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Teil III: Die Ästhetik der Selbsttäuschung
Abschnitt 3:
Der Kulturstaat

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1. Das Volk als gemeine Kulturpersönlichkeit

An und für sich ist eine Masse nichts wirkliches, sondern lediglich der Zustand einer Dichte von etwas, wie es substanziell eben näher bestimmt ist durch die Art und Weise ihres Zusammentreffens, durch die Form also, in welcher sie auf die Menschen zurückkommt, durch das, was sie darin für sich gewinnen. Im Allgemeingefühl eines Willens, wie er ästhetisch bestimmt war, ist nun die Masse dadurch bestimmend geworden, dass sich Menschen darin in ihrem ästhetischen Willen zum Willen einer Ästhetik verdichten, welche übermächtig ist. Der Einzelne ist darin so vollständig aufgehoben, dass es ihn als Grundlage irgendeines Willens nicht mehr geben kann. Zugleich gibt es aber auch nichts wirklich Ganzes, keinen allgemeinen Zusammenhang von Menschen, kein gesellschaftliches Zusammenwirken, das in Wirklichkeit wahr ist. Der Einzelne ist in seiner ganzen Isolation allgemein geworden und wird ausschließlich zum Teil eines Ganzen, von dem er in Wirklichkeit allgemein ausgeschlossen ist: Zum Teil eines Volkes, das wie eine Kulturpersönlichkeit wirkt und also auch die Wirklichkeit einer solchen allgemeinen Persönlichkeit sein muss.

Das Volk wird zu einem Kulturbegriff, indem es seine wirkliche Bedeutung als ethnische Kennzeichnung eines Kulturzusammenhangs abstreift und für einen gesitteten Allgemeinwillen steht, der als Wille zur allgemeinen Sittlichkeit werden soll. Hierdurch wird deren Güte konkret und praktisch, ihre Ethik zum seelischen Beweggrund, alles Seelische dem Volk als Allgeimeinwillen unterworfen. So bieder hierdurch das Leben der Menschen wird, so geistig erscheint es aus der Natürlichkeit des Lebens schlechthin begründet. Der kultivierte Begriff des Volkes will die Naturmythologie einer Sittlichkeit, wie sie allgemein gewollt wird, dogmatisieren. Jetzt geht es um das praktische Verhältnis dieses Prozesses, der Bildung einer Gesinnung.

Die Wirklichkeit im Leben der Bevölkerung ist als einfache Lebenspraxis vollständig abgetrennt vom der Sittlichkeit des Willens. Es ist für eine Kultur, die sich zu einer Ästhetik des sittlichen Willens verselbständigt hat, lediglich äußeres Lebensmoment, also Stoff für diesen. Von daher bildet er sich heraus zu einer praktischen Förmlichkeit, zur Gesinnung, die vom Standpunkt einer "Volkskultivation" auf die Menschen übertragen werden muss, die zu einem Prinzip ihrer Lebensführung wird - nicht, weil es finstere Agenten so wollen, sondern weil die für sich selbst empfindungslos gewordenen Menschen dies zu ihrer quasireligiösen Selbstverklärung nötig haben, um darin Gesellschaft zu bilden. So wird solche gesellschaftliche Notwendigkeit selbst zu einem Mittel der Vergesellschaftung abstrakt menschlicher Sinnlichkeit.

Durch sie verläuft die konkrete Selbstfindung der einzelnen Menschen der sich darin als Moment einer besonderen Art, einer Rasse finden muss. Darin wird die Kultur zu einer artigen Allgemeinhheit, auf welche alle Menschen zurückkommen müssen, um in Gesellschaft zu sein. In den Ritualen dieser Gesellschaft füllen sich alle Seelen mit der Masse des sittlichen Willens und werden zur Massenpsyche. Darin steckt das Ganze des beseelten Volkes als übermenschliche Erwartung, als Heilserwartung, deren Sehnsucht jetzt auch gesellschaftliche Wirkung erfährt, also Wirklichkeit wird. Im Übermenschen regeneriert sich zwar kein wirklicher Mensch, aber die Seele wird als Gleichschaltung der Masse darin wirklich und also für jeden einzelnen zur wirklichen Existenzgrundlage - und damit zur Macht gegen jedes Leben.

Gesinnung

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1.1 Die Seele des sittlichen Volkes

In der Masse ist der Allgemeinwille als allgemeine Form des ästhetischen Willens entstanden und begründet sich nun als allgemeines politisches Subjekt durch den Begriff des Kulturvolks. Darin wird kulturelle Eigenliebe als Notwendigkleit allgemeiner Menschlichkeit ausgegeben, wie diese schon als Menschenrecht und Inbegriff des Religiösen vorliegt.

Das ästhetische Moment jeder Religion ist das Gemeingefühl des abstrakt Menschlichen. Es handelt sich nun aber um eine Religiosität der Masse. Die Selbstbehauptung als Subjekt einer ästhetischen Menschenliebe wird darin zum Allgemeingefühl der kultivierten Persönlichkeit, zum perfiden Fühlen des allgemein Menschlichen in allem und jedem. Darin ist das entäußerte Selbstgefühl nun selbst gefühllos geworden, zur Grimasse einer leiblich vorhandenen Masse: Zum Volk. Darin wird Religiosität zum wirklichen Sinnbild und konkret, die Masse zum Körper einer allgemeinen und gleichgeschalteten Seele, die keine Empfindung mehr für ihr Leben hat, weil sie auf der Grundlage einer ästhetisch gewollten Sittlichkeit nur das Verlangen nach Gesellschaft schlechthin, nach abstrakter Gesellschaftlichkeit wahrhaben kann.

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1.2 Das Ritual der Heilserwartung

Das Objekt einer gefühligen Masse ist das Ganze, das Heil des Volkes, wie es zunächst nur als Selbstgefühl vorhanden ist, als Stoz auf eine Nationalität, welche an und für sich bloß einen formellen Rahmen des politischen Willens abgibt. als Rahmen eines ästhetischen Willens wird dieser nun beseelt und zum Begriff eines Ganzen, welches gegen das Unheil der Wirklichkeit wirksam werden soll. Doch diese gibt es nur in der Vorstellung.

Die Heilserwartung wird zur Grundlage einer Volksgemeinschaft, zur Kultur der Selbstfindung im Heil, zur Heilskultur. Als Vorstellung wird dies versinnlicht durch Rituale des Volks als Ganzes, durch die Erwartung einer seelischen Ganzheit eines unwirklichen Volkes, welches die politische Wirklichkeit desselben ersetzen soll.

1.2.1 Die Selbstfindung als Kult eines naturalisierten Gemeinwesens

Aus ihrem Unheil heraus und für sich waren die Menschen selbstlos geworden. Ihre innere Unsicherheit verlangt nun dringend nach einem Gemeinwesen, das sie auch vor ihrer eigenen Unsittlichkeit und Unartigkeit schützt, das also eine allgemeine Natur zur Grundlage haben soll. Soweit sie das Unheil in sich selbst und Ihresgleichen wahrnehmen, müssen sie ihre völkische Seele, wie sie in der Sitte begründet ist, nun als Volksnatur ansehen, um sich gegen sich selbst zu totalisieren. Nur als ein "natürliches Ganzes" kann sich eine Volksgemeinschaft auffassen und als solche auch gegen die Unart - letztlich die Abart - stellen. Es ist die Grundlage für jeden Totalitarismus.

1.2.2 Die Natur der Volksgemeinschaft

Eine totale Volksgemeinschaft besteht aus der Abgrenzung zu anderer Gemeinschaft im Ausschluss der Arten. Die Bestimmung einer Art lässt sich als bestimmte Masse von Eigenarten fassen. Eine "artgerechte" Volksgemeinschaft definiert sich daher aus einer bestimmten Natur der Eigenarten der Menschen, aus einer Kulturvorstellung bestimmter Menschen, die darin abstrakt, also als bloße Masse vereint sein sollen. Ihre Natur erkennen die Menschen als Menschenmasse im Massenausdruck der Grundlagen ihrer Kulturvorstellungen, in deren ästhetischen Willen.

Der allgemeine ästhetische Wille ist niht der verallgemeinerte Wille, sondern die bloß vorgestellte Allgemeinheit einer allgemeinen Ästhetik, wie sie sein sollte, um darin die ausschließliche Natur eines Gemeinwesens zu begründen. Von daher kann der Einzelne nicht unmittelbar seinen Willen, wohl aber die Ästhetik seiner Vereinzelung aufgehioben finden. Er muss hierfür zwar seinen Willen zu einer persönlichen Ästhetik verdichten, um an dem allgemeinen ästhetischen Willen teilzuhaben und artgerecht, also artig sein zu können. Das Heil der eigenen Art wird als Eigenart der Selbstwahrnehmung entwickelt, wird zu einer Wahrnehmung, die allen ja auch längst schon gemein, aber noch nicht zur Natur geworden ist. Die Volksgemeinschaft wird erst als Gemeinde der Selbstwahrnehmung begründet und schließlich als Willensgemeinschaft verwirklicht. Der individuelle Wille steht hiergegen und muss darin aufgehoben werden. Das Mittel der Willensbildung ist die Vervollkommnung des ästhetischen Willens, welcher zur "Natur der Volksgemeinschaft", zu ihrem abstrakten Wesen wird. Es ergibt sich so die politische Form, die Willensform der Kultur als Grundlage eines abstrakten Gemeinwesens als Natur einer Willensformation.

1.2.3 Der Körper des sittlichen Volkes

Das Heilsprinzip verkörperlicht sich als Ausgrenzung von Unheil, das nun näher zu begreifen ist als ein Wille, der nicht der eigenen Ästhetik entspricht, also als "Ausgeburt eines unästhetischen Willens". Durch diese Negativabgrenzung wird der ästhetische Wille zur abstrakten Bestimmung einer eigenen Art, einer Natur. Eine abstrakte Natur von eigener Art grenzt sich gegen andere Art nur durch ihr Anderssein ab. Sie muss daher rein sein, um Grenzen zu ziehen und hierdurch Heil und Erlösung zu bewirken. Nur als abgeschlossenenes Ganzes wird sie das Unheile ausräumen und "Kraft durch Freude" finden. Das Unheil wird damit erst wirklich bestimmt: Es ist das Unreine und Unnatürliche, das "Widernatürliche". Das sittliche Volk muss einen geeinten und also vom Trieb seiner "Wildheit", seiner Individualität bereinigten Körper haben, muss sich im Gemeinen befriedigen und ordnen.

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1.3. Das Prinzip der sittlichen Ästhetik

Rassismus war nicht nur Ideologie, sondern vor allem ein Produkt der Selbstgefühle, welche nun die Funktion von notwendigen Allgemeingefühlen haben. Die Notwendigkeit begründet sich aus einem Gefühl der eigenen Unangemessenheit, einem Gefühl der Ungeborgenheit, die Trauer um den Verlust des geborgenen Lebens, des Lebens im Verborgenen, in der Heimlichkeit. Es hatte sich aus der Unmöglichkeit des Verborgenen, aus der unmitelbaren Not seiner Isolation, aus seiner Unnatur herausgestellt als ein notwendiges Verlangen nach einer gesellschaftlichen Natur, deren Zusammenhalt zwar unwirklich, aber vollständig vorgestellt ist: Die Gesellschaft als kosmische Natur der Kultur.

Jetzt wird diese "Natur" zur Begründung einer Institutionalisierung dieses Kosmos als ein absolutes Gemeinwesen, in welches sich der ästhetische Wille versetzen soll: Zum Staatswesen eines kultivierten Volksganzen, das sich selbst gleich sein soll, also alles auch gleichschalten muss. Der Rassismus bekommt daher jetzt selbst Staatsformation und wird zu einem sittlichen Prinzip der Formierung eines Gemeinwesens. Darin werden die Menschen selbst durch dieses bestimmt zu objektiv bestimmten Wesen der eigenen Art, die sich aus den zur "menschlichen Natur" gewordenen Eigenarten gesitteter Menschen ermisst. Alle individuellen Eigenarten der Menschen müssen "bereinigt", also dieser Natur gebeugt werden, um sie auf ihre allgemeine Art zu bringen, sie daran zu gewöhnen.

Nicht Staatsagenten und Propaganda begründen solches Verlangen, sondern das Unheil, was die Kultur allgemein in ihrem Zusammenbruch beherrscht, und sich nun vom Misstrauen gegen die "wilde Individualität" zur ausschließlichen und Individualität ausschließenden Volkskultur wendet. Dies kann daher keine Kultur der Bevölkerung sein, sondern muss eine allen überstellte Hochkultur sein, woran sich die Menschen gewöhnen müssen, um aus ihrer Heimlichkeit herauszutreten und daran teilhaben zu können.

Die Gewöhnung des Unheimlichen an die Kultur des gesitteten Volks wird zum Maß eines allgemeinen Schutzbedürfnisses, das sich im Rassismus gegen fremde Eindrücke, als Fremdenfeindlichkeit entwickelt und zur Selbstveredelung entwickelt wird. Darin tritt der verborgene Mensch nun als gesitteter Volksgenosse auf: Als notwendiges Moment einer sich selbst natürlich scheinenden Volksgemeinschaft, als gemeine Art oder Rasse.

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1.3.1 Die Sittlichkeit der Volksseele als Volksganzes

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1.3.2 Die Pflicht des Volksganzen

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1.3.3 Die Gesinnung

Ein Sinn hat in sich nichts Ganzes, ist gegen jede Totalität unangemessen und hat auch nichts damit im Sinn. Ist das Ganze eines Volks zur seelischen Pflicht der Bürger einer Nation geworden, so muß dieser Sinn außer sich sein und als solcher politisch fixiert werden, als Gesinnung. In der Gesinnung wird die politische und die kulturelle Gestalt des Willens zur Deckung gebracht.

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