderwinden. Die Lebensverpflichtungen bilden somit einen kulturelle Bedingung, worin sich dei Selbstwahrnehmung vergesellschaftet, ohne sich selbst dem Inhalt nach zu entsprechen. Selbstwahrnehmung wird hierduch alleine durch ihre Form bestimmt. Zugleich wird hierdurch aber auch ein Personenkreis erzeugt, der alleine die ausgeschlossene Wahrheit seiner gesellschaftlichen Selbstisolation zu leben hat: Die Verrückten, die Wahnsinnigen und die Irrsinnigen.
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Selbstwahrnehmung wird zu einer gesellschaftlichen Form gebracht und hierdurch selbst formbestimmt.
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