"Die Gestalten von Kapitalist und Grundeigentümer zeichne ich keineswegs in rosigem Licht. Aber es handelt sich hier um die Personen nur, soweit sie die Personifikation ökonomischer Kategorien sind, Träger von bestimmten Klassenverhältnissen und Interessen. Weniger als jeder andere kann mein Standpunkt, der die Entwicklung der ökonomischen Gesellschaftsformation als einen naturgeschichtlichen Prozeß auffaßt, den einzelnen verantwortlich machen für Verhältnisse, deren Geschöpf er sozial bleibt, sosehr er sich auch subjektiv über sie erheben mag." (Marx, Kapital I MEW 23, S. 16) In den Verhältnissen einer Entfremdung herrscht die Abstraktionskraft ihres Widerspruchs in der Vortäuschung ihrer gesellschaftlichen Beziehung über ihren Besitz (siehe Warenfetischismus), über die Vertauschung ihrer Verhältnisse zu sich selbst in der Beziehung auf Andere (siehe zwischenmenschliche Beziehung) durch die verselbständigte Abstraktion ihrer Selbstwahrnehmung, wodurch die Menschen sich im Anschein ihrer ihnen selbst fremd gewordenen Abstraktion Subjekte einer objektiven Vertauschung (siehe Warentausch) geworden sind. "Das Geheimnisvolle der Warenform besteht also einfach darin, dass sie dem Menschen die gesellschaftlichen Charaktere ihrer eigenen Arbeit als gegenständliche Charaktere der Arbeitsprodukte selbst, als gesellschaftliche Natureigenschaften dieser Dinge zurückspiegelt, daher auch das gesellschaftliche Verhältnis der Produzenten zur Gesamtarbeit als ein außer ihnen existierendes gesellschaftliches Verhältnis von Gegenständen. Durch dieses quid pro quo werden die Arbeitsprodukte Waren, sinnlich-übersinnliche oder gesellschaftliche Dinge." (MEW 23, 86) Die Warenbesitzer verhalten sich objektiv als Subjekte ihrer Verhältnisse, in denen sie sich gegenüber stehen. Und darin verkörpern sie die Persönlichkeit einer privaten Existenz (siehe Privatperson). Um ihr einen Sinn zu verfassen (siehe Privateigentum), wird durch sie ein abwesendes gesellschaftliches Wesen personifiziert (siehe Person). Dadurch erscheinen die Menschen sich selbst als Subjekte ihrer ihnen äußerlichen Macht, wodurch sie selbst als Einzelwesen ohnmächtig sind, zugleich aber deren Träger und Vermittler sie als Persönlichkeiten ihrer gesellschaftlichen Entäußerung verfasst sind, die sie sls Sinn einer ihnen fremden Kraft vergenwärtigen und in einem dem entsprechend notwendigen Handeln von Privatpersonen durchsetzen müssen. Personifikation beschreibt eine Vertauschung (siehe auch Täuschung) von sachlichem und persönlichem Grund eines Verhaltens, - sei es in der Befassung mit Geschichte als eine Entwicklung gesellschaftlicher Machtverhältnisse durch persönliche Eigenschaften und Fähigkeiten, oder als eine sachliche Macht, die in Wahrheit nur Ausdruck einer den Menschen entfremdeten gesellschaftlichen Wirklichkeit ist (siehe hierzu Warenfetischismus). Wenn Menschen ihre eigenen Lebensverhältnisse nicht in ihrer politischen Notwendigkeit begreifen, folgen sie mehr oder weniger blind und also unpolitisch dem darin vermittelten Sollen (siehe Lebenspflicht). Solange sich die Menschen darin selbst fremd sind und bleiben, solange sie ihrer Tätigkeit und Gesellschaft gegenüber entfremdet sind, verhalten sie sich in ihrer Gesellschaft so, wie deren Verhältnisse sich ihnen objektiv und in ihnen auch subjektiv als fremde Notwendigkeit vermitteln. Es verwirklicht sich in ihrem individuellen Dasein das "Ensemble der gesellschaftlichen Verhältnisse" (Marx), wie sie zugleich auch diese Verhältnisse durch ihre private Existenz bilden und sich in ihr und durch sie verwirklichen (siehe Selbstverwirklichung). Als Personen sind sie hiergegen aber herausgesetzt und verselbständigt (persona heißt Maske, Rolle). Personifikation ist die Vertauschung einer gesellschaftlichen Funktion mit einem privaten Wesen, eines sachlichen Verhalts mit der Eigenschaft von Menschen und ihren Fähigkeiten (siehe hierzu auch Verdinglichung), die als jeweils einzelne Wesen deren Grund in sich tragen, während sie im Allgemeinen nur den Willen vollziehen, der in ihren Sachen haust, weil ihr wirkliches Lebensverhältnis der Vertauschung, also einem Tauschverhältnis von Waren entspringt (siehe hierzu Warentausch). Dadurch wird die Privatperson zum allgemeinen Subjekt der bürgerlichen Gesellschaft schlechthin und der hierdurch auf sein einzelnes Dasein reduzierte und objektiv gemachte Mensch zur Persönlichkeit aller ebenso privaten wie öffentlichen Verhältnisse. "Um diese Dinge als Waren aufeinander zu beziehn, müssen die Warenhüter sich zueinander als Personen verhalten, deren Willen in jenen Dingen haust, so daß der eine nur mit dem Willen des andren, also jeder nur vermittelst eines, beiden gemeinsamen Willensakts sich die fremde Ware aneignet, indem er die eigne veräußert. Sie müssen sich daher wechselseitig als Privateigentümer anerkennen. Dies Rechtsverhältnis, dessen Form der Vertrag ist, ob nun legal entwickelt oder nicht, ist ein Willensverhältnis, worin sich das ökonomische Verhältnis widerspiegelt. Der Inhalt dieses Rechts- oder Willensverhältnisses ist durch das ökonomische Verhältnis selbst gegeben. Die Personen existieren hier nur füreinander als Repräsentanten von Ware und daher als Warenbesitzer. Wir werden überhaupt im Fortgang der Entwicklung finden, daß die ökonomischen Charaktermasken der Personen nur die Personifikationen der ökonomischen Verhältnisse sind, als deren Träger sie sich gegenübertreten." (MEW Bd. 23, S. 99) Als selbständiger und völlig unabhängig gedachter Schmied seines Glückes besorgt er sein Leben in der bürgerlichen Gesellschaft als gesellschaftliches Leben seiner Individualität schlechthin. Er ist das juristische, ökonomische und psychologische Subjekt der bürgerlichen Existenz, wie sie sich an deren Individuen tatsächlich auch reflektiert, also objektiv erscheint, soweit sie dem als Mensch entsprechen, ihre Subjektivität also zugleich objektiv ist. Aber ihre Individualität ist darin aufgehoben, dass sie objektiv die Existenzform formuliert und das darstellt, was dem Individuum hierzu einfach nur nötig ist. In einer Person werden die äußeren Eigenschaften des Menschen als "Wesensmerkmale" seiner Individuation aufgefasst, die ihm unabhängig von aller Bezogenheit und gesellschaftlichen Gewordenheit von Natur zu eigen zu sein scheinen. Die soziale Natur des bürgerlichen Individuums ist die Natur seines Besitzes. Hierfür ist es von der bürgerlichen Gesellschaft schon von Geburt mit allen Rechten des Inhabers seiner Existenz ausgestattet und muss aus dieser machen, was sie sozial bestätigt, worin sie also ihren privaten Lebensraum gesellschaftlich zu integrieren versteht (siehe Privatperson). Von daher erscheinen dann natürlich auch alle Phänomene der bürgerlichen Gesellschaft, ihre Mängel und Krisen als persönliche Mängel der Menschen selbst. Eigenschaften, die man an ihnen tatsächlich finden kann, weil sie objektiv begründet sind (etwa Geldgier, Herrschsucht, Konkurrenzstreben), werden zu einer persönlichen Subjektform verabsolutiert und damit auch nur durch die Veränderung der Personen zu beheben. Dies ist oft der Grund für Verschwörungstheorien jeder Art. | ![]() |