"Das ästhetische Urteil (Geschmacksurteil) hat zum Gegenstand das Gefühl, welches das »harmonische Spiel der beiden Erkenntnisvermögen der Urteilskraft, Einbildungskraft und Verstand, im Subjekte bewirkt«, also die subjektive Zweckmäßigkeit, die unmittelbar (ohne Begriff) lustvoll empfunden wird. In der ästhetischen Urteilskraft liegt ein apriorisches Prinzip der Beurteilung, das hier auf die subjektive und formale Zweckmäßigkeit geht und subjektive Allgemeingültigkeit beansprucht." (Immanuel Kant, Kritik der Urteilskraft) Folgt man der Auffassung von Immanuel Kant, so wäre das ästhetische Urteil immer ein doppeltes: Eine subjektive "lustvolle" Selbstbezogeneit einerseits und die Allgemeingültikeit einer rein formalen Zweckmäßigkeit. Solche Ästhetik wäre zwangsläufig getrennt zwischen einzelnen Inhalten und ihrer allgemeinen Form und urteilt demnach nach den Prinzipien der bürgerlichen Wahrnehmung im Allgemeinen und nach deren Stimmung im Besonderen (siehe hierzu auch reaktionäres Bewusstsein). Doch wenn das Urteil nicht auf einer wirklichen Wahrnehmung gründet, mit der es sich auseinandersetzt, was könnte daran überhaupt ästhetisch sein? Es wäre doch nur die Laune des Betrachters, eine Selbstgerechtigkeit seines phänomenologischen Erkenntnisinteresses, das sich im Willen seiner Selbstwahrnehmung (siehe ästhetischer Wille) aus der Bewertung eines augenscheinlichen Werts ihrer zwischenmenschlichen Verhältnisse einer Moral ästhetisierter Selbstversicherungen überlässt (siehe hierzu Spießbuerger). Ein ästhetisches Urteil ist ein Vorurteil aus der Selbstwahrnehmung, ein Ressentiment, das seine Bewertungen aus Eindrücken bezieht, die das Unvermögen gelangweilter zwischenmenschlicher Beziehungen aufreizt (siehe auch Bildungsbürger). Es ergeht aus dem Selbstgefühl einer abwesenden Selbstbeziehung durch die Selbstgerechtigkeit einer unmöglich gewordenen Selbstverwertung. Von daher bestimmt es sich aus dem Grauen vor der Abstraktionskraft einer Lebensängstlichkeit, das sich zu seinem Selbstschutz einer "höheren Wahrheit" seiner objektivierten Gefühle verpflichtet. Indem es der Selbstbehauptung seiner Veredelung dient, verallgemeinert es seine nichtig gewordene Selbstbezogenheit um seine Selbstveredelung zu verdoppeln und sich im Streit um das Schöne und Gute durchzusetzen. Es handelt sich von daher um das Urteilsvermögen eines esoterischen Charakters, der sich gegen die Ausschließlichkeiten autoritärer Charaktere verhält. Wo sich in den Verhältnissen einer Geschichte ihr inhärentes Maß entwickelt, ist eine ihr äußerliche Macht unnötig. Macht entsteht, wo Ohnmacht herrscht – eben als politische Macht. Die bleibt in den herrschenden Verhältnissen das Mittel der Herrschaftssicherung, denn was nötig ist das fügt sich besonders, wenn ihr die Wahrnehmung Folge leistet (siehe Ästhetik). Darüber hinaus gibt es allerdings auch noch die Freiheit einer Entscheidung über das, was einem Menschen nötig ist, ohne objektiv notwendig zu sein (siehe Kritik der politischen Ästhetik). Aber es bildet auch ohne Not sich immer wieder das Eigene das Fremde, weil lebendige Geschichte sich zwischen Subjekten und Objekten bewegt. Solche Vereinigung sollte man besser als ein politisches Ressentiment bezeichnen, wie es den Bildungsbürgern nahesteht, die nicht wissen müssen, was ihnen in den Sinn im Jenseits einer Gewissheit kommt, weil ihr Sinn selbst schon verallgemeinert und von ihren Lebensinhalten und Lebensbedingungen abgetrennt ist. Doch zugleich bezweifelt Kant nicht, dass ästhetische Urteile Gefühlurteile sind, deren Gefühlsinhalte er lediglich über sein Vorverständnis eines Dualismus zwischen Einzelnem und Allgemeinen im Gegensatz von Subjektivität und Objektivität kritisieren will. Daher kann sein ästhetisches Urteil auch nur auf der Kritik einer "Einbildungskraft" (siehe z.B. hiergegen die Abstraktionskraft) und nicht auf einer wirklichen Wahrnehmung ihres Gegenstands beruhen. Wo Gefühle entstanden sind, die ihren Gegenstand verloren haben, weil sie sich nicht mehr über ihre Empfindungen gegenständlich mitteilen und vermitteln können, weil ihnen mit der Einverleibung ihrer Selbstgefühle sich diese verdoppelt und also verselbständigt haben, hatte sich auch ihre Selbstwahrnehmung totalisiert. Der Zusammenhang ihrer Empfindungen war ihnen entzogen worden und erforderten eine abstrakte Verbindlichkeit ihrer Urteile. Solche Selbstwahrnehmungen bestehen allerdings durch ihr Verlangen nach Sinn (siehe auch Sehnsucht), nach einer ungeteilten Wahrnehmung, fort, nach einer absolut selbständigen Ästhetik ihrer Form ihres substanziellen Daseins. Ihr ästhetischer Wille reflektiert den Fortbestand der Abwesenheit eines sinnlichen Gehalts der Wahrnehmung. Er entsteht in der Empfindung der sinnlichen Ermangelung eines unerfüllten Gefühls der ihm nötigen Selbstwahrnehmung. In den Verhältnissen der Selbstgefühle entstehen mangels substanzieller Inhalte immer wieder Zweifel an der Gewissheit ihrer zwischenmenschlichen Beziehung, weil darin die Position der einen Beziehung immer nur die Form für den Inhalt der anderen, wie auch umgekehrt diese bloße Form ihres Andersseins, unerfülltes Verlangen nach der Änderung ihrer Inhalte sein kann. Das ästhetitische Urteil ersucht die Durchsetzung eines in seiner Wahrnehmung vorfindlichen Andersseins durch die Änderung ihres Gegenstands, durch die Verwirklichung eines Ressentiments ihrer Selbstgefühle. Ästhetik entsteht in diesem Zusammenhang aus einem aufgehobenen Erkenntnisinteresse, aus einer Sehnsucht, einem Verlangen der Selbstwahrnehmung nach einem Sinn ganz für sich, in der Hoffnung, dass ihre Brüche sich durch die Gefühle von Menschen in zwischenmenschlichen Beziehungen wieder so finden und empfinden lassen, dass ihre Selbstwahrnehmungen eine Brücke gegen die gesellschaftlichen Verwüstungen erfahren können. In zwischenmenschlichen Verhältnissen errichten sie eine besondere Gemeinschaft (z.B. Kult) in objektiven Gefühlen gegen ein an sich hässlich gewordenes Leben, wodurch gemeinhin etwas wesentlich Schöneres gefunden und empfunden werden, was ästhetischer Wille sein soll. Ein ästhetisches Urteil befindet darüber, was aus einem bloß ästhetischen Willen heraus bewertet wird, also über ein Verhältnis von Sachen oder Menschen danach entscheidet, unterscheidet und scheidet, was als hässlich oder schön bewertet werden kann. Es betreibt hierbei eine Ästhetisierung des Urteilens und bezieht sich hierbei seine Selbstgerechtigkeit zum einen auf allgemeine kulturelle Werte, wie sie aus der Selbstbestimmung ihrer politischen Interpretationen im gewöhnlichen Sittenkodex (z.B. durch allgemein benötigte Konventionen oder Religionen) geschlossen (siehe auch Ausschließlichkeit) werden und erneuert sich durch die zwischenmenschlichen Verhältnisse objektivierter Selbstgefühle (siehe auch objektives Selbstgefühl), wie sie im praktischen Umgang der Menschen immer wieder durch objektivierte Gefühle (siehe auch Kunst) entstehen und als Lebensgewohnheiten der dem entsprechenden Selbstgefühle bewahrt werden (siehe auch heile Welt). Das setzt voraus, dass alle wirklichen Beziehungen der Menschen undurchdringlich und widersinnig erscheinen (siehe Scheinwelt), wie ein Überbau von Mythologisierungen der gesellschaftlichen Verhältnisse auf den Menschen lastet und dass sie sich in ihren zwischenmenschlichen Erfahrungen inhaltich entleert haben, sich überhaupt nur noch in und durch ihre Veräußerlichungen erkennen können. Ihre Empathie schwindet, weil sie dabei das Material ihrer Beziehungen verloren haben und ihren Körper nicht mehr geistig als Lebensform ihrer Zwischenmenschlichkeit verstehen können und ihre Wahrnehmung durch ihre Selbstwahrnehmung beherrscht und versachlicht ist (siehe hierzu tote Wahrnehmung). Weil sie ihn also selbst als das bloße Material ihres Lebens wahrnehmen, das in der Lage ist, fremde wie eigene Bestimmungen zu verwirklichen, erscheint er ihnen wie eine Sache, ihr Leben trägt und ertragen muss und nur in der Art wahr sein kann, die in ihrer Selbstwahrnehmung auch funktional ist, die ihre Selbstgefühle als Empfndungnen ihrer Lebenswirlklichkeit mahrmachen und diese dem entsprechend auch beeindrucken muss. Ein ästhetisches Urteil bemisst in diesen Verhältnisen die Beziehung eines objektiven Gefühls nach der ästhetischen Wirkung ihrer Bedeutung für die Wahrnehmung, nach dem Eindruck, den ein Ereignis im Verhältnis objektiver Selbstgefühle auf einen ästhetisch begründeten Wert ihrer Zwischenmenschlichkeit macht (siehe auch Lebenswerte). Ein solches Urteil teilt hierbei einen ästhetischen Willen im Ganzen als Ressentiment mit, der nach der kulturellen Identität objektiver Selbstgefühle die Gefühle von Menschen bewertet, der sie also nach dem einteilt und sortiert, was ein Eindruck über deren Absicht ist, wovon sie angezogen oder abgestoßen sind, wie und was sie also empfinden. Ein Ressentiment ist ein ästhetischer Vorbehalt, der sich herabsetzend auf seinen Gegenstand bezieht und ihn hierdurch von sich abstößt. Es ist ein Gefühlsurteil, das sich als ästhetisches Urteil schon vor aller Beziehung durch ein Bild des Abgestoßenen geltend macht, das ihm die verschiedensten Eigenschaften zuspricht, die sich in diesem Bild schon vor aller Erfahrung versammeln lassen. In Auseinandersetzungen, in denen sich die Inhalte gegeneinader aufheben und nicht mehr erschließbar sind, entstehen ästhetische Abstraktionen, Erregungen aus den Aufreizungen der hierdurch ausgeschlossenen Regungen, Bilder einer Entfremdung aus der Verallgemeinerung einer Bedrängnis, die das Fremde selbst schon als Bedrohung der Selbstwahrnehmung erscheinen lassen (siehe Fremdenfeindlichkeit), die nur noch aus der Tatsache ihres Themas als Negativbilder gegen das eigene Sein erinnert werden. Das ästhetisches Urteil macht sie und sich selbst hierdurch zum Maß der Selbstwahrnehmung in ästhetischen Verhältnissen, die sich selbstlos gibt, weil sie sich hierdurch ihrer Egozentrik vergewissern und ihre Egomanie außer sich betreiben kann. Es stellen sich darin die Ur-Teile eines ästhetischen Willens dar, der seine Selbstbezogenheit als Ressentiment gegen andere zu verwirklichen sucht. Diese Verwirklichung benötigt keine Erkenntnis über das, was sie wahrhat, sondern lediglich eine Masse von Gefühlen der Zustimmung, also eine Gefühlsmasse, worin sich Selbstgefühle vereinen, die ihren Sinn für ihre Gründe und Bedingungen verloren haben. Ein ästhetisches Urteil ist immer eine Beurteilung nach Gefühl, das entweder in einer Gefühlsmasse (z.B. durch Populismus) entsteht, oder aus der Willkür eines Selbstgefühls, das im politischen Freiraum, dem persönlichen Machtbereich jenseits oder in einer judikaiven oder exekutiven Instanz (z.B. Juror, Richter, Polizei) gegeben ist. Es bestimmt sich aus den Absichten einer Selbstveredelung und ist von daher immer die Beziehung auf etwas Ganzes durch die Ur-Teile von Gefühlen, wie sie in ihrem Edelmut ihre Selbstgerechtigkeit begründen, sich selbst als Urteilskraft verstehen und anfühlen. Und jedes Selbstgefühl bezieht daher seine Wahrnehmung aus einer ausschließlichen Selbstwahrnehmung, aus dem Gefühl einer Empfindung durch Ereignisse, die für die Empfindung seiner Selbst einverleibt (siehe auch Kulturkonsum) werden, und hierdurch ihre wirkliche Geschichte durch sein Ressentiment von sich ausschließen, um als Ereignis der Erinnerung bei sich als Gefühl für sich und ohne Sinn für andere, bzw. nur durch einen hiervon abstrahierten Sinn (siehe abstrakt menschlicher Sinn) für sich zu verbleiben, um die ganze Wahnehmung zu ästhetisieren und ihre wirklich wahre Geschichte auszulöschen. Solche Gefühle stellen die Verdopplung einer Selbstwahrnehmung dar. Die Selbstgefühle wirken darin als eine Art "emotianales Vorurteil", ein Vorgefühl, das bestätigt sein wollte und das die gegenständlichen Wahrnehmungen bestätigen und bestärken sollten. Diese Verselbständigung der Gefühle hat die Wahrnehmung erst zum Maß einer Ästhetik werden lassen. Im Unterschied zu Gefühlsurteilen setzen solche Urteile schon die Gleichgültigkeit der Empfindungen, die Allgemeinheit der Selbstempfindung als Beliebigkeit einer kulturellen Wirklichkeit voraus, einer Kultur, die den Sinn für ihre Sache verloren hat. Sie entstehen also in einer verselbständigten Kultur, in welcher sich die Menschen in ihren zwischenmenschlichen Verhältnissen selbstlos nur mehr in Objekt-Objekt-Beziehungen als Umstände (siehe auch heile Welt) gelten und darin ihrem ästhetischen Willen und dessen populistischer Verwertung gerne folgen. Ästhetische Urteile sind daher auch die Grundlage reaktionärer Verurteilung (Rassismus) und der Konstitution der Gesinnungen für völkische Ideologie, z.B. eines "Volkskörpers". oder einer "Volksseele".
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