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	<title>Ästhetisches Urteil - Versionsgeschichte</title>
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		<author><name>Python</name></author>
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&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;&amp;quot;Ein Wiesel saß auf einem Kiesel inmitten Bachgeriesel. Wisst ihr weshalb? Das Mondkalb verriet es mir im Stillen: Das raffinier- te Tier tat&amp;#039;s um des Reimes willen. (Christian Morgenstern * 6. Mai 1871 in München; † 31. März 1914 in Untermais)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgt man der Auffassung von [[Immanuel Kant]], so wäre das [[ästhetische]] [[Urteil]] immer ein doppeltes: Eine [[subjektive]] &amp;quot;lustvolle&amp;quot; [[Selbstbezogeneit]] einerseits und die Allgemeingültikeit einer rein formalen Zweckmäßigkeit. Solche Ästhetik wäre zwangsläufig [[getrennt]] zwischen [[einzelnen]] [[Inhalten]] und ihrer [[allgemeinen]] [[Form]] und urteilt demnach nach den Prinzipien der [[bürgerlichen]] [[Wahrnehmung]] im [[Allgemeinen]] und nach deren [[Stimmung]] im Besonderen (siehe hierzu auch [[reaktionäres Bewusstsein]]). Doch wenn das Urteil nicht auf einer [[wirklichen]] [[Wahrnehmung]] gründet, mit der es sich auseinandersetzt, was könnte daran überhaupt [[ästhetisch]] sein? Es wäre doch nur die Laune des Betrachters, eine [[Selbstgerechtigkeit]] seines [[phänomenologischen]] [[Erkenntnisinteresses]], das sich im [[Willen]] seiner [[Selbstwahrnehmung]] (siehe [[ästhetischer Wille]]) aus der [[Bewertung]] eines augenscheinlichen [[Werts]] ihrer [[zwischenmenschlichen Verhältnisse]] einer [[Moral]] [[ästhetisierter]] Selbstversicherungen je nach ihrer [[Stimmung]] bzw. Einstimmung überlässt (siehe hierzu [[Spießbuerger]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;quot;Das ästhetische Urteil (Geschmacksurteil) hat zum Gegenstand das Gefühl, welches das »harmonische Spiel der beiden Erkenntnisvermögen der Urteilskraft, Einbildungskraft und Verstand, im Subjekte bewirkt«, also die subjektive Zweckmäßigkeit, die unmittelbar (ohne Begriff) lustvoll empfunden wird. In der ästhetischen Urteilskraft liegt ein apriorisches Prinzip der Beurteilung, das hier auf die subjektive und formale Zweckmäßigkeit geht und subjektive Allgemeingültigkeit beansprucht.&amp;quot; (Immanuel Kant, Kritik der Urteilskraft)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein [[ästhetisches]] [[Urteil]] ist ein Vorurteil aus der [[Selbstwahrnehmung]], ein [[Ressentiment]], das seine [[Bewertungen]] aus [[Eindrücken]] bezieht, die das Unvermögen [[gelangweilter]] [[zwischenmenschlicher Beziehungen]] [[aufreizt]] (siehe auch [[Bildungsbürger]]). Es ergeht aus dem [[Selbstgefühl]] einer [[abwesenden]] [[Selbstbeziehung]] durch die [[Selbstgerechtigkeit]] einer unmöglich gewordenen [[Selbstverwertung]]. Von daher bestimmt es sich aus dem [[Grauen]] vor der [[Abstraktionskraft]] einer [[Lebensängstlichkeit]], das sich zu seinem Selbstschutz einer &amp;quot;höheren Wahrheit&amp;quot; seiner [[objektivierten Gefühle]] verpflichtet. Indem es der [[Selbstbehauptung]] seiner [[Veredelung]] dient, [[verallgemeinert]] es seine [[nichtig]] gewordene [[Selbstbezogenheit]] um seine [[Selbstveredelung]] zu verdoppeln und sich im Streit um das [[Schöne und Gute]] durchzusetzen. Es handelt sich von daher um das [[Urteilsvermögen]] eines [[esoterischen Charakters]], der sich gegen die [[Ausschließlichkeiten]] [[autoritärer Charaktere]] verhält.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wo sich in den [[Verhältnissen]] einer [[Geschichte]] ihr inhärentes Maß [[entwickelt]], ist eine ihr äußerliche [[Macht]] unnötig. [[Macht]] entsteht, wo [[Ohnmacht]] herrscht – eben als politische [[Macht]]. Die bleibt in den herrschenden [[Verhältnissen]] das Mittel der Herrschaftssicherung, denn was nötig ist das fügt sich besonders, wenn ihr die [[Wahrnehmung]] [[Folge]] leistet (siehe [[Ästhetik]]). Darüber hinaus gibt es allerdings auch noch die [[Freiheit]] einer [[Entscheidung]] über das, was einem Menschen nötig ist, ohne [[objektiv]] [[notwendig]] zu sein (siehe [[Kritik der politischen Ästhetik]]). Aber es bildet auch ohne [[Not]] sich immer wieder das [[Eigene]] das [[Fremde]], weil [[lebendige]] [[Geschichte]] sich zwischen [[Subjekten]] und [[Objekten]] [[bewegt]]. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Solche Vereinigung sollte man besser als ein [[politisches]] [[Ressentiment]] bezeichnen, wie es den [[Bildungsbürgern]] nahesteht, die nicht [[wissen]] müssen, was ihnen in den [[Sinn]] im Jenseits einer [[Gewissheit]] kommt, weil ihr Sinn selbst schon [[verallgemeinert]] und von ihren Lebensinhalten und [[Lebensbedingungen]] [[abgetrennt]] ist. Doch zugleich [[bezweifelt]] Kant nicht, dass ästhetische [[Urteile]] Gefühlurteile sind, deren Gefühlsinhalte er lediglich über sein Vorverständnis eines Dualismus zwischen [[Einzelnem]] und [[Allgemeinen]] im Gegensatz von [[Subjektivität]] und [[Objektivität]] kritisieren will. Daher kann sein ästhetisches [[Urteil]] auch nur auf der [[Kritik]] einer &amp;quot;Einbildungskraft&amp;quot; (siehe z.B. hiergegen die [[Abstraktionskraft]]) und nicht auf einer [[wirklichen]] [[Wahrnehmung]] ihres [[Gegenstands]] beruhen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wo [[Gefühle]] entstanden sind, die ihren [[Gegenstand]] verloren haben, weil sie sich nicht mehr über ihre [[Empfindungen]] [[gegenständlich]] mitteilen und [[vermitteln]] können, weil ihnen mit der [[Einverleibung]] ihrer [[Selbstgefühle]] sich diese verdoppelt und also [[verselbständigt]] haben, hatte sich auch ihre [[Selbstwahrnehmung]] totalisiert. Der Zusammenhang ihrer [[Empfindungen]] war ihnen entzogen worden und erforderten eine abstrakte Verbindlichkeit ihrer [[Urteile]]. Solche [[Selbstwahrnehmungen]] bestehen allerdings durch ihr Verlangen nach [[Sinn]] (siehe auch [[Sehnsucht]]), nach einer ungeteilten [[Wahrnehmung]], fort, nach einer absolut selbständigen [[Ästhetik]] ihrer [[Form]] ihres substanziellen [[Daseins]]. Ihr [[ästhetischer Wille]] reflektiert den Fortbestand der [[Abwesenheit]] eines sinnlichen Gehalts der [[Wahrnehmung]]. Er entsteht in der [[Empfindung]] der [[sinnlichen]] Ermangelung eines unerfüllten [[Gefühls]] der ihm nötigen [[Selbstwahrnehmung]]. In den [[Verhältnissen]] der [[Selbstgefühle]] entstehen mangels [[substanzieller]] [[Inhalte]] immer wieder [[Zweifel]] an der [[Gewissheit]] ihrer [[zwischenmenschlichen Beziehung]], weil darin die Position der einen Beziehung immer nur die [[Form]] für den [[Inhalt]] der anderen, wie auch umgekehrt diese bloße [[Form]] ihres [[Andersseins]], unerfülltes Verlangen nach der Änderung ihrer [[Inhalte]] sein kann. Das ästhetitische Urteil ersucht die Durchsetzung eines in seiner Wahrnehmung vorfindlichen Andersseins durch die Änderung ihres Gegenstands, durch die Verwirklichung eines [[Ressentiment]]s ihrer [[Selbstgefühle]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Ästhetik]] entsteht in diesem Zusammenhang aus einem [[aufgehobenen]] [[Erkenntnisinteresse]], aus einer [[Sehnsucht]], einem Verlangen der [[Selbstwahrnehmung]] nach einem [[Sinn]] [[ganz]] für sich, in der Hoffnung, dass ihre Brüche sich durch die [[Gefühle]] von Menschen in [[zwischenmenschlichen Beziehungen]] wieder so finden und [[empfinden]] lassen, dass ihre [[Selbstwahrnehmungen]] eine Brücke gegen die [[gesellschaftlichen]] Verwüstungen [[erfahren]] können. In [[zwischenmenschlichen Verhältnissen]] errichten sie eine besondere [[Gemeinschaft]] (z.B. [[Kult]]) in [[objektiven Gefühlen]] gegen ein an sich hässlich gewordenes [[Leben,]] wodurch gemeinhin etwas wesentlich [[Schöneres]] gefunden und [[empfunden]] werden, was [[ästhetischer Wille]] sein soll. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein ästhetisches [[Urteil]] befindet darüber, was aus einem bloß [[ästhetischen Willen]] heraus [[bewertet]] wird, also über ein [[Verhältnis]] von [[Sachen]] oder Menschen danach [[entscheidet]], unterscheidet und scheidet, was als hässlich oder schön [[bewertet]] werden kann. Es betreibt hierbei eine [[Ästhetisierung]] des [[Urteilens]] und bezieht sich hierbei seine [[Selbstgerechtigkeit]] zum einen auf allgemeine kulturelle [[Werte]], wie sie aus der [[Selbstbestimmung]] ihrer politischen [[Interpretationen]] im gewöhnlichen Sittenkodex (z.B. durch [[allgemein]] benötigte Konventionen oder [[Religionen]]) geschlossen (siehe auch [[Ausschließlichkeit]]) werden und erneuert sich durch die [[zwischenmenschlichen Verhältnisse]] objektivierter [[Selbstgefühle]] (siehe auch [[objektives Selbstgefühl]]), wie sie im praktischen Umgang der Menschen immer wieder durch [[objektivierte Gefühle]] (siehe auch [[Kunst]]) entstehen und als Lebensgewohnheiten der dem entsprechenden [[Selbstgefühle]] bewahrt werden (siehe auch [[heile Welt]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das setzt voraus, dass alle wirklichen Beziehungen der Menschen undurchdringlich und [[widersinnig]] [[erscheinen]] (siehe [[Scheinwelt]]), wie ein [[Überbau]] von [[Mythologisierungen]] der gesellschaftlichen [[Verhältnisse]] auf den Menschen lastet und dass sie sich in ihren [[zwischenmenschlichen]] [[Erfahrungen]] inhaltich entleert haben, sich überhaupt nur noch in und durch ihre Veräußerlichungen erkennen können. Ihre Empathie schwindet, weil sie dabei das [[Material]] ihrer [[Beziehungen]] verloren haben und ihren [[Körper]] nicht mehr geistig als Lebensform ihrer [[Zwischenmenschlichkeit]] verstehen können und ihre [[Wahrnehmung]] durch ihre [[Selbstwahrnehmung]] beherrscht und versachlicht ist (siehe hierzu [[tote Wahrnehmung]]). Weil sie ihn also selbst als das bloße [[Material]] ihres [[Lebens]] wahrnehmen, das in der Lage ist, fremde wie eigene Bestimmungen zu verwirklichen, erscheint er ihnen wie eine[[Sache]], ihr Leben trägt und ertragen muss und nur in der Art wahr sein kann, die in ihrer [[Selbstwahrnehmung]] auch funktional ist, die ihre [[Selbstgefühle]] als [[Empfndungnen]] ihrer Lebenswirlklichkeit mahrmachen und diese dem entsprechend auch [[beeindrucken]] muss. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein ästhetisches Urteil bemisst in diesen [[Verhältnisen]]die [[Beziehung]] eines [[objektiven Gefühls]] nach der [[ästhetischen]] [[Wirkung]] ihrer [[Bedeutung]] für die [[Wahrnehmung]], nach dem [[Eindruck]], den ein [[Ereignis]] im [[Verhältnis]] [[objektiver Selbstgefühle]] auf einen [[ästhetisch]] begründeten [[Wert]] ihrer [[Zwischenmenschlichkeit]] macht (siehe auch [[Lebenswerte]]). Ein solches [[Urteil]] teilt hierbei einen[[ästhetischen Willen]] im [[Ganzen]] als [[Ressentiment]] mit, der nach der kulturellen [[Identität]] [[objektiver Selbstgefühle]] die [[Gefühle]] von Menschen [[bewertet]], der sie also nach dem einteilt und sortiert, was ein [[Eindruck]] über deren [[Absicht]] ist, wovon sie angezogen oder abgestoßen sind, wie und was sie also [[empfinden]]. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein [[Ressentiment]] ist ein [[ästhetischer]] Vorbehalt, der sich herabsetzend auf seinen [[Gegenstand]] bezieht und ihn hierdurch von sich abstößt. Es ist ein [[Gefühlsurteil]], das sich als [[ästhetisches Urteil]] schon vor aller Beziehung durch ein [[Bild]] des Abgestoßenen geltend macht, das ihm die verschiedensten [[Eigenschaften]] zuspricht, die sich in diesem [[Bild]] schon vor aller [[Erfahrung]] versammeln lassen. In Auseinandersetzungen, in denen sich die Inhalte gegeneinader aufheben und nicht mehr erschließbar sind, entstehen [[ästhetische]] [[Abstraktionen]], [[Erregungen]] aus den Aufreizungen der hierdurch ausgeschlossenen [[Regungen]], Bilder einer [[Entfremdung]] aus der [[Verallgemeinerung]] einer Bedrängnis, die das [[Fremde]] selbst schon als Bedrohung der [[Selbstwahrnehmung]] [[erscheinen]] lassen (siehe [[Fremdenfeindlichkeit]]), die nur noch aus der Tatsache ihres Themas als Negativbilder gegen das [[eigene]] [[Sein]] [[erinnert]] werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das ästhetisches Urteil macht sie und sich selbst hierdurch zum Maß der [[Selbstwahrnehmung]] in [[ästhetischen Verhältnissen]], die sich [[selbstlos]] gibt, weil sie sich hierdurch ihrer [[Egozentrik]] vergewissern und ihre [[Egomanie]] außer sich betreiben kann. Es stellen sich darin die Ur-Teile eines [[ästhetischen Willens]] dar, der seine [[Selbstbezogenheit]] als [[Ressentiment]] gegen andere zu verwirklichen sucht. Diese [[Verwirklichung]] benötigt keine [[Erkenntnis]] über das, was sie [[wahrhat]], sondern lediglich eine [[Masse]] von [[Gefühlen]] der Zustimmung, also eine [[Gefühlsmasse]], worin sich [[Selbstgefühle]] vereinen, die ihren [[Sinn]] für ihre [[Gründe]] und [[Bedingungen]] verloren haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein ästhetisches Urteil ist immer eine Beurteilung nach [[Gefühl]], das entweder in einer Gefühlsmasse (z.B. durch [[Populismus]]) entsteht, oder aus der [[Willkür]] eines [[Selbstgefühls]], das im politischen Freiraum, dem persönlichen Machtbereich jenseits oder in einer judikaiven oder exekutiven Instanz (z.B. Juror, Richter, Polizei) gegeben ist. Es bestimmt sich aus den [[Absichten]] einer [[Selbstveredelung]] und ist von daher immer die [[Beziehung]] auf etwas [[Ganzes]] durch die Ur-Teile von [[Gefühlen]], wie sie in ihrem [[Edelmut]] ihre [[Selbstgerechtigkeit]] begründen, sich selbst als Urteilskraft verstehen und anfühlen. Und jedes [[Selbstgefühl]] bezieht daher seine [[Wahrnehmung]] aus einer [[ausschließlichen]] [[Selbstwahrnehmung]], aus dem [[Gefühl]] einer [[Empfindung]] durch [[Ereignisse]], die für die [[Empfindung]] seiner Selbst [[einverleibt]] (siehe auch [[Kulturkonsum]]) werden, und hierdurch ihre [[wirkliche]] [[Geschichte]] durch sein [[Ressentiment]] von sich [[ausschließen]], um als [[Ereignis]] der [[Erinnerung]] bei sich als [[Gefühl]] für sich und ohne [[Sinn]] für andere, bzw. nur durch einen hiervon abstrahierten Sinn (siehe [[abstrakt menschlicher Sinn]]) für sich zu verbleiben, um die ganze Wahnehmung zu [[ästhetisieren]] und ihre [[wirklich]] [[wahre]] [[Geschichte]] auszulöschen. Solche Gefühle stellen die Verdopplung einer [[Selbstwahrnehmung]] dar. Die Selbstgefühle wirken darin als eine Art &amp;quot;emotianales Vorurteil&amp;quot;, ein Vorgefühl, das bestätigt sein wollte und das die [[gegenständlichen]] [[Wahrnehmungen]] bestätigen und bestärken sollten. Diese [[Verselbständigung]] der [[Gefühle]] hat die [[Wahrnehmung]] erst zum Maß einer [[Ästhetik]] werden lassen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 Im Unterschied zu [[Gefühlsurteilen]] setzen solche Urteile schon die [[Gleichgültigkeit]] der [[Empfindungen]], die [[Allgemeinheit]] der Selbstempfindung als [[Beliebigkeit]] einer kulturellen [[Wirklichkeit]] voraus, einer [[Kultur]], die den [[Sinn]] für ihre [[Sache]] verloren hat. Sie entstehen also in einer [[verselbständigten]] [[Kultur]], in welcher sich die Menschen in ihren [[zwischenmenschlichen Verhältnissen]] [[selbstlos]] nur mehr in Objekt-Objekt-Beziehungen als [[Umstände]] (siehe auch [[heile Welt]]) gelten und darin ihrem [[ästhetischen Willen]] und dessen [[populistischer]] Verwertung gerne folgen. Ästhetische Urteile sind daher auch die Grundlage [[reaktionärer]] Verurteilung ([[Rassismus]]) und der Konstitution der [[Gesinnungen]] für völkische [[Ideologie]], z.B. eines &amp;quot;[[Volkskörpers]]&amp;quot;. oder einer &amp;quot;[[Volksseele]]&amp;quot;.&lt;/div&gt;</summary>
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