Wo sich Unterschiede positionieren, verhalten sie sich zu einander und ziehen sich in ihrem Verhältnis an. Und wenn sie in dieser Beziehung sich als Gegensätze entwickeln, vereinen sich zu einem Widerspruch. Überall, wo Menschen sich zu einander verhalten, bilden sie ein Verhältnis. Ihr Interesse aneinander oder gegeneinander macht ihre Beziehung aus, durch die jeder zugeich für sich und bezogen zu anderem ist und sich aus diesem Grund zu ihm auch verhalten kann oder verhalten muss. Das setzt also mindestens zwei selbständige, und also unterschiedlichen Wesen voraus, die als ganze Subjekte aufeinander bezogen sind, indem sie sich zu einander in eigener Bestimmtheit beidseitig als Ganzes verhalten und in diesem Verhältnis beidseitig gegenständlich, Objekte als Subjekte füreinander, also insgesamt objektive Subjekte sind. Sie wirken durch ihre Beziehung in solchem Verhältnis aufeinander, wie sie auch Ursache ihrer Wirkung füreinander sind, wechselseitige Wirklichkeit. Aber diese ist damit in ihrem Verhältnis nicht unbedingt auch schon wirklich wahr. Es muss zwar die sich darin verhaltende Beziehung verwirklichen, Form ihres Inhalts sein, kann aber hierfür zugleich auch Form eines fremden Inhalts werden, so sie diesen für sich in einem gemeinsamen Dritten einer Formbestimmung reflektiert. In fremder Beziehung ist ein Verhältnis dann in der Tat nicht wirklich wahr, sondern zugleich äußerlich, bloßes Verhalten einander fremder Beziehungen und hat damit ein abstraktes Wesen, das an und für sich grundlos ist und eine Wirkung, die lediglich aus einem äußeren Zweck, aus einer Formbestimmung verursacht ist. Ein Verhältnis kann daher eine unwirkliche Wirklichkeit darstellen und also mit sich selbst im Widerspruch stehen. Es erscheint als etwas, was es wesentlich, also dem Inhalt seiner Beziehungen nach, nicht sein kann, im allgemeinen wesentlich anders als im besonderen Verhalten ist. Im Widerspruch von Wesen und Erscheinung ist es Gegenstand der Wissenschaften, die das begreifen wollen, indem sie seinen Begriff ent-decken (siehe Dialektik). Menschen verhalten sich zueinander, weil sie aufeinander bezogen sind und indem sie sich beziehen ist ihr Verhalten darin identisch, wo es für sie Sinn hat. Das Einssein von Beziehen und Verhalten kann nur unmittelbar, also ohne Mittel sein, ist letztlich der Begriff von dessen Unmittelbarkeit. Überall, wo Verhalten unmittelbar gegenständlich sein kann, ist auch dessen Beziehung im Verhalten gegenständlich: subjektiv wie objektiv in einem. Ob der Gegenstand Mensch oder Sache ist, ist hierbei gleich, sofern ein Mensch, wo er Objekt eines Menschen ist, zugleich Subjekt bleibt, also Beachtung in Achtung hat.< Auch die Sache verhält sich nicht nur sachlich sondern auch menschlich, wenn sie vom Menschen wirklich und unmittelbar versachlicht ist (jeder Stuhl muss Menschliches haben, um für den Menschen ein wirklicher und guter Stuhl zu sein). Nur im Gegenstand, wo er unmittelbar ist, ist der Sinn der Beziehung auf ihn im Verhältnis als Ganzes seiner Eigenschaften gegenwärtig, also ganz eigen und ohne Fremdheit (s.a. Entfremdung) Menschen beziehen sich auch über ihre Mittel zueinander und verhalten sich daher durch sie. Als Eigentümer ihrer Mittel sind sie darin auch eigen und verhalten sich sachlich in eigener Bestimmtheit, haben sich auch außer sich wahr, weil sie ihre Sache selbst durchdrungen haben und von ihrer Sache durchdrungen sind. Im unmittelbaren Verhältnis objektiver Mittel vermittelt sich menschliches Sein in der Erzeugung und im Genuß ihrer Sache, als Tätigkeit und Leiden in einem, als Leidenschaft von Mensch und Sache, die aus der Sache hervorgeht, wie sie in diese hineingegeben wurde. Was sie bestimmt haben, ist auch als Grund ihres Verhältnisses da. Aber wo ihre Beziehung in der Sache nicht die Sache ihrer Beziehung ist, wo die Sachen äußeres Mittel des Bezogenseins sind, also darin äußere Gründe haben, da sind die Verhältnisse im Widerspruch zu ihren Beziehungen (siehe Realabstraktion). Hier besetzen die Menschen Sachen, die ihnen nicht eigentümlich sind, die aber Nutzen für sie haben. Als Besitzer von nützlichen Dingen haben sie ihre Vermittlung auch nur im Nutzen und sind füreinander Objekte ihres wechselseitigen Nutzens, ihrer reinen und zum Verbrauch bestimmten Mittel. So ist ihre Vermittlung auch nützlich und es haben die Mittel hierin eine eigene Bestimmung, die von der Beziehung, in der sie sich verhalten, unterschieden ist. Die Dinge sind in ihrer Beziehung entäußert, bestehen hierin alleine durch äußere Eigenschaften, welche im Zweck bestimmt sind, nützlich zu sein und nur in dieser formellen Beziehung da zu sein. Hierdurch erhält auch ihr Verhältnis eine äußere Bestimmung (siehe Formbestimmung) und wird zu einem Verhalten in dieser Vermittlung eines der Beziehung äußeren Zwecks (siehe z.B. das Verhältnis der Warenbesitzer, die eine gesellschaftliche Beziehung eingehen, die sie bestimmt, wenn sie ihre bestimmten Waren als Gebrauchswerte im Tausch aufeinander beziehen). Ihre Beziehung wird in diesem Verhältnis gleichgültig: Bestimmt, und gleichgültig gegen ihre Bestimmtheit. Hier ist das Verhältnis selbstäniger Wesen verkehrt zu einem wesenlosen Verhalten in der Bestimmung der Vermittlung, die dieses Verhältnis hat und in der ihr Sinn daher übersinnlich erscheint (s. hierzu z.B. auch Warenfetischismus). |