"Der Mensch, wie er Mitglied der bürgerlichen Gesellschaft ist, der unpolitische Mensch, erscheint ... notwendig als der natürliche Mensch. Die "droits de l*homme" erscheinen als "droits naturels" als natürliche Rechte«, denn die selbstbewußte Tätigkeit konzentriert sich auf den politischen Akt. Der egoistische Mensch ist das passive, nur vorgefundne Resultat der aufgelösten Gesellschaft, Gegenstand der unmittelbaren Gewißheit, also natürlicher Gegenstand. Die politische Revolution löst das bürgerliche Leben in seine Bestandteile auf, ohne diese Bestandteile selbst zu revolutionieren und der Kritik zu unterwerfen. Sie verhält sich zur bürgerlichen Gesellschaft, zur Welt der Bedürfnisse, der Arbeit, der Privatinteressen, des Privatrechts, als zur Grundlage ihres Bestehens, als zu einer nicht weiter begründeten Voraussetzung, daher als zu ihrer Naturbasis." (MEW 1, Seite 369f) Der Staat ist eine Institution des veröffentlichen Rechts in einem politisch umschriebenen Lebensraum. In der bürgerlichen Gesellschaft ist er daher der bürgerliche Staat des Privatrechts (siehe Privateigentum) einer Nation (siehe Nationalstaat) und ihrer bürgerlichen Kultur. Von da her wurde er auch von linken Sozialdemokraten und Kommunisten als an sich ursprüngliche Form eines gesellschaftlichen Zusammenhalts, von Hilferding und Lenin selbst schon als eine gesellschaftliche Grundform überhaupt angesehen und daher auch zum Gegenstand einer sozialistischen Revolution, die vor allem durch einen rein politischen Kampf um seine Mittel - dem "Werkzeug" des Übergangs zum Sozialismus – zu bestimmen wäre. Das hat vor allem die politisch verselbständigten und daher abgehobenen Gehirne mit einer kleinbürgerlichen Ideologie intellektualisierten Politik begeistert (siehe hierzu auch Bücherverbrennung). Doch schon in seiner Hegel-Kritik hat sich Marx dem entgegen gestellt: „Der Staat ist ... keineswegs eine der Gesellschaft von außen aufgezwungene Macht; ebensowenig ist er ‚die Wirklichkeit der sittlichen Idee‘, ‚das Bild und die Wirklichkeit der Vernunft‘, wie Hegel behauptet. Er ist vielmehr ein Produkt der Gesellschaft auf bestimmter Entwicklungsstufe; er ist das Eingeständnis, daß diese Gesellschaft sich in einen unlösbaren Widerspruch mit sich selbst verwickelt, sich in unversöhnliche Gegensätze gespalten hat, die zu bannen sie ohnmächtig ist. Damit aber diese Gegensätze, Klassen mit widerstreitenden ökonomischen Interessen, nicht sich und die Gesellschaft in fruchtlosem Kampf verzehren, ist eine scheinbar über der Gesellschaft stehende Macht nötig geworden, die den Konflikt dämpfen, innerhalb der Schranken der ‚Ordnung‘ halten soll; und diese, aus der Gesellschaft hervorgegangene, aber sich über sie stellende, sich ihr mehr und mehr entfremdende Macht ist der Staat.“ (Marx u. Engels, Werke, Bd.21, S.165) Mit der internationalen Entwicklung der Geldform hat sich die Konkurrenz der Märkte über den Wert ihrer Währungen ergeben, die von den großen Händlern betrieben wurde. Mit dieser hat sich der Feudalismus der Gewaltenteilung zur bürgerlichen Gesellschaftform der geteilten Arbeit – und damit zur Internationalisierung einer Weltmacht der Währungen und ihrer Lebensbedingungen zur Weltmacht der Geldverwertung (siehe Existenzwert) entwickelt (siehe Kapitalismus). "Erst in dem 18. Jahrhundert, in der "bürgerlichen Gesellschaft", treten die verschiednen Formen des gesellschaftlichen Zusammenhangs dem Einzelnen als bloßes Mittel für seine Privatzwecke entgegen, als äußerliche Notwendigkeit. Aber die Epoche, die diesen Standpunkt erzeugt, den des vereinzelten Einzelnen, ist grade die der bisher entwickeltsten gesellschaftlichen (allgemeinen von diesem Standpunkt aus) Verhältnisse. Der Mensch ist ... nicht nur ein geselliges Tier, sondern ein Tier, das nur in der Gesellschaft sich vereinzeln kann. Die Produktion des vereinzelten Einzelnen außerhalb der Gesellschaft ... ist ein ebensolches Unding als Sprachentwicklung ohne zusammen lebende und zusammen sprechende Individuen." (MEW 13, S. 616). Der Staat ist eine national verfasste Gesellschaft, um die Funktionalitäten ihrer Geldverwertung innerhalb ihres Lebensraums und über dessen Grenzen hinaus als Anteil am internationalen Wert des Weltgeldes sicher zu stellen. Darin verfasst ist nicht der gesellschaftliche Reichtum und auch nicht eine politische Macht, sondern der Verstand der bisherigen Geschichte (siehe hierzu Historischer Materialismus) in der Wertform des Geldes, wie er sich in den Auseinandersetzungen der Generationen und ihrer Entwicklung äußert. Von daher müsste sich der Staat auch nur auf die Funktionalität ihrer Formationen beziehen. Doch durch die Sonderinteressen seiner nationalen Kultur (siehe Kulturstaat) ist er in der Beurteilung seiner Entwicklung und ihrer Macht von der Sinnhaftigkeit ihrer Zivilisation abhängig (siehe auch Gesinnung). "§ 261. "Gegen die Sphären des Privatrechts und Privatwohls, der Familie und der bürgerlichen Gesellschaft, ist der Staat einerseits eine äußerliche Notwendigkeit und ihre höhere Macht, deren Natur ihre Gesetze sowie ihre Interessen untergeordnet und davon abhängig sind; aber andererseits ist er ihr immanenter Zweck und hat seine Stärke in der Einheit seines allgemeinen Endzwecks und des besonderen Interesses der Individuen, darin, daß sie insofern Pflichten gegen ihn haben, als sie zugleich Rechte haben (§ 155)." (Hegel zit. in MEW 1, S. 203). Die gesellschaftlichen Formen einer gemeinschaftlichen Entwicklung waren immer schon durch den Zusammenhang ihrer Formationen (siehe auch Institution) bestimmt, dessen allgemeine Verhältnisse vom Zusammenwirken der einzelnen Kräfte und der Verteidigung und Eroberung von Lebensräumen abhängig war (siehe auch Raum). In den ursprünglichsten Formationen war es das Stammeswesen, in dem sich die Macht der Jäger und Sammler vereinigten. In den Gesellschaftsformen der Sklavenhaltung wurde es die Aristokratie der militärischen Herrschaft und ihrer Wissenschaften. In den Herrschaftverhältnissen der ländlichen Produktion waren es die Glaubenszentren der Gottesanbeter, der Fürsten und Könige, die ihre Macht aus den größen Ländereien, als Grafschaften und Feudalherrschaften ihre Länder sowohl aus der bäuerlichen Naturalwirtschaft und ihrem Handel aus dem Zusammenhalt und Landeseroberungen aus der Gewalt ihrer Heere und Glaubensgemeinschaften verfügten. Mit dem Warenhandel erwuchs schließlich aus den vereinzelten Marktflecken eine Herrschaft durch die Verbürgung der einzelnen Burgen zu einer gesellschaftlichen Selbsterhaltung (siehe Reproduktion) über die Machtzentren des Warentauschs, den Zentralbanken und großen Wirtschaftunternehmungen. "Der vollendete politische Staat ist seinem Wesen nach das Gattungsleben des Menschen im Gegensatz zu seinem materiellen Leben. Alle Voraussetzungen dieses egoistischen Lebens bleiben außerhalb der Staatssphäre in der bürgerlichen Gesellschaft bestehen, aber als Eigenschaften der bürgerlichen Gesellschaft. Wo der politische Staat seine wahre Ausbildung erreicht hat, führt der Mensch nicht nur im Gedanken, im Bewußtsein, sondern in der Wirklichkeit, im Leben ein doppeltes, ein himmlisches und ein irdisches Leben, das Leben im politischen Gemeinwesen, worin er sich als Gemeinwesen gilt, und das Leben in der bürgerlichen Gesellschaft, worin er als Privatmensch tätig ist, die andern Menschen als Mittel betrachtet, sich selbst zum Mittel herabwürdigt und zum Spielball fremder Mächte wird." (Marx-Engels-Werke Bd.1, S. 354 bis 355) Der Staat ist ein rein formelles gesellschaftliche Wesen, das Wesen der Verwaltung einer Gesellschaft, ihre Institution, die ihrem Zerfall entgegensteht, ihre gegensinnigen Inhalte verträglich aneinander zu binden und die sie im Großen und Ganzen irgendwie zu befrieden hat (siehe Vertrag). Letztlich aber besteht ihr "Friede" aus der Formation einer nur abstrakten Allgemeinheit ihrer Lebensstrukturen, aus der Gewalt ihrer Rechtsform. So erscheinen die Widersprüche des "irdischen Lebens" im Staat aufgelöst, auch wenn sie zugleich ihre Gegensätze und Krisen totalisieren, diese im Grunde immer unversöhnlicher werden, weil die Form der Institution sich von der Form ihrer inhaltlichen Beziehungen immer mehr ablösen muss. Das Gemeinwesen einer Gesellschaft kann nicht funktionieren, ohne dass es als Recht ihrer Organisation, als politische Allgemeinform ihrer Lebensverhältnisse statuiert und ermächtigt ist. Ein Staat (Wortbedeutung lat. von status als Form, Stand, Zustand, Stellung) ist daher vor allem die existenzielle Formation eines politisch bestimmten Lebensraums, durch den die gesellschaftlichen Lebensverhältnisse der Menschen ihrer Form ihrem Inhalt dem entsprechend richtig und rechtlich verbunden und ihre Anteile an der Macht ihres Gemeinwesens aufeinaner abgestimmt und auseinandergesetzt werden sollten. An sich stellt er lediglich eine Naturalform ihrer Kultur, oder auch ein Vertragsverhältnis von unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen und Interessen dar, die darin ihre politische Beziehung und sachliche Vermittlung gegen die egoistischen Partikularitäten ihrer getrennten Lebenswelten über einen allen gemeinen politisch umschriebenen Lebensraum zu vereinen suchen. doch diese Form war in ihrer bisherigen Geschichte noch niemals ihrem Inhalt entsprechend statuiert: "Die Geschichte aller bisherigen Gesellschaft ist die Geschichte von Klassenkämpfen. Freier und Sklave, Patrizier und Plebejer, Baron und Leibeigener, Zunftbürger und Gesell, kurz, Unterdrücker und Unterdrückte standen in stetem Gegensatz zueinander, führten einen ununterbrochenen, bald versteckten, bald offenen Kampf, einen Kampf, der jedesmal mit einer revolutionären Umgestaltung der ganzen Gesellschaft endete oder mit dem gemeinsamen Untergang der kämpfenden Klassen." (Marx-Engels-Werke Bd.4, S. 462) Man kann sich zunächst die unterschiedliche Rechtsstrukturen in der Geschichte der Gemeinwesen vor Augen führen, wie sie durch die unterschiedlichen Entwicklungsstufen der gesellschaftlichen Notwendigkeit in der Formbestimmung ihrer Bewirtschaftung existent waren: - das Stammeswesen unmittelbarer Naturaneignung - die klassische Staat des Altertiums der sklavenhaltenden Gesellschaften - der platonische Staat als Aristokratie der Wissenschaft und des Militärs - der Feudalstaat des Mittelalters - der bürgerliche Staat der Waren produzierenden Gesellschaft - der kapitalistische Staat - der Arbeiter- und Bauernstaat einer sozialistischen Gesellschaft - der feudalkapitalistische Staat des Neoliberalismus - der "Verein freier Menschen" (siehe Kommunalismus) - die internationale Kommunalwirtschaft eines weltweiten Netzwerks. Um einen Staat als wahres Gemeinwesen zu verwirklichen müssen alle Machtverhältnisse der Formbestimmung aufgehoben werden, derzeit vor allem das Privateigentum und dessen nationalstaatliche Rechtsform der Eigentumstitel, was vor allem die Umwandlung seiner Geldform in ein internationales Rechengeld notwendig voraussetzt, denn ein internationales Gemeinwesen hätte die substanzielle Vermittlung des gesellschaftlichen Reichtums und die Herstellung der Lebens- und Produktionsmittel unmittelbar gesellschaftlich zu betreiben (siehe hierzu auch internationale Kommunalwirtschaft). Es ist daher das Dilemma der bürgerlichen Staaten, dass die politische Zwecksetzung einer gesellschaftlichen Produktion und Konsumtion nicht wirklich wahr sein kann, sodass die gesellschaftliche Lebensproduktion bisher überhaupt nur durch und für den Waren- und Geldmarkt bestimmt in bürgerlichen Verhältnissen stagnierte und nicht sich nicht zu einem wirklich gesellschaftlich Verhältnis der Menschen entwickeln konnte. Es zeigt sich daran, dass der Staat als ein politisches Vertragsverhältnis nicht durch sich schon politisch, sondern überhaupt nur jenseits der gesellschaftlichen Lebenserzeugung und Sinnbildung(siehe Kultur) für den Zusammenhang der Lebensvermittlung nötig sein kann. Für eine internationals Kommunalwirtschaft kann er daher auch nur das organisatorische Medium weltweiter Beziehungen sein. Das Dilemmma des Staates ist jenes der Politik höchstselbst: Sie kann nicht wirklich allgemein, also nicht allen Menschen gleichermaßen gemein sein. Schon der platonische Staat war mehr oder weniger deutlich als Vereinigung gegensinniger Interessen und Klassen aufgestellt, die sich lediglich über kurz oder lang auf einem politischen Forum darstellen konnten, um trotz ihrer gegensätzlichen Beziehungen auf das mehr oder weniger fiktive Gemeinwesen einer militarisierten Feudalgeselllschaft handelseinig zu werden - auch wenn die Herkunft und der Machtanteil der Bevölkerungsgruppen an der Beteiligung der gesellschaftlichen Urteilsbildung und Verfügung aristokratisch ausgerichtet und also in sich und durch sich schon vor aller Erfahrung völlig uneins waren. Aber der feudal gewordene Kapitalismus richtet sich objektiv gegen alle gesellschaftlichen Gruppierungen und Klassen, so dass der Klassengegensatz in den weltweiten, also internationalen Klassenverhältnissen zwischen den Gläubigerstaaten und Schuldnerstaaten und der Austeritätspolitik der Staten welweit aufgeht und besonders die mächtige soziale Schicht des Mittelstandes, den internationalen Mittelstand bedroht und zur Verarmung treibt. "Die bisherigen kleinen Mittelstände, die kleinen Industriellen, Kaufleute und Rentiers, die Handwerker und Bauern, alle diese Klassen fallen ins Proletariat hinab, teils dadurch, daß ihr kleines Kapital für den Betrieb der großen Industrie nicht ausreicht und der Konkurrenz mit den größeren Kapitalisten erliegt, teils dadurch, daß ihre Geschicklichkeit von neuen Produktionsweisen entwertet wird. So rekrutiert sich das Proletariat aus allen Klassen der Bevölkerung."(Karl Marx/Friedrich Engels in MEW 4, S. 469 Manifest der Kommunistischen Partei) Die Dilemmata der Nationallstaaten sind nach wie vor die politischen Fiktionen und Ideologien die seine Verhältnisse bestimmen. Das kann nur durch eine gesellschaftlich wirkliche - also nicht bloß politische - Vereinigung der Interessen in der Bildung und Entwicklung des gesellschaftlichen Reichtums, und damit einer wirklich gesellschaftlichen Entwicklung durch die damit betriebene Aufhebung der Klassengegensätze möglich ist. "Die Naturnotwendigkeit also, die menschlichen Wesenseigenschaften, so entfremdet sie auch erscheinen mögen, das Interesse halten die Mitglieder der bürgerlichen Gesellschaft zusammen, das bürgerliche und nicht das politische Leben ist ihr reales Band. Nicht also der Staat hält die Atome der bürgerlichen Gesellschaft zusammen, sondern dies, daß sie Atome nur in der Vorstellung sind, im Himmel ihrer Einbildung - in der Wirklichkeit aber gewaltig von den Atomen unterschiedene Wesen, nämlich keine göttliche Egoisten, sondern egoistische Menschen. Nur der politische Aberglaube bildet sich noch heutzutage ein, daß das bürgerliche Leben vom Staat zusammengehalten werden müsse, während umgekehrt in der Wirklichkeit der Staat von dem bürgerlichen Leben zusammengehalten wird." (Marx-Engels-Werke Bd.2, S. 127f) In der bürgerlichen Wirklichkeit ist der Staat immer noch als bürgerlicher Staat die Verfassungsform einer Zentralmacht der Vergesellschaftung des gesellschaftlichen , als allgemein politische des Privateigentums, des Geldes als Kapital und seinem Wert, welche den Einfluss der herrschenden Instanzen und Institutionen regelt und sich durch eine rechtliche, kulturelle, politische und wirtschaftliche Einheit aller Staatsbürger legitimiert wissen will. Letztlich muss er als Bürokratie der nationalen Existenzformen von Wirtschaft und Kultur politisch durchsetzen, also politische Ökonomie und politische Kultur durch seine national bestimmte Verwaltung und Bürokratie vereinen (siehe Nationalstaat). Die Aufhebung der Nationalstaatlichkeit muss also internationalistisch aufgeboben werden, wenn das gesellschaftliche Gemeinwesen überhaupt zu einem allgemeinen Lebensrecht gelangen soll. "Wenn wir nicht in der Gesellschaft, wie sie ist, die materiellen Produktionsbedingungen und ihnen entsprechende Verkehrsverhältnisse für eine klassenlose Gesellschaft verhüllt vorfänden, wären alle Sprengversuche Donquichoterie." (Marx-Engels-Werke Bd.42, S. 93) Der "profane Mensch", der als Staatsbürger identifiziert wird, indem er darin das imaginäre Glied einer eingebildeten Souveränität, ist er seines wirklichen individuellen Lebens beraubt und mit einer unwirklichen Allgemeinheit erfüllt" (Marx-Engels-Werke Bd.1, S. 354 bis 355). Er kann sich zum Zustand dieser Form nur über eine Meinung dafür oder dagegen verhalten, sich in seinem Dafürhalten repräsntieren lassen, ohne seine sinnliche Lebenswelt darin verwirklicht und allgemein dargestellt erkennen zu können. Er bleibt dem Zustand einer gesellschaftlichen Allgemeinform unterworfen, die sich unabhängig von seinen konkreten Bedürfnissen und seiner Arbeitswelt für ihre hiervon abstrahierten Allgemeininteressen vermittelst eines Verhältnisses von Repräsentanzen für sich einer politischen Repräsentantenklasse fortbestimmen (siehe auch repräsentative Demokratie). Von daher kann der Staat nur die allgemeine politischen Form von Meinungen sein, also die Allgemeinheit des Meinens, des jeweils Meinigen, des Privateigentums sein. Der sozialistische Staat hat dies durch seine Parteiendiktatur zusammengenommen, inderm er sich schon selbst sich als Partei eigentümlich gemacht hat, also im Staat sich als das Eigentum einer als Partei herrschenden Klasse, als Diktat der Arbeiterklasse bestimmt hat. Wirtschaftlich existiert der moderne, der republikanische Staat durch Steuern und Abgaben. Politisch ist er durch seine Verfassung begründet - Verfassung im doppelten Sinn des Wortes: Im Status stellt er nur dar, was sich gesellschaftlich formiert hat; als politische Subjekt der Nation, als Nationalstaat greift er durch politische Entscheidungen in die gesellschaftliche Entwicklung ein, soweit dies seine Wirtschaftskraft erlaubt und sein Rechtsverhältnis zulässt. Als politisches Subjekt einer politischen Gemeinschaft muss er sich hierbei aber im Wesentlichen nach dem richten, was ihrer Allgemeinheit von Nutzen ist; in der kapitalistischen Gesellschaft also den Notwendigkeiten des Kapitals, dem abstrakt allgemeinen Zusammenhang aller gesellschaftlichen Vermittlungen. Von daher steht der Staat allen konkreten politischen Vermittlungsformen entgegen. Seine Hoheitsrechte bedrängen die soziale Wirklichkeit, indem sie deren Mängel durch die Wirkungsmacht der abstrakten politischen Macht einer repräsentativen Volksherrschaft (siehe repräsentative Demokratie) beherrschen, die dem Staat als Herrschaftsform einer politischen Klasse aufgetragen wird. Die gesellschaftliche Wirklichkeit der Kommunen und Regionen steht von daher ihrem sozialen Wesen nach gegen den Staat (siehe hierzu auch Kommunalismus), wie sie Marx in seiner Beschreibung der "Pariser Kommune" verstanden hatte. "Die Kommune war eine Revolution gegen den Staat selbst, gegen diese übernatürliche Fehlgeburt der Gesellschaft; sie war eine Wiederbelebung durch das Volk und des eigenen gesellschaftlichen Lebens. Sie war nicht eine Revolution, um die Staatsmacht von einer Fraktion der herrschenden Klassen an die andere zu übertragen, sondern eine Revolution, um diese abscheuliche Maschine der Klassenherrschaft selbst zu zerbrechen. ... Die Kommune war die entschiedene Negation jener Staatsmacht und darum der Beginn der sozialen Revolution des 19. Jahrhunderts. Was daher immer ihr Geschick in Paris ist, sie wird ihren Weg um die Welt machen." (K. Marx, Bürgerkrieg in Frankreich, MEW 17, 541f.) Der Staat ist eine verfasste und hierdurch politisch eingegrenzte Gesellschaftsform, die sich zu einer selbständigen Rechtsordung enwickelt und statuiert hat und von daher ein politisch Ganzes geworden ist, durch das alle wirtschaftlichen und sittlichen Verhältnisse einer Nation verfasst sein sollen. Seine Verfassung sollte den Schein gesellschaftlicher Lebenszusammenhänge als Fortschritt der Nation zusammenfassen um das Prinzip der Verfassung als Willensbildung eines "Volkes" aus dem Meinen und Dafürhalten (siehe Meinung) der Bevölkerung zu repräsentieren (siehe Repräsentative Demokratie). "Damit der Verfassung nicht nur die Veränderung angetan wird, damit also dieser illusorische Schein nicht zuletzt gewaltsam zertrümmert wird, damit der Mensch mit Bewußtsein tut, was er sonst ohne Bewußtsein durch die Natur der Sache gezwungen wird zu tun, ist es notwendig, daß die Bewegung der Verfassung, daß der Fortschritt zum Prinzip der Verfassung gemacht wird, daß also der wirkliche Träger der Verfassung, das Volk, zum Prinzip der Verfassung gemacht wird. Der Fortschritt selbst ist dann die Verfassung. Soll also die »Verfassung« selbst in den Bereich der »gesetzgebenden Gewalt« gehören? Diese Frage kann nur aufgeworfen werden, 1. wenn der politische Staat als bloßer Formalismus des wirklichen Staats existiert, wenn der politische Staat eine aparte Domäne ist, wenn der politische Staat als »Verfassung« existiert; 2. wenn die gesetzgebende Gewalt anderen Ursprungs ist als die Regierungsgewalt etc. ... Die Kollision zwischen der Verfassung und der gesetzgebenden Gewalt ist nichts als ein Konflikt der Verfassung mit sich selbst, ein Widerspruch im Begriff der Verfassung. Die Verfassung ist nichts als eine Akkommodation zwischen dem politischen und unpolitischen Staat; sie ist daher notwendig in sich selbst ein Traktat wesentlich heterogener Gewalten. Hier ist es also dem Gesetz unmöglich, auszusprechen, daß eine dieser Gewalten, ein Teil der Verfassung, das Recht haben solle, die Verfassung selbst, das Ganze, zu modifizieren. ... Wurden unter der Verfassung die allgemeinen Bestimmungen, die Fundamentalbestimmungen des vernünftigen Willens, verstanden, so versteht sich, daß jedes Volk (Staat) dies zu seiner Voraussetzung hat und daß sie sein politisches Credo bilden müssen. Das ist eigentlich Sache des Wissens und nicht des Willens. Der Wille eines Volks kann ebensowenig über die Gesetze der Vernunft hinaus als der Wille eines Individuums. Bei einem unvernünftigen Volk kann überhaupt nicht von einer vernünftigen Staatsorganisation die Rede sein. Hier in der Rechtsphilosophie ist überdem der Gattungswille unser Gegenstand. Die gesetzgebende Gewalt macht das Gesetz nicht, sie entdeckt und formuliert es nur." (Marx-Engels-Werke Bd.1, S. 250) Die erste explizite Staatsform war eine philosophische Aristokratie, wie sie Platon theoretisch begründet hatte (siehe Platonischer Staat). Der feudalistische Staat begründete sich im Mittelalter aus dem Gottesgnadentum nach der Geburt aus Herrscherfamilien, die sich durch die Kriege um Land und Boden gesellschaftlich ermächtigt und als Kriegsherren und Lehnsherrn in ihrer Staatsgewalt personifiziert hatten. Die Legitimation der Staatsgewalt war durch die Kultur der entsprechenden Religionen versichert. Von daher war das Recht dieser Nationen vor allem religiös begründet. So z.B. auch als bloßer Wille der "Revolutionsmacherei" (K. Marx): "An die Stelle der kritischen Anschauung setzt die Minderheit [der Zentralbehörde des "Bundes der Kommunisten"] eine dogmatische, an die Stelle der materialistischen eine idealistische. Statt der wirklichen Verhältnisse wird ihr der bloße Wille zum Triebrad der Revolution. Während wir den Arbeitern sagen: Ihr habt 15, 20, 50 Jahre Bürgerkriege und Völkerkämpfe durchzuzumachen, nicht nur um die Verhältnisse zu ändern, sondern Euch selbst zu ändern und zur politischen Herrschaft zu befähigen, sagt Ihr im Gegenteil: "Wir müssen gleich zur Herrschaft kommen, oder wir können uns schlafen legen." Als moderne gesellschaftliche Einrichtung hat der Staat sich mit der Entwicklung des Geldes zur Münze und zum Kreditwesen zu einer wirtschaftlichen Formation der politischen Ökonomie, zum bürgerlichen Staat entwickelt, wie er in Deutschland erst wirklich mit der Entwicklung des Natioanlstaates (wie er von Bismarck letztendlich verstanden wurde) abgeschlossen war. Er ist mit der Entwicklung des Privateigentums als allgemein verbindliche Gesellschaftsform entstanden, dem eine politische Macht nötig geworden war, um seine Verhältnisse abzusichern und deren Mängel politisch zu überwinden, die politische Ökonomie des Warentauschs als gesellschaftliche Institution zu etablieren und ihr eine eigenständige politische Gewalt zu verleihen. "Diese wirklichen Verhältnisse sind keineswegs von der Staatsmacht geschaffen, sie sind vielmehr die sie schaffende Macht. Die unter diesen Verhältnissen herrschenden Individuen müssen, abgesehen davon, daß ihre Macht sich als Staat konstituieren muß, ihrem durch diese bestimmten Verhältnisse bedingten Willen einen allgemeinen Ausdruck als Staatswillen geben, als Gesetz - einen Ausdruck, dessen Inhalt immer durch die Verhältnisse dieser Klasse gegeben ist ... So wenig es von ihrem idealistischen Willen oder Willkür abhängt, ob ihre Körper schwer sind, so wenig hängt es von ihm ab, ob sie ihren eignen Willen in der Form des Gesetzes durchsetzen und zugleich von der persönlichen Willkür jedes Einzelnen unter ihnen unabhängig setzen. Ihre persönliche Herrschaft muß sich zugleich als eine Durchschnittsherrschaft konstituieren. Ihre persönliche Macht beruht auf Lebensbedingungen, die sich als Vielen gemeinschaftliche entwickeln, deren Fortbestand sie als Herrschende gegen andere und zugleich als für Alle geltende zu behaupten haben. Der Ausdruck dieses durch ihre gemeinschaftlichen Interessen bedingten Willens ist das Gesetz. Gerade das Durchsetzen der voneinander unabhängigen Individuen und ihrer eignen Willen, das auf dieser Basis in ihrem Verhalten gegeneinander notwendig egoistisch ist, macht die Selbstverleugnung im Gesetz und Recht nötig, Selbstverleugnung im Ausnahmsfall, Selbstbehauptung ihrer Interessen im Durchschnittsfall (die daher nicht ihnen, sondern nur dem "mit sich einigen Egoisten" für Selbstverleugnung gilt). (K. Marx, MEW 3, S. 311) Der Staat ist daher die notwendige politische Form der bürgerlichen Gesellschaft, die zugleich über sie erhaben ist, weil und soweit sie die Nöte ihres Gemeinwesens zu wenden vermag. Zuvor gab es andere Formen von gesellschaftlicher Macht, wie z.B. Stammeswessen und politische Weltreiche, die über politisch Gewalt verfügten, unmittelbar vor der Entwicklung des bürgerlichen Staates auch Monarchien und Kaiserreiche, die diese Gewalt noch aus ihrer militärischen Ausstattung bezogen. Der moderne Staat aber resultiert erst aus der allgemeinen Verfügungsmacht des Geldes, die auch den Monarchen immer nötiger wurde, damit sie ihr Militär mit einem Zahlungsvermögen ausstatten konnten, das weit über die ihnen unmittelbar verfügbare Geld- oder Goldmenge hinaus reichen konnte. Die ersten Aktien gab es schon im ausgehenden Mittelalter durch die hierfür entstandenen Staatsverschuldungen und sind so alt wie diese. Der Staat besteht aus einer eigenständigen politische Gewalt, der einerseits die Form des Privateigentums vorausgesetzt, andererseits die Notwendigkeit seiner politischen Form entwendet ist. Er gründet auf der Trennung der wirklich gesellschaftlichen Verhältnissen von der politischen Wirklichkeit der Gesellschaft "Wo der politische Staat seine wahre Ausbildung erreicht hat, führt der Mensch nicht nur im Gedanken, im Bewußtsein, sondern in der Wirklichkeit, im Leben ein doppeltes, ein himmlisches und ein irdisches Leben, das Leben im politischen Gemeinwesen, worin er sich als Gemeinwesen gilt, und das Leben in der bürgerlichen Gesellschaft, worin er als Privatmensch tätig ist, die andern Menschen als Mittel betrachtet, sich selbst zum Mittel herabwürdigt und zum Spielball fremder Mächte wird. Der politische Staat verhält sich ebenso spiritualistisch zur bürgerlichen Gesellschaft wie der Himmel zur Erde. (MEW 1, S.355) Der Bürgerliche Staat im Sinne von Bismarck, der Staat als Ganzes einer politischen Gewalt und Rechtsform "im Namen des Volkes", ist der Status eines Gemeinwesens, die Form, worin alle Momente einer Gesellschaft politisch zusammenwirken, die durch sich und für sich nicht bestehen können, weil sie an sich nur abstrakt vermittelt und also formbestimmt sind. Der Staat setzt daher eine Gesellschaft voraus, deren menschliches Zusammenwirken durch eine Form durchbrochen ist, durch die Formation eines Gegensatzes getrennt ist von der Wirklichkeit seiner wirtschaftlichen Verhältnisse - durch einen Klassengegensatz. Ein Staat ist also nur in einer Klassengesellschaft nötig. Empirisch begründet er sich aus dem Mangel des wirklichen Verkehrs, der in abstrakten Lebensverhältissen, in der abstrakten Produktion und Reproduktion menschlicher Verhältnisse, in der Ökonomie ihrer existenziellen Gegensätze, ihrer Klassen, notwendig entsteht: Aus dem subjektiven Unvermögen, sich aus der eigenen Wirklichkeit heraus gesellschaftlich zu verhalten, also ohne wirkliches Gemeinwesen sein zu müssen, begründet sich der politische Staat als eigene Sphäre eines abstrakten Gemeinwesens und handelt durch seine politische Einflußnahme auf die Ökonomie, die nur im Einklang mit seiner Rechtsform wirklich politische Ökonomie sein kann, um diese im modernen Staat als allgemeines Menschenrecht zu legitimieren. "Man zeigte nach, wie die Anerkennung der Menschenrechte durch den modernen Staat keinen andern Sinn hat als die Anerkennung der Sklaverei durch den antiken Staat. Wie nämlich der antike Staat das Sklaventum, so hat der moderne Staat die bürgerliche Gesellschaft zur Naturbasis, sowie den Menschen der bürgerlichen Gesellschaft, d.h. den unabhängigen, nur durch das Band des Privatinteresses und der bewusstlose Naturnotwendigkeit mit dem Menschen zusammenhängenden Menschen, den Sklaven der Erwerbsarbeit und seines eignen wie des fremden eigennützigen Bedürfnisses. Der moderne Staat hat diese seine Naturbasis als solche anerkannt in den allgemeinen Menschenrechten. (MEW Bd. 2, S. 120) Der Staat ist die institutionalisierte Form der politischen Ökonomie, also die Institution ihrer allgemeinen Notwendigkeiten, die den Verhältnissen der Marktwirtschaft, also den Verhältnissen des Warentauschs, namentlich den Geldverhältnissen entspringen. Der Staat ist die Rechtsform der Warenverhältnisse, die Willensformation der Warenbesitzer, wie sie als versammelter politischer Wille, als deren Willensgemeinschaft dem notwendigen Schein der Verhältnisse des Warentauschs entspricht, welche mit der Warenform angelegt ist, so wie sie die bürgerliche Gesellschaft ausmacht. Der Staat wird gerne als Alternative zum Privaten angesehen und Verstaatlichung oder staatliche Regulation als Hebel einer "höheren Gerechtigkeit, als Mittel einer guten "Verteilungsgerechtigkeit gesehen wird. Dabei wird weder der Warenbesitzer als Träger eines politischen Willens begriffen (siehe 2. Kapitel Kapital I), noch das Geld als Allgemeinform des Staatswillens. Geld kann nicht gerecht und also auch nicht gerecht verteilt sein. Der Staat ist eine selbständige Rechtsform, worin ein abstraktes Gemeinwesen bestimmt ist und bestimmt wird, Formbestimmtheit und Formbestimmung der Notwendigkeit des politisch Allgemeinen, was ein abstraktes Gemeinwesen, das Gemeine der politischen Ökonomie ausmacht: Kapitalverwertung. Eine derart bestimmte Politik besteht daher nicht aus der Vergemeinschaftung der wirklich notwendigen Entscheidungen, sondern ist eine Verallgemeinerung der Notwendigkeiten einer gesellschaftlichen Formation der Verwertungsbedingungen. Sein Einkommen, die Steuer, wird vom gesellschaftlichen Einkommen abgezogen und ist Bestandteil der Produktionskosten. "Übrigens der Staat selbst und was drum und dran hängt, gehört zu diesen Abzügen von der Revenue, sozusagen den Konsumtionskosten für den Einzelnen, den Produktionskosten für die Gesellschaft." (K. Marx, MEW 42, S. 438). Die Politik des Staates ergibt sich hieraus und kann sich daher nicht über die Produktionsverhältnisse stellen, sosehr in der repräsentativen Demokratie dies auch so erscheinen mag und als "politischer Wille des Volkes" gehandelt wird. Im Entscheidungsprozess hierüber soll es scheinen, als ob man sich mit der Sache selbst politisch auseinandersetzen würde. Es handelt sich jedoch bestenfalls um eine Auseinandersetzung mit deren Rechtsform, dem Privateigentum, in welchem sich die Wählermeinungen immer unterscheiden, weil sie unterschieden zur Verteilung des volkswirtschaftlichen Ertrags, dem Sozialprodukt stehen (siehe Verteilungsgerechtigkeit). Sie entscheiden daher nur beschränkt sachlich, wesentlich, sondern nur mit Tendenzen, welche die Verwertungsbedingungen zu bessern und zu erweitern versprechen. Für die Politik des Staates können also lediglich als Meinungen abstrakt von den konkreten Anliegen der Menschen vergemeinschaftet werden. Dies begründet eine repräsentative Demokratie. Deren Rechtsform gründet also auf einem politischen Willen, der das abstrakt Allgemeine von Meinungen zu sein scheint, in Wahreit aber nur dem Folgen kann, was die ökonomischen Notwendigkeiten eines Wirtschaftsraums ausmacht. "In der Tat, man muss jeder historischen Kenntnis ermangeln, um nicht zu wissen, dass es die Regierungen sind, die zu allen Zeiten sich den wirtschaftlichen Verhältnissen fügen mussten, aber niemals die Regierungen es gewesen sind, welche den wirtschaftlichen Verhältnissen das Gesetz diktiert haben. Sowohl die politische wie die zivile Gesetzgebung proklamieren, protokollieren nur das Wollen der ökonomischen Verhältnisse." Von daher wirkt ein solcher Wille als Recht auch nicht im Sinn und Zweck einer gesellschaftlich bestimmten Reproduktion und Entwicklung, sondern nur formell in einer politisch bestimmten Umgrenzung einer Gesellschaftform, auf einem fest umschriebenen Territorium als Raum der gesellschaftlichen Wirkung dieses Gemeinwesens (siehe auch Nationalstaat), seiner Rohstoffe und Landmasse (Ausdehnung) und oft, aber nicht notwendig auch seiner Kultur (siehe hierzu auch Kulturstaat). Darin verwirklicht sich der Entwicklungsstand einer Gesellschaft als Zustand des Zusammenwirkens von Wirtschaft, Kultur und Geschichte und bildet sich als Staatswesen so aus, wie es der Gesamtheit der bezüglichen Verhältnisse nötig ist. Und diese ist zusammengefasst die Allgemeinform des Geldbesitzes. Damit ist die Macht des Geldes selbst die wirkliche Basis des bürgerlichen Rechts, wie es vom Staat erlassen und sanktioniert wird: "Wird die Macht als die Basis des Rechts angenommen, wie es Hobbes etc. tun, so sind Recht, Gesetz pp. nur Symptom, Ausdruck anderer Verhältnisse, auf denen die Staatsmacht beruht. Das materielle Leben der Individuen, welches keineswegs von ihrem bloßen "Willen" abhängt, ihre Produktionsweise und die Verkehrsform, die sich wechselseitig bedingen, ist die reelle Basis des Staats und bleibt es auf allen Stufen, auf denen die Teilung der Arbeit und das Privateigentum noch nötig sind, ganz unabhängig vom Willen der Individuen. Diese wirklichen Verhältnisse sind keineswegs von der Staatsmacht geschaffen, sie sind vielmehr die sie schaffende Macht. Die unter diesen Verhältnissen herrschenden Individuen müssen, abgesehen davon, daß ihre Macht sich als Staat konstituieren muß, ihrem durch diese bestimmten Verhältnisse bedingten Willen einen allgemeinen Ausdruck als Staatswillen geben, als Gesetz - einen Ausdruck, dessen Inhalt immer durch die Verhältnisse dieser Klasse gegeben ist, wie das Privat- und Kriminalrecht aufs Klarste beweisen. So wenig es von ihrem idealistischen Willen oder Willkür abhängt, ob ihre Körper schwer sind, so wenig hängt es von ihm ab, ob sie ihren eignen Willen in der Form des Gesetzes durchsetzen und zugleich von der persönlichen Willkür jedes Einzelnen unter ihnen unabhängig setzen. Ihre persönliche Herrschaft muß sich zugleich als eine Durchschnittsherrschaft konstituieren. Ihre persönliche Macht beruht auf Lebensbedingungen, die sich als Vielen gemeinschaftliche entwickeln, deren Fortbestand sie als Herrschende gegen andere und zugleich als für Alle geltende zu behaupten haben. Der Ausdruck dieses durch ihre gemeinschaftlichen Interessen bedingten Willens ist das Gesetz. Gerade das Durchsetzen der voneinander unabhängigen Individuen und ihrer eignen Willen, das auf dieser Basis in ihrem Verhalten gegeneinander notwendig egoistisch ist, macht die Selbstverleugnung im Gesetz und Recht nötig, Selbstverleugnung im Ausnahmsfall, Selbstbehauptung ihrer Interessen im Durchschnittsfall (die daher nicht ihnen, sondern nur dem "mit sich einigen Egoisten" für Selbstverleugnung gilt). Dasselbe gilt von den beherrschten Klassen, von deren Willen es ebensowenig abhängt, ob Gesetz und Staat bestehen. Z.B. solange die Produktivkräfte noch nicht so weit entwickelt sind, um die Konkurrenz überflüssig zu machen, und deshalb die Konkurrenz immer wieder hervorrufen würden, solange würden die beherrschten Klassen das Unmögliche wollen, wenn sie den "Willen" hätten, die Konkurrenz und mit ihr Staat und Gesetz abzuschaffen. Übrigens entsteht dieser "Wille", ehe die Verhältnisse so weit entwickelt sind, daß sie ihn produzieren können, auch nur in der Einbildung des Ideologen. Nachdem die Verhältnisse weit genug entwickelt waren, ihn zu produzieren, kann der Ideologe diesen Willen als einen bloß willkürlichen und daher zu allen Zeiten und unter allen Umständen faßbaren sich vorstellen." (MEW Bd. 3, S. 311f) Der Staat ist von daher eine aus der Gesamtheit der Verhältnisse entstandene Formbestimmung, deren Notwendigkeit alleine im gesellschaftlichen Mangel der Ökonomie dieser Verhältnisse ihren Grund hat. Er ist eine geschichtlich gewachsene Form von Verhältnisse, wie es deren Not gebietet, wie es diese verlangt, weil sie für sich keinen anderen Inhalt haben, als diese Form selbst. Der Staat ist die Form, worin sich eine allgemeine Notwendigkeit des Zusammenwirkens gegen deren Einzelheit mächtig machen muss, um den Stand ihrer Entwicklung zu gewährleisten und zu bewahren, um deren Voraussetzung sicher zu stellen und deren Bedrohung abzuwehren, weil und solange die Verhältnisse darin sich nicht selbst bestimmen und tragen können. Von daher ist der Staat aus vergangener Entwicklung begründet und notwendig konservativ, Formation einer vergangenen Kultur, wie sie sich bestimmen und vermitteln lässt und somit selbst zu einem tragenden Moment der Staatsmacht wird. Politische Kultur und politische Ökonomie fallen in der Staatsgewalt in eins "Die zentralisierte Staatsmacht, mit ihren allgegenwärtigen Organen stehende Armee, Polizei, Bürokratie, Geistlichkeit, Richterstand, Organe, geschaffen nach dem Plan einer systematischen und hierarchischen Teilung der Arbeit stammt her aus den Zeiten der absoluten Monarchie. ... Während der nachfolgenden Herrschaftsformen wurde die Regierung unter parlamentarische K ontrolle gestellt, d. h. unter die direkte Kontrolle der besitzenden Klassen. Einerseits entwickelte sie sich jetzt zu einem Treibhaus für kolossale Staatsschulden und erdrückende Steuern und wurde vermöge der unwiderstehlichen Anziehungskraft ihrer Amtsgewalt, ihrer Einkünfte und ihrer Stellenvergebung der Zankapfel für die konkurrierenden Fraktionen und Abenteurer der herrschenden Klassen andererseits änderte sich ihr politischer Charakter gleichzeitig mit den ökonomischen Veränderungen der Gesellschaft. In dem Maß, wie der Fortschritt der modernen Industrie den Klassengegensatz zwischen Kapital und Arbeit entwickelte, erweiterte, vertiefte, in demselben Maß erhielt die Staatsmacht mehr und mehr den Charakter einer öffentlichen Gewalt zur Unterdrückung der Arbeiterklasse, einer Maschine der Klassenherrschaft. Ökonomisch stellt der Staat als Nation die Grenzen des politischen Verhaltens eines Wirtschaftsraums dar, in welchem sich die allgemeinen Resultate des Produktionsprozesses als Produkt der Geschichte einer notwendigen Infrastruktur des Kapitalverhältnisses und als Potenzial seiner Gegenwart aufeinander beziehen. Tatsächlich verfügt er hierbei über ein räumlich bestimmtes Vermögen, das der gegenwärtigen Verwertung dient wie eine allgemeine Grundrente. Darin ist sein Rechtsstatus aus dem Wert begründet, der sich in der Raumgestaltung der Nation allgemein als Rechtsform eines hierin bestimmten Gemeinwesens niedergeschlagen hat. Von daher verkörpert der Staat den Mehrwert, der über den Wert des gesellschaftlichen Mehrprodukts hinaus als Verfügungesgewalt über die Lebensräume der Menschen allgemein fortbesteht: "Die spezifische ökonomische Form, in der unbezahlte Mehrarbeit aus den unmittelbaren Produzenten ausgepumpt wird, bestimmt das Herrschafts- und Knechtschaftsverhältnis, wie es unmittelbar aus der Produktion selbst hervorwächst und seinerseits bestimmend auf sie zurückwirkt. Hierauf aber gründet sich die ganze Gestaltung des ökonomischen, aus den Produktionsverhältnissen selbst hervorwachsenden Gemeinwesens und damit zugleich seine politische Gestalt." (Marx-Engels-Werke Bd.25, S. 799) Aber seinem subjektiven Zweck nach stellt sich der Staat als ein sittliches Ganzes dieser Verhältnisse dar und ist dem Einzelnen in seinem Willen zuwider wie ein kategorischer Imperativ, der als Vollendung und Beschränkung des Willens zugleich dient, als entäußerte Allgemeinheit. Notwendig ergibt sich hieraus (nach Max Weber) das Gewaltmonopol des Staates. Die Staatsgewalt bildet sich aus der notwendigen Selbstbeschränkung, aus dem Mangel des im einzelnen Gewollten, als allgemeine Gewalt einer Politk des abstrakt Notwendigen. Von daher begründet sich Staatspolitik auch auf einem abstrakten Willen, worin sich der konkret selbst unangemessene Willen seiner Allgemeinheit bewusst wird. Staatspolitik ist daher das Walten eines abstrakt algemeinen Willens in seiner Rechtsform, in dem sich die einzelnen Willen, so sie nicht einig sind, es werden müssen, um als Ganzes zu bestehen. Der Staat ist der Souverän eines abstrakten Allgemeinwillens von Verhältnissen vereinzelter Willensäußerungen, der politische Wille, wie er sich aus den Einzelinteressen als Notwendigkeit einer Ganzheit heraushebt - weil und solange die Einzelinteressen sich als Wille selbständig und also ausschließlich, also gegensinnig äußern, weil und sofern sie also nicht aus dem Verhältnis der Bedürfnisse und der Arbeit, dem wirtschaftlichen Verhältnis, unmittelbar resultieren und sich hiergegen absondern. Der Staat selbst fungiert als bloß abstraktes Willensverhältnis, was immer auch seine reale Begründung (z.B. die Kultur, Aristokratie, Wirtschaft, die Steuer) sein mag. Sein Grund erscheint aber nur negiert in dem, was die Gebote allgemeiner Notwendigkeiten ausmacht, welche der Staat seinen Bürgern als ihre allgemeine Notwendigkeit, als notwenidge Vernunft, und also auch als ihr Recht und ihre Pflicht auferlegt. Ihr einzelner Wille hat für den Staat keine andere Substanz als die des allgemein politisch Richtigen, also der politischen Ausrichtung des Willens, die im Staat zum allgemeinen Recht wird. Die Rechsprechung ist von daher die allgemeine Form dessen, was im Wille allgemein als richtig aufgefasst wird und worin sich der Grund des ganzen Staatsverhältnisses äußert. Der Staat ist somit einerseits dem Willen vollständig äußerlich, zugleich aber seine allgemeine Rechtsform. Der bürgerliche Staat hat sich von daher aus dem Mangel der Warenverhältnisse, dem Tauschprozess auf dem Markt, begründet. Sein wesentlicher Zweck ist, diese Verhältnisse, und damit die wechselseitige Beziehung der Warenbesitzer, politisch zu erhalten und zu befördern. Willensverhältnisse, die ihre Herkunft aus den Bedürfnissen und Eigentumsverhältnissen nicht kennen, sind daher unmitelbar, d.h. jenseits ihrer Vermittlung, lediglich Verhältnisse, die an ihrem Recht gemessen werden, politische Verhältnisse, die alleine durch abstrakte Bedürfnisse in Beziehung stehen. Im Unterschied zum Bedürfnis, das sich auf Arbeit und ihre Produkte bezieht, ist der Wille daher selbständig und hat seine Negation alleine im Müssen. Der politische Wille ist die bestimmte Art und Weise, worin sich Wollen und Müssen vermitteln. Der Staat ist also ein abstraktes Gemeinwesen, das einzelne Willensverhältnisse auf der Grundlage seiner Souveränität einer gemeinen Richtigkeit des Wollens und Müssens als Rechtsverhältnis sowohl aus dem Dasein seiner Bürger als Willenssubjekte begründet, wie er auch eine von ihnen getrennte Instanz ist, die als souveräner Wille ihre Rechte und Pflichten aus dem bestimmt, was sie als ihren Besitz haben. Von daher ist der Staat immer eine selbständige Form der Besitzverhältnisse, die eine Gesellschaft solange nötig hat, wie sie sich nicht unmittelbar geselllschaftlich in einer menschlichen Vermittlung von Bedürfnis und Arbeit gestalten kann, d.h.: wie sie nicht unmittelbarer Lebensausdruck der Menschen ist, die Menschen darin keine ihnen eigentümliche sinnliche Ganzheit haben. Den Staat bildet daher die Allgemeinheit gegensinniger Vermittlungen von Besitzansprüchen: Aus dem gesellschafllichen Unvermögen der Lebensverhältnisse, menschliche Gesellschaft zu vollziehen, reflektiert sich in ihm der geschichtliche Mangel einer menschlichen Bildungsgeschichte; aus der Notwendigkeit eines gesellschaftlichen Maßes für den Zusammenhalt der Menschen bildet sich seine Gewalt aus der Unangemessenheit des Lebens der einzelnen Menschen in der Abtrennung ihres allgemeinen Seins. Die Überwindung dieses doppelten Mangels kann nur durch das gesellschaftliche konkret werden der Menschen wahr sein, worin sie sich als gesellschaftliche Naturmacht zusammenfinden. Es kann von daher der Staat niemals Träger einer wirklichen gesellschaftlichen Veränderung werden. Bestenfalls können progressive Ideen durch Machtanteile an der Staatsgewalt die reaktionären Kräfte eindämmen und fortschrittliche stützen. Nur in der Aufhebeung des Staatswesens kann menschliche Gesellschaft wirklich werden, nur durch eine geschichtliche Verwirklichung ihres gesellschaftlichen Reichtums wird ihr Lebenszusammenhang konkret (siehe hierzu auch Kommunalismus). Die unterschiedlichen Begriffe für diese Entwicklung macht die verschiedenen politischen Auffassungen hierzu aus. Es ist letzlich der Streit um die Notwendigkeit oder Aufhebung gesellschaftlicher Gewalt, die sich in der Diskussion um das Staatswesen einfindet, der Streit reaktionärer oder progressiver Positionen hierzu. Von daher ist auch die kritische Beziehung auf den Staat bestimmt, die immer auch eine Mystifikation darstellen kann. So kritisiert Marx an Hegel vor allem, dass dieser verkehrte Verhältnisse dadurch mystifiziert, dass er ihnen eine abstrakt vorgestellte Substanz verleiht, weil er deren reale Abstraktion nicht begreifen will und sie somit affirniert, auch wenn er sie als nur beschränkte Erscheinungsform des "objektiven Geistes" kritisiert. In seiner Kritik an der Hegel'schen Rechtsphilosophie schreibt Marx zu dessen Staatsbegriff: "Der »Staatszweck« und die »Staatsgewalten« werden mystifiziert, indem sie als »Daseinsweisen« der »Substanz« dargestellt und getrennt von ihrem wirklichen Dasein, dem »sich wissenden und wollenden Geist, dem gebildeten Geist« erscheinen. In der Geschichte der Staatsformationen gab es bereits einige sehr unterschiedliche Staatsformen, die immer Ausformulierungen des souveränen Willens waren, welche die gesellschaftlichen Epochen zur Entwicklung ihrer materiellen Lebensproduktion nötig hatten. Es waren vor allem der platonische Staat der "Herrschaft der Weisen", welcher aus der Teilung der Menschen in Abhängige und Freie den Souverän als den Willen der politischen Freiheit jenseits aller Notwendigkeit schuf (die Willkür der Sophistik), der Feudalstaat, der auf der Gottgegebenheit den souveränen Willen der gesellschaftliche Stände gründete, der bürgerliche Staat, der die Besitzstände zum allgemeinen Willen hatte und der sozialistische Staat, der die Partei der Arbeit als Wille ihrer Avantgarde zum Souverän machte. Die Bürgerliche Gesellschaft besteht im wesentlichen aus drei unterschiedlichen objektiven Vermittlungsformen, die für sich bestimmt sind und sich in dieser Bestimmtheit aufeinander beziehen: Ökonomie, Kultur und Staat. Der Staat ist die allgemeine, die wirtschaftliche und kulturelle Verfassung einer Nation. In ihm treffen sich die gesellschaftlichen Potenzen der Wirtschaft und Kultur, die er so aufeinander beziehen muss, dass sich darin die Gesamtheit einer bestimmten Gesellschaft vermittelt, erhält und entwickelt. Subjektiv ist der bürgerliche Staat zum einen Macht, die er der Notwendigkeit entnimmt, welche die ökonomische Form der Produktion ihm als Aufgabe gibt, um ihre Nöte an der Stelle zu wenden, wo sich die Ökonomie aufhebt. Von dieser Seite ist der Staat Agent ihrer abstrakten Allgemeinheit, Agent des Kapitals, das sich ökonomisch ohne ihn disfunktional macht (siehe Krise). In expansiven Entwicklungsphasen verlangt es sein Stillhalten, eine Deregulation, um die Ausdehnung der Märkte und die Existenzbeherrschung durch ökonomische Sachlagen ungezähmt zu erwirken; in Krisenphasen verlangt es sein machtvolles Einschreiten, um neue Märkte zu erschließen und durch steuerpolitische Machtmittel in die Preisbestimmung einzugreifen. Als staatspolitische Lösung dieser Aufgaben erschien der Sozialstaat lange Zeit als "Kapitalismus mit menschlichem Antlitz". Zum anderen ist der Staat subjektiv eine Form des Willens, der sich aus den Reflektionen der Kultur als allgemeine Notwendigkeit der Selbstverständigung ergibt. Das zwischenmenschliche Verhältnis der Bürger setzt sich als Lebensfrage in der Kultur gegen die Sachfragen der Ökonomie und sucht ihren Sinn zum Willen aller Bürger zu bringen. Da dieser Wille dem Besitz als bestimmtes Lebensverhältnis entspringt, besteht er aus dem fremden Eigenen, aus dem Meinen ohne Sein, aus Meinungen, die sich im Willen zur politischen Gesellschaft entschließen. In der Meinungsbildung steht dieser Wille zur Form an, die ihm Macht verleiht, wenn er sich dem ökonomischen Dasein zuzuwenden vermag. In der bürgerlichen Demokratie wird ökonomische Macht im Willensentscheid der Meinungen als Wählerstimmen zum politischen Entschluss gebracht. Dies macht den Fortgang des gesellschaftlichen Lebens solcher Gesellschaft aus. Der Staat ist also eine Gesellschaft, worin sich Macht und Wille in ihrer Negation zu den konkreten gesellschaftlichen Beziehungen zusammenschließen. In der bürgerlichen Gesellschaft gelingt dies nur abstrakt und ist auch in ihrer Subjektivität mit dieser Abstraktion identisch. Es entwickelt sich im Staatswesen daher auch nur eine abstrakte Gesellschaftlichkeit, die auf die Menschen mit abstrakter Macht zurückkommt und ihre Ohnmacht zur Verselbständigung ihres Willens treibt. Subjektiv neigt der Staat zur Beherrschung der Lebensstrukturen durch einen Willen, der so abstrakt wie mächtig ist, so er objektiv werden kann. Die praktische, d.h. tätige Einheit von Macht und Wille macht die selbständige Staatsgewalt als Faschismus aus. Diese lauert immer in den Nöten der Ökonomie und der Kultur der bürgerlichen Gesellschaft. Objektiv verwaltet der bürgerliche Staat als Nationalstaat aber vor allem die allgemeinen Bedingungen der ökonomischen und kulturellen Reproduktion eines national umgrenzten Produktionsverhältnisses und handelt in einer bestimmten politischen Zielsetzung. Durch die weltweite Ausbreitung des Kapitalverhältnisses ist diese Funktion des Nationalstaates am Ende. Die Entwicklung der Globalisierung läuft darauf hinaus, diesen Staat als Nationalstaat aufzulösen und durch internationale Gremien und Parlamente zu ersetzen. Diese Internationalisierung des Kapitals verläuft über Finanzmärkte und Transnationale Konzerne, die sich ohne politische Kontrolle ausbreiten und verhalten und die in den Nationen verbliebene Politik auf das Minimum der Selbsterhaltung der Infrastrukturen beschränkt und aus der Volkswirtschaft im wesentlichen eine Betriebswirtschaft macht. Solange die Menschen sich nicht internationalisieren und dieser Entwicklung internationale Politik als Kritik der politischen Ökonomie und der politischen Kultur und des bürgerlichen Staatswesens überhaupt entgegenstellen, wird ihr Reichtum sich nur als menschliche Verarmung entfalten (Barbarei). National wird die Auflösung des Nationalstaats nationalistische Kulturinteressen mobilisieren, die eine Politik der Abgrenzung und Selbstbezogenheit, also die Momente der bürgerlichen Kultur, verabsolutieren. Damit stellen sich die Menschen den Chancen einer wirklichen menschlichen Kultur, einer Internationalisierung und wechselseitigen Bereicherung der Kulturen, entgegen und werden notwendiger Bestandteil barbarischer Borniertheit. Kultur wird dabei selbst zum Analog der Geldbeziehungen im Kapital und nur als Geldform menschlicher Sinnlichkeit existent. Von daher ist Kulturkritik eine notwendige Antwort auf die Globalisierung. Sie muss die allseitige Bezogenheit der Menschlichkeit hervorheben und sich rechten Kulturauffassungen entgegenstellen. Ökonomisch kann der Kapitalismus notwendig nur an seiner Krisenhaftigkeit scheitern. Von da her scheitert auch die Globalisierung an den Möglichkeiten der ihr dienstbar gewordenen Nationalstaaten. Der allgemeine Staatsbankrott ist damit bereits programmiert und wird zur Grundlage für einen weltweiten Faschismus, wenn sich in den Nationen keine Menschen hiergegen stellen. Dies kann nur geschehen, wenn Menschen ihre Darstellungs- und Äußerungsmöglichkeiten in einer Wirtschaftsform finden, in welcher sie sich auch einzeln im Allgemeinen Interesse verbünden können (vergl.hierzu eine internationale Kommunalwirtschaft. Es kann daher nicht darum gehen, den Staat als Mittel einer Revolution zu erobern. Marx hat dies deutlich formuliert: "Alle Revolutionen vervollkommneten [...] nur die Staatsmaschinerie, statt diesen ertötenden Alp abzuwerfen. Die Fraktionen und Parteien der herrschenden Klassen, die abwechselnd um die Herrschaft kämpften, sahen die Besitzergreifung (Kontrolle) (Bemächtigung) und die Leitung dieser ungeheuren Regierungsmaschinerie als die hauptsächliche Siegesbeute an. Im Mittelpunkt ihrer Tätigkeit stand |540| die Schaffung ungeheurer stehender Armeen, einer Masse von Staatsparasiten und kolossaler Staatsschulden." (K. Marx, Bürgerkrieg in Frankreich, MEW Bd.17, S.539) |
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