"Der sogenannte christliche Staat ist die christliche Verneinung des Staats, aber keineswegs die staatliche Verwirklichung des Christentums. Der Staat, der das Christentum noch in der Form der Religion bekennt, bekennt es noch nicht in der Form des Staats, denn er verhält sich noch religiös zu der Religion, d.h., er ist nicht die wirkliche Ausführung des menschlichen Grundes der Religion, weil er noch auf die Unwirklichkeit, auf die imaginäre Gestalt dieses menschlichen Kernes provoziert. Der sogenannte christliche Staat ist der unvollkommene Staat, und die christliche Religion gilt ihm als Ergänzung und als Heiligung seiner Unvollkommenheit. Die Religion wird ihm daher notwendig zum Mittel, und er ist der Staat der Heuchelei. Es ist ein großer Unterschied, ob der vollendete Staat wegen des Mangels, der im allgemeinen Wesen des Staats liegt, die Religion unter seine Voraussetzungen zählt, oder ob der unvollendete Staat wegen des Mangels, der in seiner besondern Existenz liegt, als mangelhafter Staat, die Religion für seine Grundlage erklärt. Im letzten Fall wird die Religion zur unvollkommenen Politik. Im ersten Fall zeigt sich die Unvollkommenheit selbst der vollendeten Politik in der Religion. Der sogenannte christliche Staat bedarf der christlichen Religion, um sich als Staat zu vervollständigen." (MEW 1, S. 357f.) Im Unterschied zu einer Monarchie, worin die Kulturstaatichkeit sich aus dem Staatsvermögen über das Hoheitsrecht seiner Staatskultur bestimmt, ist ein Kulturstaat ein Staat, der sich ausdrücklich aus der Hoheit der Lebenswerte der Kultur seiner Nation über seine Verfassung und Institution begründet. Diese lassen sich abstrakt allgemein zwar als Menschenrechte verstehen, bedeuten aber in der spezifisch nationalen Mentalität das, wodurch sich die kulturellen Konflikte innerhalb der Nationalstaaten über ihre Kulturgüter befrieden lassen können. Als Menschenrecht gilt dafür zunächst das "Recht auf freie Meinungsäußerung" (siehe auch Medien) und der Würde der "burgherrlichen Persönlichkeit" und ihrem Versammlungsrecht, woraus sich vor Allem die bürgerliche Kultur begründet und worauf sich die Interessen der Selbstverwirklichung der Privatpersonen beziehen. In Wahrheit aber ist es "nur" Ausdruck einer hoheitlich gewordenen Selbstgerechtigkeit des nationalen Kapitals, so, wie es sich aus den Wertverhältnissen der Finanzindustrie ergibt und sich über die Gebrechen anderer Kulturstaaten stellen kann, eben hauptsächlich die Kultur der eigenen Währung als internationale Macht bewahrheiten soll. Obwohl sich das Wertverhältnis der Währungen aus dem Verhältnis der Handelsbilanzen bestimmt, wird hierdurch der Gebrauchswert der eigenen Kultur für die Zwecke eines fiktiven Kapitals, des Kreditwesens nützlich gemacht (siehe z.B. Tourismus, Derivatenhandel, Unterbewertung abhängiger Nationen in der Konkurrenz der Währungen, besonders der Monokulturen). Jeder Staat bezieht sich immer auch auf die Kultur seines politisch begrenzten Staatsgebiets und oft auch darüber hinaus. Ein Kulturstaat bestimmt sich aber wesentlich aus einem Bündnis seiner Staatszwecke mit den Interessen und Bedürfnissen seiner Kulturbürger. Er ist ein Nationalstaat, der durch die Vermittlung eines kulturpolitischen Verstandes in einer politisch notwendig gewordenen Staatskultur eine bürgerliche Kultur über die Sachzwänge der ökonomischen Basis der Gesellschaft hinaus, also vor Allem kulturpolitisch zusammenfasst und zusammenhalten soll, die aus sich heraus und besonders in Krisenzeiten wesentlich sinnlos geworden ist. In dieser Funktion interessiert er vor allem die nationale Mittelschicht, deren Funktionalität besonders als Dienstleistungsgesellschaft durch wirtschaftliche, soziale, kulturelle, politische und psychische Krisen bedroht ist (siehe hierzu auch Systemtheorie). Von da her erstarkt in Krisenzeiten deren Nationalismus und es kämpfen dessen Populisten bei der Bildung der Wählermeinung um Anteile an nationalistischen Positionen, die sich im Bedürfnis nach einer heilen Welt besonders im Kleinbürgertum bilden. Von daher strebt der Nationalstaat mit Masse und Umfang der psychischen Dispositionen seines Mittelstands (siehe auch Gefühlsmasse) zur Institutionalisierung seiner populären Interessen, durch welche die politische Klasse ihre Existenz seit eh und je absichert. In der Logik der Meinungsvielfalt einer repräsentative Demokratie lauert daher in überkomplex gewordenen Verhältnissen schon immer die Einfalt der Vereinfachung, der Mob des Rassismus und Fanatismus (siehe auch religiöser Fanatismus). Aber auch diese Art der Entgegnung kann nur das Überkomplexe bestätigen und durch eine Naturalisierung der Politik bestärken. Von da her kann keine sinnvolle Kritik der Repräsentation und der Repräsentatnten entstehen. Ein Kulturstaat setzt die vollständige Entfremdung der politischen Kultur von ihrem Sinn voraus, die sich aus den Massengefühlen zu einer selbständigen Gefühlsmasse deformiert hat, in der sich die selbstlos gewordenen Menschen in einem ununterscheidbaren Gemeinsinn zusammenfassen, um darin gleich zu gelten, sich in ihrer Gleichgültigkeit gegen sich selbst anzugleichen. Darin heben sich die Gegensätze der individuellen Selbstwahrnehmungen auf, die in ihren unendlich gewordenen Kämpfen als eine allgemeine Bedrohung empfunden werden, und von daaher zu einem Gefühl des Staates, zu einem Selbstgefühl der Politik verallgemeinert werden, durch das eine dem entsprechende politische Form statuiert wird. Diese kann nur noch aus der Kultur, bsonders aus dem Gemeinsinn ihrer Lebenswerte bezogen werden und als ein übermenschlicher Maßstab bürgerlicher Sittlichkeit politisch durchgesetzt werden. Es ist also die politische Macht und Gewalt, die sich darin formiert, nicht ihr kultureller Bezug. Es hat sich im Niedergang der bürgerlichen Kultur erwiesen, dass die Selbstlosigkeit einer toten Wahrnehmung sich im Lebenszusammenhang einer Eventkultur durch deren Ereignisproduktion zu einer kulturellen Macht entwickelt, die nach einer gewaltigen Macht ihrer eigenen Art verlangt, weil sie von den kulturellen Inhalten eines politisch bestimmten Lebensraums abhängig ist. Sie hat eine totale Ausschließlichkeit ihrer Funktionalität nötig, um ihre Macht als Form einer allgemeinen Selbstwahrnehmung durch deren Kulte, Rituale und Strukturen (siehe auch Brauch) zu vermitteln und über die allgemeine Meinungsbildung des Wählerwillen in einer repräsentativen Demokratie zu erhalten. Deren Nöte und Notwendigkeiten, die sich nicht mehr menschlich verhalten können, weil sie keinen menschlichen Sinn mehr erkennen lassen, müssen sich übermenschliche Qualitäten einer gesellschaftlichen Mitte und Vermittlung verschaffen, denn sie haben in den heilen Welten ihrer medialen Vermittlung sich als das allgemeine nationale Versagen ihrer sozialen Inhalte herausgestelt. Von daher war aus der unmittelbaren Vereinzelung der Bürger des Mittelstandes (siehe auch Kleinbürger) das Verlangen nach einer Rettung ihres zerfallenden Gemeinwesens, nach einem übersinnlichen Wesen der eigenen Natur entstanden, die der ästhetische Wille der Politik mit der politischen Ideologie eines nur vorgestellten übersinnlichen Gemeinwohls zur Gattung eines Massenmenschen aus der Kultur ihres politischen Gemeinswesens (siehe auch Nationalstaat) entwickelt und zu einer übernatürlichen Größe der darin übersinnlich erscheinenden Eigenarten eines Übermenschen zu einer rassistisch bestimmten Kulturmacht und Größe umformt. Diese wird aus der Verallgemeinerungen des ästhetische Willens, indem sie alle individuellen Eigenarten der Menschen aufheben und gleichschaltet, um sie von ihren Gegensätzen und Entgegnungen in ihren Widersprüchen durch das Heil eines nationalistischen Willens (siehe auch Nationalismus) zu "erlösen" und sich ihrer persönlichen wie sozialen Ohnmacht zu bemächtigen. In solcher Heilserwartung entsteht das Gemeingefühl einer Kulturpersönlichkeit, die für die Betärkung der poltischen, wirtschaftliche und militärischen Potenziale des weltweit konkurrierenden Nationalstaats hiilfreich ist, sich nurmehr aber nur in der Totatlität einer zwischenmenschlichen Gesellschaft als Gesellschaft der Formbestimmungen ihrer Zwischenmenschlichkeit verwirklichen kann. Und weil eine solche Persönlichkeit nur aus den allgemeinen Selbstbezogenheiten der Bürger bezogen werden kann, muss sie aus der vereinzelten Gestalt der Gewohnheiten ihrer nationalen Kultur persönlich verallgemeinert werden und sich zur wirklich politischen Macht einer übersinnlichen Substanz fortgebildet werden. Und damit verhalten sie sich als Norm von allgemeinen politisch erwirkten Umgangsformen als Wirklichkeit eines Kulturstaats, der sich kraft seiner kulturpolitischen Potenzen normativ verfassen und verhalten kann. Das setzt die Zerteilung und Vereinzelung der Interessen der Bevölkerung voraus, die sich gegen ihren Zerfall kulturell in einem Kulturataat vereinigt und versöhnt wissen wollen. Dies ermächtigt, Gesinnung und Recht in jeder einzelnen Beziehung, die in den Selbstbezogenheiten einer abstrakten Gesellschaft übersinnliche Inhalte ihrer Esoterik befördern. Der Kulturstaat vergegenwärtigt sich allerdings weniger durch sachliche Kompetenz als durch soziale Übermacht, durch Bedrohung der gesellschaftlichen Störfälle, der sozialen Unreinheiten (siehe Reinheit), unter den Androhungen eines Rassismus im Doppelsinn von Bündelung durch Gewalt und Dogmatismus einer nationalstaatlichen Gemeinsinnigkeit. Der Nationalstaat soll hierdurch die übermenschliche Einheit eines absoluten politischen Willens der wahren Lebensart garantieren und durch eine dem entsprechende Gleichschltung der Lebensbedürfnisse in einer außerpolitischen menschliche Identität eine Gewähr durch die übermenschliche Macht seiner Heilsbotschaften versichern können. Fascies waren die Ruten der Steuereintreiber im Italien des 18. Jahrhundert - und die werden nun zum politischen Maß und Mittel einer natonalstaatlichen Willlensbildung, die jede Meinungsbildung zu beherrschen sucht, um dem Staat noch einen Schleier von Demokratie umzuhängen. So soll eine übersinnliche Indentität in einem Volk begründet erscheinen, Nation nötig gemacht werden, um sein Gesamtinteresse als ein Heil des Ganzen gegen alles Unheil fixiert und das Individuum in einem dem entsprechenden Totalitarismus kollektiv eingefügt werden. Die Ideologie des Faschismus besteht aus dem Gemeinsinn eines artigen Lebens der "eigenen Rasse" in der Konfrontation gegen das hiergegen unangemessene Leben eines jeden einzelnen Individuums. Mit dem Anspruch einer Heilserwartung lässt es sich unter Umständen in eine übermenschliche Gesamtheit einfügen und verwalten (siehe hierzu auch Bürokratie). Es wird dadurch systematisch ein abstraktes Lebensinteresse verallgemeinert, um durch die Folgsamkeit und Gefolgsamkeit seiner Funktionalität dem Hauptzweck einer Endlösung - der Auflösung aller Krisen und Widersprüche - im Großen und Ganzen zu dienen und zu nutzen. Durch die Gleichschaltung aller Einzelinteressen im nationalen Gesamtinteresse soll der Nationalstaat zum Kulturstaat einer idealen Gesellschaft als Gemeinschaft vereinter Seelen und Körper, ein Verein der Volksseele in einem Volkskörper des Gemeinwesens werden (siehe hierzu auch Strukturalismus). Die materielle Produktion einer Realökonomie folgt den dem entsprechenden Lebensbedingungen der Menschen in ihren Beziehungen der unterschiedlichen Klassen (siehe Klassengegensatz). In einer politischen Kultur werden sie selbst zu Lebensumständen, indem sie den ganz eigentümlichen Klassencharakter einer Kultur befördern, die sich mit der Selbstverwertung der kulturellen Persönlichkeiten entwickelt und deren Selbstwert objektiviert, zum Maß der kulturellen Bedeutung macht. Sie setzt sich über die Ereignisproduktion ihrer Medien allgemein durch und verschafft einem Kulturbürgertum die Scheinwelt seiner Selbstverwirklichung als Ästhetik seiner Selbstwahrnehmiung, die jegliches Selbstbewusstsein ersetzt und eine ohnmächtige Selbstwahrnehmiung erzeugt, und die vor allem Unterwerfung mit sich bringt und Widerstand schon im Keim ersteckt. Durch die darin bestimmten Lebensumstände wird ohnmächtige Wahrnehmung zur Selbstbestärkung einer Kulturelite genutzt, "wertlose Kultur" ausgegrenzt (siehe kulturelle Ausgrenzung) und eine politische Gesellschaftform zur politischen Kultur des Geldbesitzes verselbständigt. Die kulturell bestimmten Klassen verhalten sich nicht als allgemein gesellschaftliche Klassen, sondern nur innerhalb des Geldwertes und seiner Verwertung, wodurch alles Leben an seinem Potenzial für den Geldverbrauch einer Geldverwertung, also an den Umsätzen der Geldzirkulation bemessen und durch diese kontroliert wird. Hier zählt das Potenzial des Geldbesitzes für die Sicherung des Geldwerts der Währung und ihrer Kaufkraft, also das Regulativ der Politik des Nationalstaats für das Vermögen einer Nation, die er in der Konkurrenz der Nationalstaaten erhalten können und von daher auch jegliche Form der Kreditversicherung unterstützen muss. Das stellt ihn objektiv gegen seine Bevölkerung und verlangt einen zunehmend anwachsenden Einfluss auf deren Lebensumstände, die er für seine Zwecke instrumentalisiert. Wird die Staatskultur durch eine übermenschliche Sittlichkeit - z.B. einer Gesinnung - begründet, dann erst wird der Staat zu einem Kulturstaat. Dieser ist daher ein Staat, der seine politische Gewalt durch Kulturwerte, durch das Heil einer fremden Güte begründet, der also sein politisches Handeln nicht aus einem verfassten politischen Willen, sondern aus der Heilserwartung einer national verfasste Kultur des Kulturbürgertums legitimiert, durch kulturelle, meist religiöse Macht im Lebensraum der nationalen politischen Verhältnisse und ihrer Wirtschaftsform. Das kann er nur, wenn sich seine Rechtsform jenseits seiner materiellen Verhältnisse, jenseits der Naturverhältnisse einer Gesellschaft körperlich, also als reine Staatsgewalt durchsetzen kann, z.B. durch religiöse oder kulturelle Macht, wie sie in Gesellschaften begründet ist, die autoritäre Bindungen nötig haben, weil ihre wirtschaftlichen Beziehungen, der Entwicklungsstand ihrer Produktivkräfte nur hierdurch gesellschaftlich funktional sein können (z.B. Feudalismus oder Feudalkapitalismus). So wird Staatsgewalt als gesellschaftliche Notwendigkeit dadurch eingeführt, dass ökonomische Schuldverhältnisse (z.B. Staatsverschuldung) oder ein ganzes Schuldgeldsystem den Staatsbürger als wirtschaftlichen Bürgen abrufen muss. Diese sind natürlich nicht ohne weiteres gewillt, die politische Klasse der Agenten solcher Staatsgewalt in den Wahlen der repräsentativen Demokrie zu bestätigen. Aber der mit der Not der Allgemeinheit anwachsende Populismus ist durch die Identifikation mit dem Nationalstat bestrebt, einen politischen Willen zu schaffen und mit einem entsprechenden ästhetischen Willen eines Nationalismus zu kulturalisieren, der einer allgemeinen Stimmungslage in der Bevölkerung entgegenkommt. Hierfür sucht der Populist deren Selbstgefühle in Massengefühlen zu verallgemeinern und diese als politisch nutzbare Gefühlsmasse zu bestärken. Er nutzt hierfür das Geltungsstreben nach einer Reinheit der politischen Kultur eines Volkes, das in der Gesinnung einer allgemeinen Bereinigung der Wahrnehmungen der Bevölkerung die Staatsgewalt erlangen will und sich daher auch gerne ihrem allgemeinen Narzissmus - besonders in der Form einer Nationalkultur - andient. Objektv verschafft sich das Prinzip der Bereinigung durch seine Reduktionen eine Einheit, die sich in abstrakter Gesellschaftlichkeit als deren Gesinnung in einem Gemeinsinn auch allgemein - zum Beispiel in einem Menschenpark - verwirklichen lässt. Es wird damit eine Solidarität der Sinnlosigkeit beschworen, die allgemeine Verdummung bewirkt und sich darin auch zu einem Kulturstaat verallgemeinern lässt und schon zu seinem Selbsterhalt einen Rassismus der reinen Art nötig hat, der zwangsläufig im Ausschluss und letztlich auch der Vernichtung der damit verfassten Abartigkeiten endet. In einer entwickelten Gesellschaft mit hoher Produktivkraft entstehen kulturtaatliche Verhältnisse vor allem durch Wirtschaftskrisen, die sich nicht innerhalb der geschichtlichen Produktionsverhältnisse mehr auflösen lassen und eine unauflösbare wirtschaftliche und soziale Verelendung zur Folge haben, wenn das Wirtschaftswachstum nicht mehr durch sein Wertwachstum zu decken ist und wirtschaftliche Gewalt nötig hat, um das Privatrecht, die Rechtsform des Privateigentums aufrecht zu erhalten. Von daher kann sich auch auf der Basis einer Marktwirtschaft ein Kulturstaat durch eine politisch eingesetzte Kultur, durch die Kulturalisierung der sozial und natürlich aufscheinenden wirtschaftlichen Notwendigkeiten entwickeln (siehe z.B. Faschismus, Nationalsozialismus). Wo eine Gesellschaft zerstört ist oder sich zu zerstören droht, geraten die Reste ihrer Identität, ihrer kulturellen Eigenschaften stellvertetend für ihre Wirklichkeit zu einem Bündnis, das für die Staatsgewalt zur finalen Substanz ihrer Macht wird. Ein Kulturstaat ist ein Staat, dessen Gewalt als Kulturmacht einer bestimmten Sittlichkeit in der Notwendigkeit ihres bloßen Überlebens formiert ist (z.B. einer Religion, einer Gesinnung, einem ästhetischen Willen oder dergleichen). Von daher gründet diese Gewalt auf einem kulturalisierten Recht als Maß, deren Substanz nurmehr in einer höheren Gewalt, der Gewalt eines abstrakt allgemeinen Heils zu finden bliebe, als Erwartung einer Zukunft, die in dieser Welt versprochen wird, von der sie nicht sein kann, aber an die man zu Glauben hat, um überhaupt sich in seinem Leben noch einzufinden. Diese Gewalt der Glaubensmacht, muss sich zwar sachlich, wirtschaftlich und politisch durchsetzten, kann sich aber nicht wirklich aus ihrer Not begründen. In einer wirklichen Notgemeinschaft wäre das Notwendige notwendig staatenlos. Aber der auf einer solchen Kultur des Glaubens gegründete Staat bildete sich schon in feudalisierten wirtschaftlichen Verhältnissen, wo der Glaube noch menschlich verbindlich sein konnte. In einem modernen Feudalismus, im Feudalkapitalismus entsteht sie aus einem gesellschaftlichen Verhältnis der Staatskultur, das eine Staatsverschuldung über eine Kulturalisierung der Finanzpolitik gesellschaftlich an seine Bürgerinnen und Bürger vermittelt, indem es die Naturmacht seiner bürgerlichen Institutionen kulturell substituiert und zu einer besondere Form der Staatsgewalt umsetzt. Die Kultur ist darin das gesellschaftlich vermittelnde Medium (z.B. als staatlich arrangierte Eventkultur), das als Gewalt eines abstrakten Gemeinwesens für das sogenannte Gemeinwohl eingesetzt wird und die Bevölkerung zu einem Volk macht, das politisch wie ein Gattungswesen funktionieren soll. Dies kann durch politische, militärische oder wirtschaftliche Potenzen durchgesetzt werden, auch durch die Wählermeinung in einer repräsentativen Demokratie., deren wirtschaftliche Grundlagen sich ausgesetzt haben. Ein Kulturstaat entwickelt sich letztlich aus dem Edelmut einer Staatskultur, die sich als ein Staatswesen behauptet, das die Wirtschaftsleistung seines Wertwachstums zu einer zivilisatorischen Kraft ideologisiert hat und sich als Macht einer hochentwickelten Kultur darstellt und popularisiert. Im Grunde werden damit die Prinzipien einer Kultursteuerung zur Legitimation staatlicher Macht genutzt, also als sittlich begründete Demokratie einer kulturbestimmte Wählermeinung entwickelt und durch einen kulturalisierten Populismus erzeugt (z.B. mittels einer bestimmte Religion oder einem völkischen Rassismus) und zu seiner Erhaltung und Entfaltung betrieben. Doch diese Entfaltung het System und folgt dem, was aus der Zwischenmenschlichkeit der Bevölkerung schon gegeben ist und aus ihr auch entnommen wird. Hierin hat sich jenseits der Marktwirtschaft eine Kultur des Kapitalas entwickelt, die immer komperativer geworden ist. Für die zwischenmenschlichen Verhältnisse war die Kultur des Kapitals eine ausschließliche Leidensform, indem sie zunächst für das Zwischenmenschliche sich als nutzbar erwiesen hatte, indem sie die Isolation der Wahrnehmung durch Selbstgefühle bereicherte, die somit auch in diesem Sinne zu nutzen waren, um dann Beziehungswelten zu bilden, worin sich Menschen in der Geborgenheit ihrer Lebensräume leiden konnten und ihr Leiden zu tragen verstanden, indem sie in ihrer Selbstbehauptung verschmolzen - schließich aber an ihrer symbiotischen Selbstbehauptung verrückt wurden, weil sie darin ihren Sinn für sich, die Grundlage ihrer Selbstachtung verlieren mussten. Nun müssen sie das Mittel und Maß des Überlebens in einer Welt finden, die für die Menschen keinen wirklichen Sinn mehr hat und worin sie daher ihren Sinn durch bloßes Verallgemeinern ihres Selbsterlebens finden, ihn praktisch als ihr abstraktes Lebensbündnis für sich und andere, für eine abstrakte Gemeinschaft "erfinden" und ihn durch ihre Selbstlosgkeit zur Kulturmacht ihrer selbst errichten. Hier haben sie ihre Kultur dann so objektiv, dass ihnen darin ihr im Grunde sinnlos gewordenes Sein selbst als ihr allgemeines, weil allen gemeines Dasein erscheint, ihre isolierten Befindlichkeiten ais ausschließlicher Befund erfasst werden und ihre bloße Kommunikation, ihre Sprache selbst schon zu einem wesentlichen Sinn der zwischenmenschlichen Beziehungen wird. So können sich die Menschen als unmittelbare allgemeine Persönlichkeiten ihrer Kultur, als kulturpolitische Subjekte gelten, die ihren Sinn durch ihre Person nun auch schon wirklich für sich finden und empfinden und sich darin auch begründet verstehen können. Nicht von Ungefähr setzen hierauf alle rechte Philosophien das an, worin sich das Sein selbst schon unmittelbar als Bewusstsein formulieren lassen soll, um schließlich hieraus Forderungen an ein anderes Bewusstsein als eine allgemeine Gesinnung zu erwachsen, die aus der Veränderung des Bewusstseins bruchlos eine Veränderung der Welt beziehen wollen. So entsteht Art und Abart als fundamentaler Gegensatz, wie er schon in der Fundamentalontologie bei Martin Heidegger zwischenden dem Seienden und seinem Wesen als ewige Existenznotwendigkeit der "Existenzialien" zu verstehen ist, die nur in lichter Erkentnis aufgehen könne. Der Weg dahin erscheint daher leicht gängig, auch wenn damit die tiefsten Abgründe überwunden werden, denn in solchen Allgemeinheiten sind die isolierten Einzelheiten nicht wirrklich aufgehoben. Im Gegenteil: je unergründlicher Ihr Zusammenhang, desto tiefer und grasser und mächtiger werden die Selbstbezogenheiten, die sich nun selbst schon im Einzelnen allgemein verstehen können. Hier finden sie endlich die Dichte und Masse, in der sie zu einer allgemeinen gesellschaftlichen Macht werden. Indem ein Kulturstaat sich aus der Kulturbestimmung einer Nation bildet und qua Wählermeinung sich beschließt und seine politischen Entscheidungen begründet, begründet er zugleich seine Politik durch diese Kultur. Sofern diese zur vollständigen Bestimmung eines Staates wird, (z.B. als religiös begründetes Staatswesen, Königreich, Faschismus usw.), verhält sich der Kulturstaat schließlich als Staatskultur und wird darin zu einem totalen Staat, weil er alle Momente des Gemeinwesens unter sich vereinigt - allerdings im Gegensatz zum internationalen Kapital, das ihm durch seine Verschuldungen zum äußeren Feind geworden ist. Zugleich befördert er dieses aber auch durch Befolgung seiner Auflagen, die durch die Wirtschaftsformationen des Kapitals ermächtigt sind - solange der Kapitalismus noch erhalten werden soll. Der Kulturstaat bietet sich so als Schnittmarke zwischen kapitalkonformer Politik und rechter Revolution an, die das Kapital sich unterwerfen will, als Formation eines verselbständigten politischen Willens zu installieren sucht, dem es unterstellt werden soll. Mit einem Kulturstaat ist also in einer Staatsform Kultur und Ökonomie in eins gesetzt und wird als eine Allgemeinheit vollzogen, in welcher ökonomische Allgemeininteressen als kulturelle Allgemeininteressen ausgegeben und durchgesetzt werden. Zur Begründung eines Kulturstaats ist in Demokratien die mengenmäßige Zustimmung der Bevölkerung Voraussetzung. Diese ergeht besonders intensiv aus einer Willensbildung, die sich in kulturellen Zerstörungsprozessen in Krisenzeiten der bürgerlichen Gesellschaft geradezu aufdrängt. Gegen die abstrakt nur wahrgenommenen "Mächte des Untergangs" (vergl. hierzu Spengler) entsteht eine bürgerliche Notwendigkeit, Kultur zu sichern, und das heißt: sie zu beherrschen und als Herrschaftsmittel wahrzunehmen und gegen die vermeintlichen "Feinde der Kultur" zu wenden. Die Abwendung dieser abstrakten Feinde wird durch Rassismus und Antisemitismus begründet und vollzogen. Sich selbst gilt der Kulturstaat als institutionel bereinigtes und geregeltes Kulturverhältnis in Staatsform, das sich sittlich als Verwirklichung eines allgemeinen Menschrechts auszuweisen sucht und sich als Form einer allgemeingültigen menschlichen Identität ausgibt. Das verlangt die Bestimmung des Staates aus einer von den "Feinden des Menschenrechts" bereinigten Staatszugehörigkeit und verlangt von daher die Sortierung der Menschen nach Maßgabe seiner politischen Selbstbestimmung. Hierzu werden alle Mittel der Kultur, z.B. besonders Kunst, Medien, Propaganda in den Allgemeinzweck des Kulturstaats, unter seinen ästhetischen Willen gestellt. Die Propaganda für diesen Staat besteht vor allem aus seiner politischen Selbstgerechtigkeit und stellt alle kulturellen Institutionen und die Eventkultur der Regionen und Kommunen in deren Zweck. So sollen z.B. Kunst, Sport und Bildung für diesen Zweck anreizen und den Reiz des allgemein gereinigten Menschsein mit der Verallgemeinerung des Edelmuts seiner Kultureliten artikulieren. Sie wird staatlich gut unterstützt, sofern sie deren ästhetischen Willen entspricht. Hierdurch kann sich dieser zu einem übermenschlichen Willen entwickeln, wo er als Machtmittel der repräsentativen Demokratie erfolgreich genutzt wird. Der Kulturstaat verallgemeinert so die Ästhetik seiner selbst zu einer staatlichen Institution eines abstrakten politischen Willens und bezieht daraus seine wesentlichen Vermittlungskräfte, während er selbst natürlich wesentlich politisch und ökonomisch bestimmt bleibt. Er bedient sich aber der Selbsttäuschung, welcher die Menschen in einer politischen Kultur erliegen und ist von daher der Inbegriff dieser Kultur der Selbsttäuschung als politisches Gemeinwesen ohne unmittelbar menschlichen Inhalt. Das kann sich nur gegen die Bevölkerung umsetzen und ist das Instrument, das Volk, das ihn durch die Krise ihrer Lebensbedingungen ermächtigt hat, durch eine übermenschlich begründete Gewalt zu disziplinieren. Die philosophischen Grundlagen für einen Kulturstaat reichen von der Aufklärung, welche die geistigen Inhalte der Kultur gegen die Natur der Dinge an sich hält und von daher Einheit durch einen kategorischen Imperativ gebietet. Von daher hat sie es nicht geschafft, einen faschistischen Kulturstaat abzuwenden, weil sie einen Begriff von Vernunft entwickelte, der im Entscheidungsvermögen der Menschen wie ein bürgerliches Allgemeinprinzip funktioniert hat. Von da her kann man auch sagen, dass der Kulturstaat im Faschismus die höchste bürgerliche Staatsform gefunden hat (siehe auch Feudalkapitalismus) und immer wieder finden wird, wenn die bürgerliche Gesellschaft in ihre Krise gerät (siehe hierzu auch Kulturkampf). Andere philosophischen Ideologen für einen Kulturstaat sind Platon, Schopenhauer, Nietzsche und Heidegger, neuerdings auch Sloterdijk mit seinem Menschenpark |
![]() |
|