"Denn als wir bei euch waren, haben wir euch die Regel eingeprägt: Wer nicht arbeiten will, soll auch nicht essen. Wir hören aber, dass einige von euch ein unordentliches Leben führen und alles Mögliche treiben, nur nicht arbeiten." - 2. Brief des Paulus an die Thessalonicher 3,10-11 "Der Sozialismus stimmt mit der Bibel darin überein, wenn diese sagt: Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen." (1883 - August Bebel, Gründer der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei (SDAP). "Wer nicht arbeitet, soll nicht essen. Und wer nicht um sein Leben kämpft, soll nicht auf dieser Erde leben. Nur dem Starken, dem Fleißigen und dem Mutigen gebührt ein Sitz hienieden." (1925) (Adolf Hitler, Gründer der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei[wp] (NSDAP). "Stalin-Verfassung der UdSSR von 1936 "Artikel 12. Die Arbeit ist in der UdSSR Pflicht und eine Sache der Ehre eines jeden arbeitsfähigen Bürgers nach dem Grundsatz: 'Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen'" Josef Stalin, Generalsekretär der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) "Es versteht sich von selbst, daß die time of labour [Arbeitszeit] selbst, dadurch, daß sie auf normales Maß beschränkt, ferner nicht mehr für einen andren, sondern für mich selbst geschieht, zusammen mit der Aufhebung der sozialen Gegensätze zwischen master [Subjekt] and men [Arbeiter] etc., als wirklich soziale Arbeit, endlich als Basis der disposable time [Freizeit] einen ganz andren, freiern Charakter erhält, und daß die time of labour [Arbeitszeit] eines man [Arbeiter], der zugleich der man of disposable time [Subjekt der Freizeit] ist, viel höhere Qualität besitzen muß als die des Arbeitstiers." (MEW 26.3, S. 253) Eine Pflicht setzt Schuld voraus. Eine Lebenspflicht entsteht aus dem Unvermögen der Menschen und ihren Institutionen (siehe Familie) die Bedingungen zu erfüllen, die der Kapitalismus durch sein Unvermögen setzt, über die Existenz der Menschen und ihrer Natur das Wertwachstum durch sein Wirtschaftswachstum dauerhaft zu gewährleisten (siehe tendenzieller Fall der Profitrate). Die bürgerliche Familie erfährt mit der Entwicklung der Arbeitsfähigkeit der jungen Generation die Notwendigkeit einer Bewältigung eines doppelten Unvermögens, das sich sowohl im zwischenmenschliches Verhältnis der Geschlechter als auch in den gesellschaftlichen Auseinandersetzungen ihrer politischen Kultur vollzieht. Was die Aristokraten (siehe Politik) der gesellschaftlichen Notwendigkeiten für nötig halten widerspricht daher fundamental den zwischenmenschlichen Notwendigkeiten eines gesellschaftlichen Bildungsprozesses einer burgherrlichen Existenz. Denn sie verlangt nach dem menschlichen Vermögen einer Gesellschaft, die nicht menschlich sein kann Existenz kann nur aus den Verhältnissen bestimmt sein, in denen sich Menschen gesellschaftlich zueinander verhalten. Da geht es dann eben um eine Existenz die sich von den Menschen nicht bestimmen lässt (siehe Existenzwert), unbestimmt verbleibt und also sich auch abstrakt fortbestimmt, sich auf ihr wirkliches Leben auch nur abstrakt beziehen kann. Die Lebenspflichten einer Gesellschaft entspringen nicht der Natur der menschlichen Bedürfnisse, sondern der Getrenntheit von ihrer Lebenstätigkeit, der gesellschaftlichen Reproduktion und Produktion des Lebens (siehe Teilung der Arbeit). Denn es steckt schon in der menschlichen Natur, in ihrer Subjektivität, dass sie über ihren Reichtum ihre objektive Geschichte macht. Eben weil der Mensch selbst schon ein Subjekt seiner Geschichte ist (siehe historischer Materialismus) ist auch seine Subjektivität objektiv, seine Bedürfnisse in den Produkten seiner Arbeit vergegenständlicht. "Die Produktion liefert dem Bedürfnis nicht nur ein Material, sondern sie liefert dem Material auch ein Bedürfnis. Wenn die Konsumtion aus ihrer ersten Naturroheit und Unmittelbarkeit heraustritt - und das Verweilen in derselben wäre selbst noch das Resultat einer in der Naturroheit steckenden Produktion -, so ist sie selbst als Trieb vermittelt durch den Gegenstand. Das Bedürfnis, das sie nach ihm fühlt, ist durch die Wahrnehmung desselben geschaffen. Der Kunstgegenstand - ebenso jedes andre Produkt - schafft ein kunstsinniges und schönheitsgenußfähiges Publikum. Die Produktion produziert daher nicht nur einen Gegenstand für das Subjekt, sondern auch ein Subjekt für den Gegenstand." (MEW 13, S.634) Was als "Lebenspflicht" selbständig erscheint, ist lediglich das Produkt der Lebenspflichtigkeiten einer Gesellschaft, die ihre Produkte nicht für die Menschen produzieren kann, solange sie diese nur für Erfolge der dort konkurierenden Bedürfnisse erzeugen können (siehe auch Ergänzungswirtschaft) und diese also nur im Vergleich ihrer Bedingtheit, in der Verwertung ihrer einzelnen Arbeiten über die Geldform aufeinander beziehen können, so dass jeder Mensch durch sein Bedürfnis nach einem Produkt eine Tätigkeit für das allgemeine Äquivalent in der Geldform als allgemeinen Wertform schuldig wird. So stellen sich im Geldverhältnis Schulden als Zahlungspflicht dar. Schulden dienen daher aber zunächst immer noch einem Wert der Reproduktion und bedingen somit nur die allgemeine Selbsterhaltung der Menschen, soweit sie per Rückzahlung "bedient" werden können (siehe hierzu Kapitalismus). Anders in zwischenmenschlichen Verhältnissen, aus denen sie zwischenmenschliche Beziehungen bewirken, die ihre Verhältnisse substanziell bedingen (siehe z.B. auch erzieherische Beziehung). Hier wird alles, was nicht wirklich ist umgehend unbestimmt und unbestimmbar: zu einer beliebigen und also auch beliebten Ewigkeit (siehe auch schlechte Unendlichkeit) Ein unbestimmtes Leben ist mit Vorstellungen aus dem Glauben an eine Ewigkeit mühseliger Existenz und "Prüfungen" (siehe Religion) einfach, weil unendliche Ziele (siehe auch schlechte Unendlichkeit) alles unterwerfen, was endlich ist (siehe hierzu Heilserwartung). Von daher ist ein Kulturstaat immer schon unendlich bestimmt, um im endlichen Leben durchzusetzen, was ihm möglichst auf ewig nützt. Alles scheint dadurch ihm verpflichtet – so wie auch in jeder Familie eine durch das Kapital (siehe auch fiktives Kapital) unendlich aufgezwungene Not die Menschen durch die Notwendigkeiten ihrer natürlichen Verhältnisse (siehe auch Generationen) an eine Arbeit bindet und unterwirft, die ihre wirkliche Lebenslage (siehe Lebensbedingung) nicht verändert indem sie ihre Lebensnot durch das Lebensglück in ihren isolierten Lebensverhältnisse ersetzt (siehe hierzu auch prothetische Beziehung) und durch das Heil einer privaten Existenz (siehe Scheinwelt) in den Lebensburgen der bürgerlichen Gesellschaft "aus der Welt schafft" (siehe hierzu auchExistenzverwertung), – in eine Lebenswelt der abstrakten Sinnlichkeit vermittelt und in das Pflichtbewusstsein der heilen Welt des Kulturbürgertums verwandelt. Erst im Verhältnis der Generatioen und ihrer Arbeit werden die natürlich scheinenden Pflichten zur Manifestation einer gesellschaftlichen Rechtsform, das sich wie ein Naturrecht begründet. Es ist die Grundlage der des bürgerlichen Staats und seiner Institutionen. Wie sonst könnte er gesellschaftliche Verpflichtungen über deren private Form hinaus begründen? Wer sonst hätte die Mittel, den Vorschuss für zukünftige Erfordernisse einzulösen, um die Existenz seiner Bürgen und Bürger zu sichern und ihren Lebensraum (siehe hierzu auch Natur) und dessen Ressourcen und ihren Lebensstandard zu bewahren? Der Schutz und die Bewährung des Reichtums der Menschen, die Entwicklung und Beförderung ihrer Gestaltungskraft wäre seine vornehmste und vornimmlichste Aufgabe. Aber wo das Wirtschaftswachstum weitgehend durch die Kaufmittel des Kapitals zum Wertwachstum bestimmt ist und von daher seine automatisierte Reichtumsproduktion zugleich die chronische Überproduktion einer industriellen Arbeit betreibt, klingt solche Pflicht absurd. Sie ergeht aus der Konstruktion einer Bringschuld (siehe Konstruktivismus), aus den Einforderungen einer Schuld für einen Mangel, eine Lebenspflicht also aus den Einforderungen einer Lebenschuld, z.B. einer Lebensangst. Überhaupt von Pflichten des Lebens zu reden und damit Lebenspflichtigkeiten zu behaupten, ist ein Widersinn in sich, wie er besonders in kleinbürgerlichen Verhältnissen der heilen Welten - z.B. den Familien des Spießbürgertums - vorkommt. An sich folgt das Leben eines Wesens seinen Notwendigkeiten ohne irgendwelche äußere Gewalt zu benötigen. Nur wo das Leben nicht wirklich aufgeht, wo es unterbrochen und in seinem Zusammenhang durch die Formbestimmtheit fremder Wirklichkeiten erzwungen wird, kann eine Not aufscheinen, die durch irgendwelche äußerliche Mittel eines fremden Wesens ihrer Entfremdung von sich und von ihrer Gesellschaft gewendet wird (siehe hierzu fremde Kraft). Ursprünglich war es das Metier der Religion, die Menschen als Kinder Gottes zu verstehen und ihnen durch eine große Schuld, durch die Schuldpflichtigkeit aus einer ewig verbindlichen Erbsünde allerlei Unterwerfung abzuverlangen. Mit der Versündigung am Baum der Erkenntnis, welche die Vertreibung der ersten Menschen aus dem Paradies zur Folge hatte, wurde ihnen eine Pflicht zu einer Arbeit auferlegt, die sie "im Schweiße ihre Antlitzes" zu erfüllen haben sollten. Zugleich mussten sie erkennen, dass sie sich vor einander zu schämen haben, weil Gottes Werk seinem Wohlgefallen entzogen ist und an ihnen zu mißraten droht. Wenn also von einer Lebenspflicht die Rede ist, ist in der Regel eine objektive Notwendigkeit der Arbeit und des Selbstgefühls gemeint - eben das, was alles Leben durch die Einlösung von objektivieren Verpflichtungen erfüllt und von einem höheren Wesen bestimmt sein soll - so, wie es Paulus dereinst als von Gott bestimmt und Ferdinand Lassalle - der Gründer der SPD - von der Gesellschaft bestimmt begriffen wissen wollte: "Die Befreiung der Arbeit erfordert die Erhebung der Arbeitsmittel zum Gemeingut der Gesellschaft und die genossenschaftliche Regelung der Gesamtarbeit mit gerechter Verteilung des Arbeitsertrags." (Kritik von Karl Marx am Gründungentwurf der SPD von Ferdinand Lassalle im Gothaer Programms, MEW 19, Seite 18). Die rein objektive Beziehung von Arbeit auf die Lebenserhaltung, auf die bloße Reproduktion des Lebens wurde seither auch gerne von den Protagonistseen einer schweißtreibenden Arbeit als Lebenszweck des Christenmenschen vorgehalten. Und so wurde dem zufolge "der Mann der Arbeit" auch von der Arbeiterbewegung des 19. Jahrhunderts zur Grundlage ihres Antikapitalismus. Damit wird die Reduktion des gesellschaftlichen Reichtum zu einem Lebensverständnisses verkehrt, wonach die Arbeit überhaupt zu einem Bewusstsein einer Lebensproduktion durch ausgetriebenen Schweiß, die einem gesellschaftlichen Nutzen der Produktion zu dienen habe. Von daher war eine gesellschaftliche Emanzipation der Menschen zum Inhalt einer quasi religiösen Politik geworden, die ihre Moral selbst schon aus der Vergesellschaftung des Arbeiters in der Personifikation eines gesellschaftliches Subjekts gegen die Macht des politischen Subjekts des Kapitalismus, gegen die ungerechte Verteilung der Produkte (siehe hierzu Verteilungsgerechtigkeit), gegen den Luxus einer herrschenden Klasse, die das Sozialprodukt vorwiegend für sich aneignet. Doch dieses unterscheidet sich wesentlich zwischen seinem organischen Inhalt und seiner politische Form. Wer das Kapital nur politisch angreift, verewigt daher auch die Politik zur Macht einer allgemeinen Formalität (siehe hierzu Staat). Und wer zudem das Elend des arbeitenden Menschen zum politischen Antrieb gegen den gesellschaftlichen Reichtum überhaupt wendet und sich damit gegen das politische Maß des eigenen Lebensstandards bestimmt, wird mit dessen Verallgemeinerung zugleich die eigene Ohnmacht verallgemeinern. Und so konnte sich aus dem Elend der Arbeiterklassse kein gesellschaftliche Subjekt entwickeln, sondern eher ein Volksheld des Nationalsozialismus. Weil der Nutzen der Arbeitsprodukte zugleich auf die bloße Form einer menschlichen Arbeitskraft reduziert wurde, kann sich aus dieser heraus kein Sinn einer gesellschaftlichen Kultur entwickeln. Dagegen wird mit der Verallgemeinerung der politischen Form zu einer Staatsform der Staat selbst schon zur Aufhebung des arbeitenden Menschen bestimmt der ihn ernährt. Und das gerade Gegenteil sollte der Fall sein: Die Aufhebung des bürgerlichen Staats durch die Vergesellschaftung der Lebensproduktion der Menschen (siehe hierzu internationale Kommunalwirtschaft). Kapitalismus ist eine Gesellschaftsformation, in der die Menschen ihr Leben verdienen müssen und also nicht als lebende Menschen gesellschaftlich zusammenwirken, keine gemeinschaftliche Wirklichkeit bilden können und also vereinzelt existieren, können sie ihr gesellschaftlich Daseins nur durch ihren Wert für andere erfahren. Und weil auf diese Weise das Leben der Menschen privatisiert und also vereinzelt wird um durch den Wert ihres Daseins sich gesellschaftlich einzufinden, wird der einzelne Mensch schon unmittelbar durch die Form seines Daseins isoliert. Er kann daher nur über seinen Wert für andere gesellschaftlich existent sein. Und so ist er durch seine Formbestimmtheit für sich nichtig gesetzt. Und weil er deshalb nicht einfach sein kann, was er durch sein gesellschaftliches Wesen von Natur aus ist, muss er sich in seiner Gesellschaft behaupten. Er vermittelt sich daher ausschließlich selbst über eine ihm fremde Kraft, über die er zugleich sich mitteilen und für andere nützlich sein muss. Denn nur im Nutzen für Andere kann er sich gesellschaftlich verhalten und als Mensch in der kapitalistischen Gesellschaft behaupten (siehe Selbstbehauptung) Aber wo Leben selbst formbestimmt ist, wo es also nur durch die Einlösung des sinnlichen Zwecks einer ihm fremden Lebensform im Ganzen seiner Verhältnisse sein kann, wird dessen Verwirklichung dann zur Pflicht des Lebens, zu einer Lebenspflicht, wenn sich dessen abstrakte Bestimmtheit nicht von selbst erfüllt (siehe hierzu auch Familie). Eine Pflicht entsteht im bloßen Dasein (siehe hierzu Dazwischensein) durch einen ausgesprochenen expliziten oder unausgesprochenen impliziten Vertrag in einem wirklichen Lebensverhältnis, das zum einen Erwartungen erfüllt und zum anderen Aufwand durch Arbeit hierfür erfordert. Wo ein Lebensraum zu einer Lebensburg geworden ist erscheint alles Lebensnotwendige darin nurmehr in der persönlichen Form einer Lebenspflicht, weil diese die Lebensform abverlangt, um sie zu nutzen und daher auch zu erhalten, um Erwartungen zu befriedigen, die dieser Form bestimmt sind und ihrem Selbsterhalt durch Pflichterfüllung bei den Aufwänden nützen. In jedem zwischenmenschlichen Verhältnis gelten sich nur die Personen verbunden, weil und solange ihnen dieses voraussetzungslos erscheint. Und weil in diesem Lebensverhältnis zwischenmenschlicher Beziehungen nur die Personen sich selbst als lebensnotwendig erscheinen und tatsächlich auch die Eigenschaften des Lebens ausfülllen und darstellen, weil sich nur durch sie ihre Leben ereignen kann, entstehen darin eher Schuldgefühle gegen die Pflichten ihrer Gegebenheiiten als Einsichten und Erkenntnisse über das, was dem Leben darin wirklich nötig ist. Eine Lebensburg soll Leben vor den Einwirkungen fremder Kräfte schützen. Sie kann dies aber nur, wenn hierduch Lebenspflichtigkeiten entstehen, die sich aus der Trennung von der Welt feindlicher Verhältnisse, den Verhältnissen der zwischenmenschlichen Konkurrenzen in ihrem Geltungsstreben ergeben. Was dort noch als gemeinschaftlicher Verlust an Lebensqualität erfahrbar ist, wird hier zwischen einem selbständigen Gemeinsinn als Lebensnotwendigkeit und dem Selbsterhalt seiner Naturbedingungen aufgeteilt. Was dort noch im Verhältnis der Selbstverwertung narzisstischer Persönlichkeiten veredelt werden kann, indem sie das zwischenmenschliche Erleben konsumieren, wird hier zur Verpflichtung, den eigenen Lebensraum der selbst gewähltenn Gemeinschaft zu ernähren und zu erhalten. Hierbei stehen fundamentale Pflichtigkeiten dieses objektiv notwendigen, zugleich aber nun privat bestimmten Lebensraumes an, die sich vor allem aus dem Verhältnis der Generationen und ihrer Eingemeindung, ihrer Sozialisation in die Formbestimmtheit dieses Raumes und zugleich zur Qualifizierung der Selbstbehauptung gegen fremde Verhältnisse ergeben. Jede Abweichung, jeder "Seitensprung" und jeder Zweifel an dem Sinn dieser Gemeinschaft, werden hier zur Tragödie. Ganz allgemein bestimmen Schuldgefühle die Lebenszusammenhänge der zwischenmenschlichen Beziehungen in der Lebensburg. In diesen von den Arbeitsverhältnissen abgetrennten Lebensräumen ist zwar die Freizeit bestimmend für Dichte und Umfang der Beziehungen, aber in ihr verwirklicht sich nicht einfach nur eine Zeit der Freiheit, sondern die Zeit einer Disposition des Lebens selbst, die nur dadurch eine "höhere Qualität" hat, dass sich darin die Menschen von Ihrer Arbeit nicht nur erholen können, sondern sich darin auch als Menschen reproduzieren müssen. Es ist die Zeit, worin Familie, Vergnügen und Entspannung auch weiterhin aus den Notwendigkeiten der Arbeit bestimmt sind, aber als freie Zeit für erholsame Ereignisse erworben und verbucht wird (siehe auch Eventkultur). In dieser Zeit besteht deren Bestimmung als Pflicht fort, sein eigenes Leben so zu bewohnen (siehe auch Wohnen), es so zu regenerieren, dass es durch seine Lebensgewohnheiten "arbeitsfähig" bleibt. Wo das Leben von seiner Wirklichkeit getrennt erscheint, wird es zur Angewohnheit. Und wo das Gewöhnliche schon als gegeben gilt und wie etwas Allgegenwärtiges im privaten Leben wohnt (siehe auch Lebensburg), wird es zur Alltäglichkeit der Langeweile, zum Lebensstandard einer heilen Welt, der auch leicht zu einer Norm werden, als normative Kraft des Faktischen wirken kann. Und wenn dort Gewohnheiten ihre Wohnung durch die darin vermittelten Selbstgefühle, durch deren Stimmungen sich als Bestimmung finden, hat der ästhetische Wille sein Zuhause, seine Heimat. Er hat damit aber auch seine Form als Norm verfestigt und ganz ungewollt seinen Willen aufgegeben. Normalität wird zur herrschenden Sitte und der Gebrauch zum Brauch. Unter den Bedingungn der Lebensverhältnisse in den Lebensburgen zwischenmenschlicher Bezogenheiten, in denen die Selbstvergegenwärtigung der Menschen durch die Zwischenmenschlichkeit der Lebensbergung der Geschlechter in den Haushalten des Überlebens zur absoluten Lebensbedingung geworden ist, war ihnen ihre Beziehung zu einer Lebenspflichtigkeit zeronnen, durch die sie sich notwendig ihr wirkliches Leben schuldig bleiben. Es ist selbst zu einer Instsitution der Lebenspflicht geworden, in der die Lebensfürsorge den höchsten Rang bekommen hat, in der also die einzelnen Personen das im privaten Lebensraum erbringen müssen, was ihren gesellschaftlichen Beziehungen an menschlichen Leben abgeht. Und hier können sie sich daher persönlich auch nur als Lebensträger aufeinander beziehen, sodass ihre objektiv bestimmte Rolle auch nur durch ihre Subjektivität vermittelbar ist. Sie begegnen sich als liebende Menschen in der objektiven Pflicht, ihr gegenwärtiges und künftiges Leben durch ihre Selbstvergegenwärtigung zuzusichern und als Menschen sich selbst zur Lebensform dieser Bestimmtheit zu machen. Das von seiner Wirklichkeit abgezogene (siehe Abstraktion) Leben wird als äußerliche Wirkung auf die Wahrnehmung empfunden, als etwas, was als Leben dadurch erscheint, dass es alles Lebensnotwendige vorstellt also auch eine Vorstellung einer fremden Wirklichkeit ist, die ganz anders bestimmt ist, wie das Lebensbedürfnis, das Bedürfnis nach lebendiger Beziehung und Gesellschaft, die Lust auf Änderung, Kraft und Erkenntnis - Bereicherung der Lebensinhalte und Lebensmomente. In der Psychoanalyse wird daher auch ein Realitätsprinzip getrennt von einem Lustprinzip unterstellt, so dass demnach jedem Menschen die unsägliche Mühe zugewiesen wird, dies abgetrennt "Innere" mit einem ihm gänzlich fremden Äußeren einer Lebenspflichtigkeit zu "versöhnen". Diese Beziehung besteht von daher aus einem allzeit bereiten Schuldgefühl, in welchem jede Lust durch ihr fremde Pflichten beschränkt auftritt, als leibhaftige Selbstbeschränkung empfunden wird. Eine Pflicht stellt immer eine Notwendigkeit dar, deren Not nicht mehr erkennbar, also abwesend ist. Sie ist von daher ein Residuum eines Verhältnisses, das seine wirkliche Not nicht erkennen kann und daher zu ihrer Notwendigkeit kein freies Verhalten zulässt. Auch wenn es vielerlei Notwendigkeiten mit sich bringt, so ist Leben an und für sich nur in Freiheit wirklich möglich. Eine Lebenspflicht kann für Menschen nur entstehen, wenn und wo ihr Lebensraum zu einer Bestimmung ihres Lebens, zu ihrer ausschließlichen Lebensbedingung geworden ist. Die zwischenmenschlichen Beziehungsformen, wo sie sich zu Liebesformen einer Lebensburg entwickelt haben, gelten sich dann als unumstößlich, wenn, weil und soweit die gesellschaftliche Liebe, die Menschenliebe im Allgemeinen hiervon ausgeschlossen wurde. Was das Leben an Aufwand und Arbeit mit sich bringt, besonders die Sorge um seinen Erhalt, seine Fortpflanzung und seine Sinnbildung, erscheint nun nicht mehr als das Zutun von Menschen für Menschen um ihre allgemeinen Bedürfnisse und ihre Kultur fortzubilden, sondern als Aufgabe einer Generation, die für sich und ihre Nachkommen zu erbringen hat, was gesellschaftlich nicht möglich ist. Daher erscheint es jetzt natürlich und sinnfällig, dass sie zu einem aus ihrem Wohnen, aus der Gewöhnung an ihre private Existenz unter bestimmten Bedingungen dazu beitragen müssen, dass sich die Persönlichkeiten ihrer Verhältnisse ohne Schaden fortbilden können. Es ist ja in der Tat eine Selbstverständlichkeit ihrer Liebesbeziehungen, dass sie sich füreinander einsetzen und einander auch hegen und pflegen, wo es nötig ist. Und Not tut alles, was im Allgemeinen wie im Einzelnen in der Form der burgherrlichen Existenz lebensnotwendig ist. Denn in gewisser Weise existieren in diesem Verhältnis ja auch wirklich die Eigenschaften ihrer Natur und diese also auch wie eine Natur dieses Verhältnisses. Doch schon ihre nur persönlich erscheinende Not ist ein Beleg dafür, dass ihr Leben im Ganzen darin unerfüllt ist. Und in der puren Not kehrt sich das gegen das Leben selbst (siehe Verkehrung) und wird zwingend, behindert ihre freie Bewegung und macht die Lebenspflicht zu ihrem objektiven Lebensinhalt und macht durch die darin entstehenden objektiven Gefühle krank. "Gehört freie Bewegung nicht auch zum Leben? Was ist jede Krankheit als in seiner Freiheit gehemmt es Leben?" (MEW 1, Seite 59) Vom Standpunkt eines unerfüllten Lebens erscheinen die Zwange seiner ihm fremd verbliebenen Umstände als bloß objektive Notwendigkeit des Überlebens, als Verantwortung der Selbsterhaltung, als objektive Pflicht, sich darin zu erhalten, indem man ihnen genügt. Es ist eben die Genugtuung herrschender Lebensverhältnisse, sich als Lebenspflichtigkeit zu verallgemeinern und damit die Menschen auch zu kontrollieren, ihre Entfremdung zum Lebensprinzip ihrer Existenz zu machen, das dann schließlich durch ihre darin verbleibende Lebensangst betrieben wird. Wo die vorgefundenen Lebensumstände den Bedürfnissen des Lebens widersprechen, sich ihnen wie eine fremde Kraft aufdrängen, besteht aber eigentlich nur die Notwendigkeit, sich mit ihnen auseinander zu setzen, sich zu ihnen zu verhalten und gegen sie eigenes Leben zu verwirklichen, sich hiergegen zu emanzipieren. Im Unterschied zum Lebensnotwendigen ergeht die Lebenspflicht aus einer Lebensform, in welcher das Nötige bloße Verpflichtung zur Erhaltung dieser Form ist, - objektiv zwar notwendig, weil existent, subjektiv aber nur durch persönlichen Einsatz zu erfüllen. Eine Pflicht entsteht immer nur durch einen Vertrag, worin ein zu erbringender Aufwand mit der Gewährung oder Nutzung eines Vorteils verbunden wurde. Von daher wäre es absurd, von einer Lebenspflicht zu sprechen. Doch wo durch einen Vertrag Naturbedingungen verbindlich werden, also Leben und Tod darin einbezogen sind, wird alles andere davon bedingt, bekommt es eine bedingungslose, also unbedingte Grundlage. Gerade in der Familie wird solche Verträglichkeit daher auch die unbedingte Grundlage einer Schuldigkeit, zur unbedingten Pflicht gegen das Leben der Familienmitglieder, die gar nicht mehr unterscheiden können, was Naturbedingung und was Pflichtschuldigkeit aus einem Vertragsverhältnis (Ehevertrag) ist. Sie wirkt überall, wo Schuldgefühle herrschen, wo man also durch das Gefühl selbst sich schon schuldig wahrnimmt, in der Empfindung sich schon in einer Pflicht wahrhat, die über das Leben und die Lebendigkeit selbst vermittelt ist. Wie aber kann man dem Leben gegenüber pflichtschuldig werden? Was kann da unter "Vertrag" stehen? In den zwischenmenschliche Verhältnissen, worin Leben in seiner Form verbindlich geworden ist, indem es darin geborgen sein soll, also in den Räumlichkeiten einer Lebensburg, verlangt die Geborgenheit selbst eine Sicherheit, die nicht nur existenziell bzw. der Existenz entsprechend verlangt ist, sondern einer inhaltlichen Genugtuung, die den Eigenschaften einer Anwesenheit in diesen Verhältnissen entspricht. Verpflichtend ist darin daher nicht die Form des Existierens, wie es in den gewöhnlichen Verhältnissen der bürgerlichen Kultur nötig ist, sondern der inhaltliche Mangel, den diese Lebensform aufwirft. Es ist der Mangel, der aus der Isolation dieser Verhältnisse ergeht und der sich durch die Verdichtung ihrer Inhalte als deren Ungenügsamkeit gegen ihre Lebensform herausstellt. In der Verdichtung verlangt diese Form weit mehr, als in ihrer Realisation unter diesen Bedingungen möglich ist. Was sich darin nur vermitteln kann ist eine Formbestimmung, die formelle Aufhebung von Isolation, die formelle Anerkennung ihrer substanziellen Einzigartigkeit, die Unvollständigkeit der Fähigkeiten, die nötigen Beziehungen auch wirklich zu bergen, die Lebensbergung überhaupt sicher zu stellen. Im Grunde wird das Leben in dieser Form dahin getrieben, sich selbst zu verbergen. Die darin formulierte Lebenspflicht beruht auf der unentwegten Bearbeitung der in ihrer Trennung sich aufhebenden Lebensbezüge, aus der die Notwendigkeit zur Herstellung einer Symbiose ergeht, in der sich vereint, was sich als Leben behaupten lässt und behaupten muss und in einer symbiotische Selbstbehauptung auch erleben lässt. Lebenspflicht entsteht daher in den gewöhnlichen Verhältnissen der Einverleibung in symbiotischen Selbstbehauptungen (siehe auch Wohnen), wo Menschen für einander da sein müssen, weil sie nur durch einander ihr Leben bestimmen und also in einer Selbstlosigkeit mit anderen nur ihr Leben verantworten können. Sie sind hierdurch verpflichtet, dem Leben des anderen Menschen, seiner bloßen Existenz als Mensch darin dienstbar zu sein, dass für ihn die notwendigen Lebenseigenschaften auch gebildet werden, auch wenn sie hierfür keinen wirklichen Stoff außer dem finden, der durch die Menschen selbst geboten ist. Zwischenmenschliche Verhältnisse werden auf diese Weise zu absoluten Lebensverhältnissen, in denen die existenzielle Not der dem Inhalt nach voneinander isolierten Menschen zum Maß ihrer Beziehung, zum Maßstab des zwischenmenschlichen Lebens wird und für das Leben selbst maßgeblich geworden war. Die natürlichen Abhängigkeiten, die mit dem Leben schon gegeben sind (z.B. die von Eltern und Kinder) werden zu formellen Abhängigkeiten, wo Leben isoliert von seiner Gesellschaft existieren muss. So werden alle Lebenskräfte der damit erzwungenen Not gewidmet, in der die gesellschaftliche Natur dieser Not selbst als Lebensnotwendigkeit einer Isolation, einer Lebensbeherrschung in Lebensverhältnissen erscheint, die sie aus sich herausgesetzt haben (siehe z.B. die bürgerliche Familie). Eine Lebenspflicht ergibt sich aus einer Macht, die das Leben entwickelt, wo es sich selbst fremd geworden, in seinem Sinn entfremdet und also vom Tod beherrscht ist (siehe hierzu auch Medizin). Das Leben ist sich selbst etwas schuldig, von dem es in seiner Lebenswirklichkeit abgesehen, es von sich ausgeschlossen hatte (siehe Abstraktion), und das es sich also schuldig geblieben ist. Es handelt sich also bei der Lebenspflicht um eine Verschuldung, welche das Leben selbst betrifft, welche also aus einem objektiv bestimmten Lebensmangel entstanden war. Dies setzt voraus, dass dem Leben selbst etwas genommen, abwesend gemacht ist, das lebendige Menschen kraft seiner abstrakt allgemeinen Substanz in die Pflicht versetzt, es wieder herzustellen, vornehmlich in Lebensräumen, worin das Leben geborgen erscheinen soll, also Lebensbergung selbst Existenzbedingung ist. Es sind verrückte Lebensgrundlagen, durch die Menschen gezwungen sind, sich davon erziehen zu lassen und selbst erzieherische Beziehungen einzugehen, die auch verrückt machen können. Hierfür sind sie nicht persönlich verantwortlich, aber als Lebensverhältnis einer Lebensverpflichtung müssen sie wissen, dass sich in den Verrücktheiten einzelner Personen ihr verrücktes Verhältnis vollzieht, sofern es sie nicht entkommen lässt. Und das betrifft meistens die Kinder, die nächste Generation, die nicht frei in die Welt finden kann.
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