Die Selbstgerechtigkeit von narzisstischen Moralisten begründet sich gerne durch Ressentiments. Ein Ressentiment ist ein gefühltes Vorurteil (siehe ästhetisches Urteil), das sich am Aussehen und der Haptik von nominierten Eigenschaften von Menschen (z.B. Typ, Hautfarbe, Charakterzüge) festmacht (siehe Nominalismus). Es sind kulturelle Verhaltensweisen (z.B. Mode, Geschlechtsverhalten, Sitten und Gebräuche), die dadurch eine formbestimmte Verwesentlichung entwickeln, die sie durch phänomenal assoziierten Zusammenhänge verallgemenern, aus ihrer bloßen Anschauung zu einem abstrakten Ganzen verfremden (siehe auch Phänomenologie) und dadurch in seiner Abstraktion totalisieren (siehe auch Entfremdung). Weil durch die Gleichgültigkeit der Selbstgerechtigkeit gegen jeden wesentlichen Inhalt der Wahrnehmung keine besonderen Teile oder Momente unterschieden werden, kann in dieser Form der Urteilsbildung nichts wirklich bewahrheitet werden, sodass sich die Teile als abstrakte Ganzheiten fortentwickeln und als diese mitgeteilt und verbreitet oder auh nur gemobbt werden können. Sie werden damit in einer nach Belieben errichteten Verallgemeinerung von den Absichten eines ästhetischen Urteils bestimmt und dem entsprechend entwertet (siehe z.B. Rassismus), minderwertig gemacht, ohne Sinn für einen ihnen fremden Zweck gekränkt (siehe auch tote Wahrnehmung). In zwischenmenschlichen Verhältnissen, in denen die zwischenmenschlichen Beziehungen in ihren Geltungsbedürfnissen konkurrieren, vereinen sich die Selbstwertigkeiten im Edelmut ihrer Selbstveredelung, durch den ihre Selbstgefühle in der Gemeinschaft einer narzisstisch bestimmten Selbstverwertung aufgehen (siehe hierzu auch Heile Welt, Familie). Hiergegen fallen die Beziehungen ab, die davon ausgeschlossen werden, weil ihnen in der Geschichte ihrer persönlichen Lebensbedingungen mangels hinreichender Lebensbergung (siehe hierzu Lebensburg) keine entsprechende Selbstverwirklichung gelingt. Sie fühlen sich als hiervon Ausgeschlossene minderwertig (siehe Minderwertigkeitsgefühl) und entwickeln anstelle veredelter Selbstgefühle einen hergegen gewendeten Narzissmus, der sich durch die Reduktion des Vermögens zu einer ihren Geltungsbedürfnissen entsprechenden Selbstverwirklichung gegen die Selbstgerechtigkeiten des allgemein vorherrschenden Edelmuts entfaltet. Ein Ressentiment ist eine auf die abstrakte Form ihrer isolierten Regung reduzierte Wahrnehmung, die als Verkehrung der Selbstwahrnehmung einer durch ihren Narzissmus selbstlos gewordenen zwischenmenschlichen Beziehung auf sich selbst inhaltliche Wirkung hat und ihre Selbstwahrnehmung verdoppelt, die von daher überhaupt nur noch ästhetische Urteile kennt. Sie fixiert sich an die Selbstgefühle, durch deren Verselbständigung sie entstanden war und bestärkt diese allein durch die Abstraktionskraft ihrer Erregungen (siehe hierzu auch Rassismus), indem sie diese als Inhalte ihrer in ihren Abstraktionen verkehrten Sinnlichkeit vergegenständlicht, in der Formatierung äußerlich gewordener Eigenschaften verstanden haben will (siehe Verstand). über ihre ästhetischen Urteile verleiht sie ihnen den entäußerten Sinn, den sie für sich ausschließt und verdrängt. Ein Ressentiment ist ein ästhetischer Vorbehalt, der sich herabsetzend auf seinen Gegenstand bezieht und ihn hierdurch von sich abstößt. Es ist ein Gefühlsurteil, das sich als ästhetisches Urteil schon vor aller Beziehung durch ein Bild des Abgestoßenen geltend macht, das ihm die verschiedensten Eigenschaften zuspricht, die sich in diesem Bild schon vor aller Erfahrung versammeln lassen. In Auseinandersetzungen, in denen sich die Inhalte gegeneinader aufheben und nicht mehr erschließbar sind, entstehen ästhetische Abstraktionen, Erregungen aus den Aufreizungen der hierdurch ausgeschlossenen Regungen, Bilder einer Entfremdung aus der Verallgemeinerung einer Bedrängnis, die das Fremde selbst schon als Bedrohung der Selbstwahrnehmung erscheinen lassen (siehe Fremdenfeindlichkeit), die nur noch aus der Tatsache ihres Themas als Negativbilder gegen das eigene Sein erinnert werden. Ein Ressentiment ist von daher zunächst ein Gefühlsurteil, das sich als ästhetisches Vorurteil verhält, also durch dieses Urteil Verhältnisse einer eigenen Welt, die oft auch nur als heile Welt erhalten werden solll, bestimmen will (siehe hierzu auch ästhetischer Wille). Hierbei verschmilzt darin der Eindruck von ästhetischen Verallgemeinerungen mit einem politischen Willen, der seine Wirkung in der Prominenz seiner Darstellung anstrebt und von daher in der Aufführung von Populisten instrumentalisiert wird. Ressentiments sind Gefühlserregungen, die narzisstisch aufgeladene Inhalte haben, die sich an bildhaften Eindrücken der Wahrnehmung festmachen, um darin verallgemeinerte Gefühlskränkungen der narzisstischen Selbstwahrnehmung abzugleichen und auszudrücken. Dabei spielt die Verselbständigung und Fragmentierung von Erinnerungen, also deren isolation in Fragmenten (siehe auch Trennung), eine zentrale Rolle, weil sie die Wahrnehmung als Ganzes nicht im Gedächtnis behalten. Der Grund dieser Abspaltung ist die Ungewissheit (siehe auch sinnliche Gewissheit), durch die das Selbstgefühl in seinem Selbstwert bedroht ist und deshalb diese Teile der Wahrnehmung verwesentlicht. Die Fragmente, die isolierten Teile müssen sich totalisieren, um darin für die Wahnrnehmung ganz zu wirken - zunächst "nach innen" gegen die Selbstwahrnehmung, wodurch diese entwertet wird, im Ressentiment dann "nach außen", wodurch die Selbstwahrnehmung neuen Selbstwert findet und in ihrem Selbstgefühl empfindet. Weil ein Ressentiment sich auf der Ebene der Verallgemeinerungen verhält, befüllt es vor allem das politisch angewendete Gefühlsurteil als ein Urteil, durch welches sich politische Interessen mit dem psychologischem Druck eines Vorurteils durchsetzen lassen. Es nutzt die Elemente der Massengefühle, um sich darin als kulturelle Macht zu etablieren. Dabei werden Selbstgefühle popularisiert und maßgeblich zur politischen Herabsetzung von Menschen genutzt - bis hin zur vollständigen Ausgrenzung. Von daher sind Ressentiments auch wesentliche Träger von Rassismen, besonders des Kulturrassismus. Als dermaßen wirksames ästhetischen Urteil folgt das Ressentiment einem ästhetischen Willen, der eine Identität der Masse von seelischen Absichten subjektiviert und zum Massengefühl entwickeln kann. Hierdurch können ganz einfache Gefühle als Kräfte des politischen Hinterhalts eingesetzt werden und als poltisch Gewalt Menschen bedrängen und ihren sozialen Status beschädigen oder mobben. Der Aufbau von Ressentiments folgt im Prinzip einer Verdichtung (Aufmassung) von Gefühlsurteilen durch Monopoliisierung (Vereinseitigung). Daraus entstehen Emulsionen aus einer bestimmten Kategorisierung, deren Stereotypisierung, der Konzentration von Vorurteilen mit zugehöriger Diskriminierung und abschließender Dehumanisierung (siehe Rassismus). | ![]() |
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