<?xml version="1.0"?>
<feed xmlns="http://www.w3.org/2005/Atom" xml:lang="de">
	<id>https://kulturkritik.net/mediawiki/index.php?action=history&amp;feed=atom&amp;title=B%C3%BCrgerliche_Demokratie</id>
	<title>Bürgerliche Demokratie - Versionsgeschichte</title>
	<link rel="self" type="application/atom+xml" href="https://kulturkritik.net/mediawiki/index.php?action=history&amp;feed=atom&amp;title=B%C3%BCrgerliche_Demokratie"/>
	<link rel="alternate" type="text/html" href="https://kulturkritik.net/mediawiki/index.php?title=B%C3%BCrgerliche_Demokratie&amp;action=history"/>
	<updated>2026-04-07T23:05:51Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in kulturkritik</subtitle>
	<generator>MediaWiki 1.44.2</generator>
	<entry>
		<id>https://kulturkritik.net/mediawiki/index.php?title=B%C3%BCrgerliche_Demokratie&amp;diff=10145&amp;oldid=prev</id>
		<title>Python: Automatischer Import aus TXT</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://kulturkritik.net/mediawiki/index.php?title=B%C3%BCrgerliche_Demokratie&amp;diff=10145&amp;oldid=prev"/>
		<updated>2025-11-04T18:46:41Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Automatischer Import aus TXT&lt;/p&gt;
&lt;table style=&quot;background-color: #fff; color: #202122;&quot; data-mw=&quot;interface&quot;&gt;
				&lt;col class=&quot;diff-marker&quot; /&gt;
				&lt;col class=&quot;diff-content&quot; /&gt;
				&lt;col class=&quot;diff-marker&quot; /&gt;
				&lt;col class=&quot;diff-content&quot; /&gt;
				&lt;tr class=&quot;diff-title&quot; lang=&quot;de&quot;&gt;
				&lt;td colspan=&quot;2&quot; style=&quot;background-color: #fff; color: #202122; text-align: center;&quot;&gt;← Nächstältere Version&lt;/td&gt;
				&lt;td colspan=&quot;2&quot; style=&quot;background-color: #fff; color: #202122; text-align: center;&quot;&gt;Version vom 4. November 2025, 20:46 Uhr&lt;/td&gt;
				&lt;/tr&gt;&lt;tr&gt;&lt;td colspan=&quot;2&quot; class=&quot;diff-lineno&quot; id=&quot;mw-diff-left-l1&quot;&gt;Zeile 1:&lt;/td&gt;
&lt;td colspan=&quot;2&quot; class=&quot;diff-lineno&quot;&gt;Zeile 1:&lt;/td&gt;&lt;/tr&gt;
&lt;tr&gt;&lt;td class=&quot;diff-marker&quot; data-marker=&quot;−&quot;&gt;&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #ffe49c; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;div&gt;&lt;del style=&quot;font-weight: bold; text-decoration: none;&quot;&gt;&quot;&lt;/del&gt;Die Naturnotwendigkeit also, die menschlichen Wesenseigenschaften, so entfremdet sie auch erscheinen mögen, das Interesse halten die Mitglieder der bürgerlichen Gesellschaft zusammen, das bürgerliche und nicht das politische Leben ist ihr reales Band. [[(MEW Bd. 2, S. 128)]]&lt;/div&gt;&lt;/td&gt;&lt;td class=&quot;diff-marker&quot; data-marker=&quot;+&quot;&gt;&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #a3d3ff; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;div&gt;&lt;ins style=&quot;font-weight: bold; text-decoration: none;&quot;&gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&#039;&#039;&lt;/ins&gt;Die Naturnotwendigkeit also, die menschlichen Wesenseigenschaften, so entfremdet sie auch erscheinen mögen, das Interesse halten die Mitglieder der bürgerlichen Gesellschaft zusammen, das bürgerliche und nicht das politische Leben ist ihr reales Band. [[(MEW Bd. 2, S. 128)]]&lt;ins style=&quot;font-weight: bold; text-decoration: none;&quot;&gt;&#039;&#039;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;/ins&gt;&lt;/div&gt;&lt;/td&gt;&lt;/tr&gt;
&lt;tr&gt;&lt;td class=&quot;diff-marker&quot;&gt;&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;background-color: #f8f9fa; color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #eaecf0; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;br&gt;&lt;/td&gt;&lt;td class=&quot;diff-marker&quot;&gt;&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;background-color: #f8f9fa; color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #eaecf0; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;br&gt;&lt;/td&gt;&lt;/tr&gt;
&lt;tr&gt;&lt;td class=&quot;diff-marker&quot;&gt;&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;background-color: #f8f9fa; color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #eaecf0; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;div&gt;Die [[politische]] [[Form]] des bürgerlichen Parlamentarismus ist die [[repräsentative Demokratie]], die sich im Meinungsstreit der politischen Parteinahmen als Parteiendemokratie durchsetzen soll. Hierüber betreibt sie eine politische Repräsention der gesetzgebenden, exekutiven und judikativen Gewalt durch die Organe des bürgerlichen Parlamentarismus nach Maßgabe des bürgerlichen Rechts, also nach der politischen Macht, die [[Privateigentum]] seinem [[Besitzer]] verleiht (siehe auch [[Geldbesitz]]). [[Besitz]] stellt sich ideell als [[Ausschließlichkeit]] des [[Meinen]], also als bloße [[Meinung]] dar, die sich auch auf der [[Ausschließlichkeit]] eines für sich seienden [[Willens]], auf den von seiner gesellschaftlichen [[Wirklichkeit]] [[abgetrennten]], dem isolierten Willen von [[Selbstwahrnehmungen]] beruht. Ein solchermaß [[ästhetisierter Wille]], der sich nur als [[Stimme]] darstellen lässt, kann sich auch nur als Menge, als Anzahl von Kreuzen auf den Stimmzetteln ausdrücken. Er bestimmt sich politisch nach einem Meinungsproporz, nach einer quantifizierten Wählermeinung, die sich als Proporz der hiernach gewählte Parlamentarier darstellt. Diese produzieren daher vor ihrer Wahl Populismus zur Beeinflussung des Wählers und sind nach der Wahl nur noch &amp;#039;ihrem Gewissen&amp;#039; verpflichtet.&lt;/div&gt;&lt;/td&gt;&lt;td class=&quot;diff-marker&quot;&gt;&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;background-color: #f8f9fa; color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #eaecf0; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;div&gt;Die [[politische]] [[Form]] des bürgerlichen Parlamentarismus ist die [[repräsentative Demokratie]], die sich im Meinungsstreit der politischen Parteinahmen als Parteiendemokratie durchsetzen soll. Hierüber betreibt sie eine politische Repräsention der gesetzgebenden, exekutiven und judikativen Gewalt durch die Organe des bürgerlichen Parlamentarismus nach Maßgabe des bürgerlichen Rechts, also nach der politischen Macht, die [[Privateigentum]] seinem [[Besitzer]] verleiht (siehe auch [[Geldbesitz]]). [[Besitz]] stellt sich ideell als [[Ausschließlichkeit]] des [[Meinen]], also als bloße [[Meinung]] dar, die sich auch auf der [[Ausschließlichkeit]] eines für sich seienden [[Willens]], auf den von seiner gesellschaftlichen [[Wirklichkeit]] [[abgetrennten]], dem isolierten Willen von [[Selbstwahrnehmungen]] beruht. Ein solchermaß [[ästhetisierter Wille]], der sich nur als [[Stimme]] darstellen lässt, kann sich auch nur als Menge, als Anzahl von Kreuzen auf den Stimmzetteln ausdrücken. Er bestimmt sich politisch nach einem Meinungsproporz, nach einer quantifizierten Wählermeinung, die sich als Proporz der hiernach gewählte Parlamentarier darstellt. Diese produzieren daher vor ihrer Wahl Populismus zur Beeinflussung des Wählers und sind nach der Wahl nur noch &amp;#039;ihrem Gewissen&amp;#039; verpflichtet.&lt;/div&gt;&lt;/td&gt;&lt;/tr&gt;
&lt;tr&gt;&lt;td colspan=&quot;2&quot; class=&quot;diff-lineno&quot; id=&quot;mw-diff-left-l7&quot;&gt;Zeile 7:&lt;/td&gt;
&lt;td colspan=&quot;2&quot; class=&quot;diff-lineno&quot;&gt;Zeile 7:&lt;/td&gt;&lt;/tr&gt;
&lt;tr&gt;&lt;td class=&quot;diff-marker&quot;&gt;&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;background-color: #f8f9fa; color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #eaecf0; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;div&gt;In der [[Bürgerlichen Gesellschaft]] [[erscheint]] sich der Mensch selbst - sowohl als [[Individuum]] wie auch als [[Gesellschaft]] - durch seinen [[Geldbesitz]] [[unmittelbar]] [[naturmächtig]] und von daher auch [[politisch]] unabhängig, als Bürger seiner Gesellschaft frei, als [[bürgerliches Subjekt]] mit jedem Menschen gleich und solidarisch im Kampf um das Auskommen mit seinem Einkommen. Nicht gesellschaftlich, sondern in einer ihm äußerlichen [[Gesellschaft]], die ihm zum Mittel seiner [[Selbstbezogenheit]] gereicht (siehe auch [[Narzissmus]]) versteht er seinen [[Besitzstand]] wie eine natürliche [[Eigenschaft]] seines gesellschaftlichen [[Wesens]] - und den Besitzlosen als Residuum einer unnatürlichen Selbstbildung. Insofern versteht er sich ganz [[selbstverständlich]] jenseits seines [[politisch]] bestimmten Lebensverhältnisses, seiner politischen Rechte, welche das [[Recht]] des [[Privateigentums]] formulieren und vollstrecken.&lt;/div&gt;&lt;/td&gt;&lt;td class=&quot;diff-marker&quot;&gt;&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;background-color: #f8f9fa; color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #eaecf0; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;div&gt;In der [[Bürgerlichen Gesellschaft]] [[erscheint]] sich der Mensch selbst - sowohl als [[Individuum]] wie auch als [[Gesellschaft]] - durch seinen [[Geldbesitz]] [[unmittelbar]] [[naturmächtig]] und von daher auch [[politisch]] unabhängig, als Bürger seiner Gesellschaft frei, als [[bürgerliches Subjekt]] mit jedem Menschen gleich und solidarisch im Kampf um das Auskommen mit seinem Einkommen. Nicht gesellschaftlich, sondern in einer ihm äußerlichen [[Gesellschaft]], die ihm zum Mittel seiner [[Selbstbezogenheit]] gereicht (siehe auch [[Narzissmus]]) versteht er seinen [[Besitzstand]] wie eine natürliche [[Eigenschaft]] seines gesellschaftlichen [[Wesens]] - und den Besitzlosen als Residuum einer unnatürlichen Selbstbildung. Insofern versteht er sich ganz [[selbstverständlich]] jenseits seines [[politisch]] bestimmten Lebensverhältnisses, seiner politischen Rechte, welche das [[Recht]] des [[Privateigentums]] formulieren und vollstrecken.&lt;/div&gt;&lt;/td&gt;&lt;/tr&gt;
&lt;tr&gt;&lt;td class=&quot;diff-marker&quot;&gt;&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;background-color: #f8f9fa; color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #eaecf0; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;br&gt;&lt;/td&gt;&lt;td class=&quot;diff-marker&quot;&gt;&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;background-color: #f8f9fa; color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #eaecf0; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;br&gt;&lt;/td&gt;&lt;/tr&gt;
&lt;tr&gt;&lt;td class=&quot;diff-marker&quot; data-marker=&quot;−&quot;&gt;&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #ffe49c; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;div&gt;&lt;del style=&quot;font-weight: bold; text-decoration: none;&quot;&gt;&quot;&lt;/del&gt;Der Mensch, wie er Mitglied der bürgerlichen Gesellschaft ist, der unpolitische Mensch, erscheint ... notwendig als der natürliche Mensch.&lt;del style=&quot;font-weight: bold; text-decoration: none;&quot;&gt;&quot; &lt;/del&gt;[[(MEW Bd. 1, S. 369)]]&lt;/div&gt;&lt;/td&gt;&lt;td class=&quot;diff-marker&quot; data-marker=&quot;+&quot;&gt;&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #a3d3ff; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;div&gt;&lt;ins style=&quot;font-weight: bold; text-decoration: none;&quot;&gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&#039;&#039;&lt;/ins&gt;Der Mensch, wie er Mitglied der bürgerlichen Gesellschaft ist, der unpolitische Mensch, erscheint ... notwendig als der natürliche Mensch. [[(MEW Bd. 1, S. 369)]]&lt;ins style=&quot;font-weight: bold; text-decoration: none;&quot;&gt;&#039;&#039;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;/ins&gt;&lt;/div&gt;&lt;/td&gt;&lt;/tr&gt;
&lt;tr&gt;&lt;td class=&quot;diff-marker&quot;&gt;&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;background-color: #f8f9fa; color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #eaecf0; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;br&gt;&lt;/td&gt;&lt;td class=&quot;diff-marker&quot;&gt;&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;background-color: #f8f9fa; color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #eaecf0; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;br&gt;&lt;/td&gt;&lt;/tr&gt;
&lt;tr&gt;&lt;td class=&quot;diff-marker&quot;&gt;&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;background-color: #f8f9fa; color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #eaecf0; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;div&gt;Bürgerliche Demokratie gründet nicht auf dem gesellschaftlichen Verhältnis des geschichtlich gebildeten Reichtums der Menschen, sondern stellt nur dessen eigentümliche [[Form]] der Aufteilung der Besitzstände (siehe auch [[Teilung der Arbeit]]) aus der gesellschaftlichen Lebensproduktion, der angeeigneten [[Natur]] des Menschen dar. Sie ist [[repräsentative Demokratie]], eine so genannte Volksherrschaft der Repräsentation eines [[politischen Willens]]. Und die Wahl der sogenannten Volksvertreter findet durch die [[Meinungsbildung]] über bestimmte Repräsentanten und Parteiausrichtungen statt, über das [[Meinen]] und Dafürhalten zu einer [[Persönlichkeit]] oder [[Ideologie]] für das Handeln des [[Staates]] und seiner Rechtsform. Bürgerlich ist daher eine Demokratie, die aus den Existenzbedingungen des Privatrechts einen allgemeinen [[politischen Willen]] bildet, aus der [[Allgemeinheit]] des allgemeinen Besitzstandes, des [[Privateigentums]], also dem [[Geldbesitz]] [[gesellschaftliche]] [[Entwicklung]] bestimmen soll.&lt;/div&gt;&lt;/td&gt;&lt;td class=&quot;diff-marker&quot;&gt;&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;background-color: #f8f9fa; color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #eaecf0; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;div&gt;Bürgerliche Demokratie gründet nicht auf dem gesellschaftlichen Verhältnis des geschichtlich gebildeten Reichtums der Menschen, sondern stellt nur dessen eigentümliche [[Form]] der Aufteilung der Besitzstände (siehe auch [[Teilung der Arbeit]]) aus der gesellschaftlichen Lebensproduktion, der angeeigneten [[Natur]] des Menschen dar. Sie ist [[repräsentative Demokratie]], eine so genannte Volksherrschaft der Repräsentation eines [[politischen Willens]]. Und die Wahl der sogenannten Volksvertreter findet durch die [[Meinungsbildung]] über bestimmte Repräsentanten und Parteiausrichtungen statt, über das [[Meinen]] und Dafürhalten zu einer [[Persönlichkeit]] oder [[Ideologie]] für das Handeln des [[Staates]] und seiner Rechtsform. Bürgerlich ist daher eine Demokratie, die aus den Existenzbedingungen des Privatrechts einen allgemeinen [[politischen Willen]] bildet, aus der [[Allgemeinheit]] des allgemeinen Besitzstandes, des [[Privateigentums]], also dem [[Geldbesitz]] [[gesellschaftliche]] [[Entwicklung]] bestimmen soll.&lt;/div&gt;&lt;/td&gt;&lt;/tr&gt;
&lt;tr&gt;&lt;td colspan=&quot;2&quot; class=&quot;diff-lineno&quot; id=&quot;mw-diff-left-l15&quot;&gt;Zeile 15:&lt;/td&gt;
&lt;td colspan=&quot;2&quot; class=&quot;diff-lineno&quot;&gt;Zeile 15:&lt;/td&gt;&lt;/tr&gt;
&lt;tr&gt;&lt;td class=&quot;diff-marker&quot;&gt;&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;background-color: #f8f9fa; color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #eaecf0; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;div&gt;Sie soll ein [[Verhältnis]] des Einzelnen zur [[Allgemeinheit]] ihrer [[gesellschaftlichen]] Form als gemeinen [[politischen Willen]] zur parlamentarischen Repräsentation formulieren und auseinandersetzen, als Gemeinwille eines politischen Lebenszusammenhangs zu politisch notwendigen Entscheidungen begründen und als [[Politik]] einer Gesellschaftsform vollstrecken, in der die administrativen [[Formationen]] dieses Willens durchzusetzen ist - so, als ob der [[politischen Willen]] in der [[bürgerlichen Gesellschaft]] das [[Recht]] der Bürger frei bestimmen und umsetzen könne.&lt;/div&gt;&lt;/td&gt;&lt;td class=&quot;diff-marker&quot;&gt;&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;background-color: #f8f9fa; color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #eaecf0; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;div&gt;Sie soll ein [[Verhältnis]] des Einzelnen zur [[Allgemeinheit]] ihrer [[gesellschaftlichen]] Form als gemeinen [[politischen Willen]] zur parlamentarischen Repräsentation formulieren und auseinandersetzen, als Gemeinwille eines politischen Lebenszusammenhangs zu politisch notwendigen Entscheidungen begründen und als [[Politik]] einer Gesellschaftsform vollstrecken, in der die administrativen [[Formationen]] dieses Willens durchzusetzen ist - so, als ob der [[politischen Willen]] in der [[bürgerlichen Gesellschaft]] das [[Recht]] der Bürger frei bestimmen und umsetzen könne.&lt;/div&gt;&lt;/td&gt;&lt;/tr&gt;
&lt;tr&gt;&lt;td class=&quot;diff-marker&quot;&gt;&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;background-color: #f8f9fa; color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #eaecf0; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;br&gt;&lt;/td&gt;&lt;td class=&quot;diff-marker&quot;&gt;&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;background-color: #f8f9fa; color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #eaecf0; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;br&gt;&lt;/td&gt;&lt;/tr&gt;
&lt;tr&gt;&lt;td class=&quot;diff-marker&quot; data-marker=&quot;−&quot;&gt;&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #ffe49c; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;div&gt;&lt;del style=&quot;font-weight: bold; text-decoration: none;&quot;&gt;&quot;&lt;/del&gt;In der Tat, man muss jeder historischen Kenntnis ermangeln, um nicht zu wissen, dass es die Regierungen sind, die zu allen Zeiten sich den wirtschaftlichen Verhältnissen fügen mussten, aber niemals die Regierungen es gewesen sind, welche den wirtschaftlichen Verhältnissen das Gesetz diktiert haben. Sowohl die politische wie die zivile Gesetzgebung proklamieren, protokollieren nur das Wollen der ökonomischen Verhältnisse.&lt;del style=&quot;font-weight: bold; text-decoration: none;&quot;&gt;&quot; &lt;/del&gt;[[(Marx-Engels-Werke Bd.4, S. 109)]]&lt;/div&gt;&lt;/td&gt;&lt;td class=&quot;diff-marker&quot; data-marker=&quot;+&quot;&gt;&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #a3d3ff; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;div&gt;&lt;ins style=&quot;font-weight: bold; text-decoration: none;&quot;&gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&#039;&#039;&lt;/ins&gt;In der Tat, man muss jeder historischen Kenntnis ermangeln, um nicht zu wissen, dass es die Regierungen sind, die zu allen Zeiten sich den wirtschaftlichen Verhältnissen fügen mussten, aber niemals die Regierungen es gewesen sind, welche den wirtschaftlichen Verhältnissen das Gesetz diktiert haben. Sowohl die politische wie die zivile Gesetzgebung proklamieren, protokollieren nur das Wollen der ökonomischen Verhältnisse. [[(Marx-Engels-Werke Bd.4, S. 109)]]&lt;ins style=&quot;font-weight: bold; text-decoration: none;&quot;&gt;&#039;&#039;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;/ins&gt;&lt;/div&gt;&lt;/td&gt;&lt;/tr&gt;
&lt;tr&gt;&lt;td class=&quot;diff-marker&quot;&gt;&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;background-color: #f8f9fa; color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #eaecf0; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;br&gt;&lt;/td&gt;&lt;td class=&quot;diff-marker&quot;&gt;&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;background-color: #f8f9fa; color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #eaecf0; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;br&gt;&lt;/td&gt;&lt;/tr&gt;
&lt;tr&gt;&lt;td class=&quot;diff-marker&quot; data-marker=&quot;−&quot;&gt;&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #ffe49c; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;div&gt;Die Urform der Demokratie war der platonische Staat. Er entstand ursprünglich nicht in Flächenstaaten sondern in kleineren Gemeinwesen, der antiken griechischen polis (Stadtstaaten wie Athen). Hier wurden Entscheidungen in Versammlungen aller Stimmberechtigten getroffen, in der Regel die männlichen &lt;del style=&quot;font-weight: bold; text-decoration: none;&quot;&gt;&quot;&lt;/del&gt;Vollbürger&lt;del style=&quot;font-weight: bold; text-decoration: none;&quot;&gt;&quot;&lt;/del&gt;, die im Unterschied zu anderen Bürgerinnen und [[Bürger]] eine Minderheit in der Gesamtbevölkerung darstellten. Der platonische [[Staat]] begründete seine [[Politik]] daher aus dem [[Meinen]] und [[Wollen]] einer Aristokratie der Oberschicht der Bevölkerung, auch hier schon als eine Hegemonie der [[Allgemeinheit]] gegebener [[Macht]] gegen die einzelnen besonderen [[Notwendigkeiten]].der Menschen.&lt;/div&gt;&lt;/td&gt;&lt;td class=&quot;diff-marker&quot; data-marker=&quot;+&quot;&gt;&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #a3d3ff; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;div&gt;Die Urform der Demokratie war der platonische Staat. Er entstand ursprünglich nicht in Flächenstaaten sondern in kleineren Gemeinwesen, der antiken griechischen polis (Stadtstaaten wie Athen). Hier wurden Entscheidungen in Versammlungen aller Stimmberechtigten getroffen, in der Regel die männlichen &lt;ins style=&quot;font-weight: bold; text-decoration: none;&quot;&gt;&#039;&#039;&lt;/ins&gt;Vollbürger&lt;ins style=&quot;font-weight: bold; text-decoration: none;&quot;&gt;&#039;&#039;&lt;/ins&gt;, die im Unterschied zu anderen Bürgerinnen und [[Bürger]] eine Minderheit in der Gesamtbevölkerung darstellten. Der platonische [[Staat]] begründete seine [[Politik]] daher aus dem [[Meinen]] und [[Wollen]] einer Aristokratie der Oberschicht der Bevölkerung, auch hier schon als eine Hegemonie der [[Allgemeinheit]] gegebener [[Macht]] gegen die einzelnen besonderen [[Notwendigkeiten]].der Menschen.&lt;/div&gt;&lt;/td&gt;&lt;/tr&gt;
&lt;tr&gt;&lt;td class=&quot;diff-marker&quot;&gt;&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;background-color: #f8f9fa; color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #eaecf0; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;br&gt;&lt;/td&gt;&lt;td class=&quot;diff-marker&quot;&gt;&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;background-color: #f8f9fa; color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #eaecf0; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;br&gt;&lt;/td&gt;&lt;/tr&gt;
&lt;tr&gt;&lt;td class=&quot;diff-marker&quot;&gt;&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;background-color: #f8f9fa; color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #eaecf0; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;div&gt;In der [[bürgerlichen Gesellschaft]] erscheint ihr Gesamtwille in der Aushandlung von [[Meinungen]], die per [[Wählermeinung]] sich auf das konzentrieren, was sich in den Parlamenten zu dem verdichtet, was den Durchschnitt notwendiger Entscheidungen ausmacht. Darin verlieren sich die Meinungen in einem politisch notwendigen Willen, der sich aus den [[Notwendigkeiten]] der staatlichen Vorsorge und Fürsorge ergibt, deren Realisierbatkeit von der verfügbaren Geldmenge des Staates abhängt. Deren Verfügbarkeit ergibt sich wiederum aus den Abgaben der [[Bürger]] als Steuer aus der [[Preisbildung]] der im [[Warentausch]] gehandelten Güter und [[Arbeitskräfte]], wie sie sich gegenseitig in ihrem [[Wert]] von [[bezahlter Arbeit]] und [[Kapital]] verdurchschnittlichen. Von daher verwirklichen die staatlichen Aufwendungen ein Durchschnittsrecht (siehe auch [[Durchschnittsbildung]]), wie es sich aus den Verhältnissen des [[Geldwerts]] als [[Lebensstandart]] einer Bevölkerung und der nationalen [[Währung]] im Verhältnis zu ihrem [[Wirtschaftswachstum]] ergibt. Damit ist die Macht des [[Geldes]] selbst die wirkliche Basis des bürgerlichen Rechts, wie es von ihrem [[Staat]] erlassen und sanktioniert wird:&lt;/div&gt;&lt;/td&gt;&lt;td class=&quot;diff-marker&quot;&gt;&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;background-color: #f8f9fa; color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #eaecf0; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;div&gt;In der [[bürgerlichen Gesellschaft]] erscheint ihr Gesamtwille in der Aushandlung von [[Meinungen]], die per [[Wählermeinung]] sich auf das konzentrieren, was sich in den Parlamenten zu dem verdichtet, was den Durchschnitt notwendiger Entscheidungen ausmacht. Darin verlieren sich die Meinungen in einem politisch notwendigen Willen, der sich aus den [[Notwendigkeiten]] der staatlichen Vorsorge und Fürsorge ergibt, deren Realisierbatkeit von der verfügbaren Geldmenge des Staates abhängt. Deren Verfügbarkeit ergibt sich wiederum aus den Abgaben der [[Bürger]] als Steuer aus der [[Preisbildung]] der im [[Warentausch]] gehandelten Güter und [[Arbeitskräfte]], wie sie sich gegenseitig in ihrem [[Wert]] von [[bezahlter Arbeit]] und [[Kapital]] verdurchschnittlichen. Von daher verwirklichen die staatlichen Aufwendungen ein Durchschnittsrecht (siehe auch [[Durchschnittsbildung]]), wie es sich aus den Verhältnissen des [[Geldwerts]] als [[Lebensstandart]] einer Bevölkerung und der nationalen [[Währung]] im Verhältnis zu ihrem [[Wirtschaftswachstum]] ergibt. Damit ist die Macht des [[Geldes]] selbst die wirkliche Basis des bürgerlichen Rechts, wie es von ihrem [[Staat]] erlassen und sanktioniert wird:&lt;/div&gt;&lt;/td&gt;&lt;/tr&gt;
&lt;tr&gt;&lt;td class=&quot;diff-marker&quot;&gt;&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;background-color: #f8f9fa; color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #eaecf0; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;br&gt;&lt;/td&gt;&lt;td class=&quot;diff-marker&quot;&gt;&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;background-color: #f8f9fa; color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #eaecf0; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;br&gt;&lt;/td&gt;&lt;/tr&gt;
&lt;tr&gt;&lt;td class=&quot;diff-marker&quot; data-marker=&quot;−&quot;&gt;&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #ffe49c; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;div&gt;&lt;del style=&quot;font-weight: bold; text-decoration: none;&quot;&gt;&quot;&lt;/del&gt;Wird die Macht als die Basis des Rechts angenommen, wie es Hobbes etc. tun, so sind Recht, Gesetz pp. nur Symptom, Ausdruck anderer Verhältnisse, auf denen die Staatsmacht beruht. Das materielle Leben der Individuen, welches keineswegs von ihrem bloßen &lt;del style=&quot;font-weight: bold; text-decoration: none;&quot;&gt;&quot;&lt;/del&gt;Willen&lt;del style=&quot;font-weight: bold; text-decoration: none;&quot;&gt;&quot; &lt;/del&gt;abhängt, ihre Produktionsweise und die Verkehrsform, die sich wechselseitig bedingen, ist die reelle Basis des Staats und bleibt es auf allen Stufen, auf denen die Teilung der Arbeit und das Privateigentum noch nötig sind, ganz unabhängig vom Willen der Individuen. Diese wirklichen Verhältnisse sind keineswegs von der Staatsmacht geschaffen, sie sind vielmehr die sie schaffende Macht. Die unter diesen Verhältnissen herrschenden Individuen müssen, abgesehen davon, daß ihre Macht sich als Staat konstituieren muß, ihrem durch diese bestimmten Verhältnisse bedingten Willen einen allgemeinen Ausdruck als Staatswillen geben, als Gesetz - einen Ausdruck, dessen Inhalt immer durch die Verhältnisse dieser Klasse gegeben ist, wie das Privat- und Kriminalrecht aufs Klarste beweisen. So wenig es von ihrem idealistischen Willen oder Willkür abhängt, ob ihre Körper schwer sind, so wenig hängt es von ihm ab, ob sie ihren eignen Willen in der Form des Gesetzes durchsetzen und zugleich von der persönlichen Willkür jedes Einzelnen unter ihnen unabhängig setzen. Ihre persönliche Herrschaft muß sich zugleich als eine Durchschnittsherrschaft konstituieren. Ihre persönliche Macht beruht auf Lebensbedingungen, die sich als Vielen gemeinschaftliche entwickeln, deren Fortbestand sie als Herrschende gegen andere und zugleich als für Alle geltende zu behaupten haben. Der Ausdruck dieses durch ihre gemeinschaftlichen Interessen bedingten Willens ist das Gesetz. Gerade das Durchsetzen der voneinander unabhängigen Individuen und ihrer eignen Willen, das auf dieser Basis in ihrem Verhalten gegeneinander notwendig egoistisch ist, macht die Selbstverleugnung im Gesetz und Recht nötig, Selbstverleugnung im Ausnahmsfall, Selbstbehauptung ihrer Interessen im Durchschnittsfall (die daher nicht ihnen, sondern nur dem &lt;del style=&quot;font-weight: bold; text-decoration: none;&quot;&gt;&quot;&lt;/del&gt;mit sich einigen Egoisten&lt;del style=&quot;font-weight: bold; text-decoration: none;&quot;&gt;&quot; &lt;/del&gt;für Selbstverleugnung gilt). Dasselbe gilt von den beherrschten Klassen, von deren Willen es ebensowenig abhängt, ob Gesetz und Staat bestehen. Z.B. solange die Produktivkräfte noch nicht so weit entwickelt sind, um die Konkurrenz überflüssig zu machen, und deshalb die Konkurrenz immer wieder hervorrufen würden, solange würden die beherrschten Klassen das Unmögliche wollen, wenn sie den &lt;del style=&quot;font-weight: bold; text-decoration: none;&quot;&gt;&quot;&lt;/del&gt;Willen&lt;del style=&quot;font-weight: bold; text-decoration: none;&quot;&gt;&quot; &lt;/del&gt;hätten, die Konkurrenz und mit ihr Staat und Gesetz abzuschaffen. Übrigens entsteht dieser &lt;del style=&quot;font-weight: bold; text-decoration: none;&quot;&gt;&quot;&lt;/del&gt;Wille&lt;del style=&quot;font-weight: bold; text-decoration: none;&quot;&gt;&quot;&lt;/del&gt;, ehe die Verhältnisse so weit entwickelt sind, daß sie ihn produzieren können, auch nur in der Einbildung des Ideologen. Nachdem die Verhältnisse weit genug entwickelt waren, ihn zu produzieren, kann der Ideologe diesen Willen als einen bloß willkürlichen und daher zu allen Zeiten und unter allen Umständen faßbaren sich vorstellen.&lt;del style=&quot;font-weight: bold; text-decoration: none;&quot;&gt;&quot; &lt;/del&gt;[[(MEW Bd. 3, S. 311f)]]&lt;/div&gt;&lt;/td&gt;&lt;td class=&quot;diff-marker&quot; data-marker=&quot;+&quot;&gt;&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #a3d3ff; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;div&gt;&lt;ins style=&quot;font-weight: bold; text-decoration: none;&quot;&gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&#039;&#039;&lt;/ins&gt;Wird die Macht als die Basis des Rechts angenommen, wie es Hobbes etc. tun, so sind Recht, Gesetz pp. nur Symptom, Ausdruck anderer Verhältnisse, auf denen die Staatsmacht beruht. Das materielle Leben der Individuen, welches keineswegs von ihrem bloßen Willen abhängt, ihre Produktionsweise und die Verkehrsform, die sich wechselseitig bedingen, ist die reelle Basis des Staats und bleibt es auf allen Stufen, auf denen die Teilung der Arbeit und das Privateigentum noch nötig sind, ganz unabhängig vom Willen der Individuen. Diese wirklichen Verhältnisse sind keineswegs von der Staatsmacht geschaffen, sie sind vielmehr die sie schaffende Macht. Die unter diesen Verhältnissen herrschenden Individuen müssen, abgesehen davon, daß ihre Macht sich als Staat konstituieren muß, ihrem durch diese bestimmten Verhältnisse bedingten Willen einen allgemeinen Ausdruck als Staatswillen geben, als Gesetz - einen Ausdruck, dessen Inhalt immer durch die Verhältnisse dieser Klasse gegeben ist, wie das Privat- und Kriminalrecht aufs Klarste beweisen. So wenig es von ihrem idealistischen Willen oder Willkür abhängt, ob ihre Körper schwer sind, so wenig hängt es von ihm ab, ob sie ihren eignen Willen in der Form des Gesetzes durchsetzen und zugleich von der persönlichen Willkür jedes Einzelnen unter ihnen unabhängig setzen. Ihre persönliche Herrschaft muß sich zugleich als eine Durchschnittsherrschaft konstituieren. Ihre persönliche Macht beruht auf Lebensbedingungen, die sich als Vielen gemeinschaftliche entwickeln, deren Fortbestand sie als Herrschende gegen andere und zugleich als für Alle geltende zu behaupten haben. Der Ausdruck dieses durch ihre gemeinschaftlichen Interessen bedingten Willens ist das Gesetz. Gerade das Durchsetzen der voneinander unabhängigen Individuen und ihrer eignen Willen, das auf dieser Basis in ihrem Verhalten gegeneinander notwendig egoistisch ist, macht die Selbstverleugnung im Gesetz und Recht nötig, Selbstverleugnung im Ausnahmsfall, Selbstbehauptung ihrer Interessen im Durchschnittsfall (die daher nicht ihnen, sondern nur dem mit sich einigen Egoisten für Selbstverleugnung gilt). Dasselbe gilt von den beherrschten Klassen, von deren Willen es ebensowenig abhängt, ob Gesetz und Staat bestehen. Z.B. solange die Produktivkräfte noch nicht so weit entwickelt sind, um die Konkurrenz überflüssig zu machen, und deshalb die Konkurrenz immer wieder hervorrufen würden, solange würden die beherrschten Klassen das Unmögliche wollen, wenn sie den Willen hätten, die Konkurrenz und mit ihr Staat und Gesetz abzuschaffen. Übrigens entsteht dieser Wille, ehe die Verhältnisse so weit entwickelt sind, daß sie ihn produzieren können, auch nur in der Einbildung des Ideologen. Nachdem die Verhältnisse weit genug entwickelt waren, ihn zu produzieren, kann der Ideologe diesen Willen als einen bloß willkürlichen und daher zu allen Zeiten und unter allen Umständen faßbaren sich vorstellen. [[(MEW Bd. 3, S. 311f)]]&lt;ins style=&quot;font-weight: bold; text-decoration: none;&quot;&gt;&#039;&#039;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;/ins&gt;&lt;/div&gt;&lt;/td&gt;&lt;/tr&gt;
&lt;tr&gt;&lt;td class=&quot;diff-marker&quot;&gt;&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;background-color: #f8f9fa; color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #eaecf0; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;br&gt;&lt;/td&gt;&lt;td class=&quot;diff-marker&quot;&gt;&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;background-color: #f8f9fa; color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #eaecf0; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;br&gt;&lt;/td&gt;&lt;/tr&gt;
&lt;tr&gt;&lt;td class=&quot;diff-marker&quot;&gt;&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;background-color: #f8f9fa; color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #eaecf0; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;div&gt;Die bürgerliche [[Demokratie]] ist die Rechts- und Regierungsform des [[bürgerlichen Staates]], welcher die [[Lebensbedingungen]] in der [[Marktwirtschaft]] politisch [[repräsentiert]] und also auf dem [[Privateigentum]] der [[Bürger]] gründet. Sie repräsentiert ihre politischen Verhältnisse in einem Parlament, das sich aus dem Meinungsproporz der [[Wählermeinungen]] bildet, und der dann als [[politischer Wille]] eines [[Volkes]] angesehen wird. Ihre [[Macht]] besteht daher vorwiegend aus dem repräsentativen [[Verhältnis]], das diesen [[Meinungen]] als ein Verhältnis der Dafürhaltungen und Dagegenhaltungen zu den politischen Entscheidungen am nächsten kommt, seltener auch aus direkten Willensbekundungen der Bürgerinnen und Bürger, wie z.B. dem Volksentscheid. Entscheidend ist ihre Begründung aus verallgemeinerten Positionen des [[bürgerlichen Bewusstseins]] als Macht der [[politischen]] Stimmen und Stimmungen ihres Meinungsproporzes (siehe auch [[Populismus]]).&lt;/div&gt;&lt;/td&gt;&lt;td class=&quot;diff-marker&quot;&gt;&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;background-color: #f8f9fa; color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #eaecf0; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;div&gt;Die bürgerliche [[Demokratie]] ist die Rechts- und Regierungsform des [[bürgerlichen Staates]], welcher die [[Lebensbedingungen]] in der [[Marktwirtschaft]] politisch [[repräsentiert]] und also auf dem [[Privateigentum]] der [[Bürger]] gründet. Sie repräsentiert ihre politischen Verhältnisse in einem Parlament, das sich aus dem Meinungsproporz der [[Wählermeinungen]] bildet, und der dann als [[politischer Wille]] eines [[Volkes]] angesehen wird. Ihre [[Macht]] besteht daher vorwiegend aus dem repräsentativen [[Verhältnis]], das diesen [[Meinungen]] als ein Verhältnis der Dafürhaltungen und Dagegenhaltungen zu den politischen Entscheidungen am nächsten kommt, seltener auch aus direkten Willensbekundungen der Bürgerinnen und Bürger, wie z.B. dem Volksentscheid. Entscheidend ist ihre Begründung aus verallgemeinerten Positionen des [[bürgerlichen Bewusstseins]] als Macht der [[politischen]] Stimmen und Stimmungen ihres Meinungsproporzes (siehe auch [[Populismus]]).&lt;/div&gt;&lt;/td&gt;&lt;/tr&gt;
&lt;/table&gt;</summary>
		<author><name>Python</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://kulturkritik.net/mediawiki/index.php?title=B%C3%BCrgerliche_Demokratie&amp;diff=8771&amp;oldid=prev</id>
		<title>Python: Automatischer Import aus TXT</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://kulturkritik.net/mediawiki/index.php?title=B%C3%BCrgerliche_Demokratie&amp;diff=8771&amp;oldid=prev"/>
		<updated>2025-11-02T16:26:36Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Automatischer Import aus TXT&lt;/p&gt;
&lt;a href=&quot;https://kulturkritik.net/mediawiki/index.php?title=B%C3%BCrgerliche_Demokratie&amp;amp;diff=8771&amp;amp;oldid=8599&quot;&gt;Änderungen zeigen&lt;/a&gt;</summary>
		<author><name>Python</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://kulturkritik.net/mediawiki/index.php?title=B%C3%BCrgerliche_Demokratie&amp;diff=8599&amp;oldid=prev</id>
		<title>Python: Automatischer Import aus TXT</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://kulturkritik.net/mediawiki/index.php?title=B%C3%BCrgerliche_Demokratie&amp;diff=8599&amp;oldid=prev"/>
		<updated>2025-11-02T16:20:29Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Automatischer Import aus TXT&lt;/p&gt;
&lt;a href=&quot;https://kulturkritik.net/mediawiki/index.php?title=B%C3%BCrgerliche_Demokratie&amp;amp;diff=8599&amp;amp;oldid=176&quot;&gt;Änderungen zeigen&lt;/a&gt;</summary>
		<author><name>Python</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://kulturkritik.net/mediawiki/index.php?title=B%C3%BCrgerliche_Demokratie&amp;diff=176&amp;oldid=prev</id>
		<title>Python: Automatischer Import</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://kulturkritik.net/mediawiki/index.php?title=B%C3%BCrgerliche_Demokratie&amp;diff=176&amp;oldid=prev"/>
		<updated>2025-05-07T21:36:20Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Automatischer Import&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;&amp;quot;Die Naturnotwendigkeit also, die menschlichen Wesenseigenschaften, so entfremdet sie auch erscheinen mögen, das Interesse halten die Mitglieder der bürgerlichen Gesellschaft zusammen, das bürgerliche und nicht das politische Leben ist ihr reales Band. [[(MEW Bd. 2, S. 128)]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die [[politische]] [[Form]] des bürgerlichen Parlamentarismus ist die [[repräsentative Demokratie]], die sich im Meinungsstreit der politischen Parteinahmen als Parteiendemokratie durchsetzen soll. Hierüber betreibt sie eine politische Repräsention der gesetzgebenden, exekutiven und judikativen Gewalt durch die Organe des bürgerlichen Parlamentarismus nach Maßgabe des bürgerlichen Rechts, also nach der politischen Macht, die [[Privateigentum]] seinem [[Besitzer]] verleiht (siehe auch [[Geldbesitz]]). [[Besitz]] stellt sich ideell als [[Ausschließlichkeit]] des [[Meinen]], also als bloße [[Meinung]] dar, die sich auch auf der [[Ausschließlichkeit]] eines für sich seienden [[Willens]], auf den von seiner gesellschaftlichen [[Wirklichkeit]] [[abgetrennten]], dem isolierten Willen von [[Selbstwahrnehmungen]] beruht. Ein solchermaß [[ästhetisierter Wille]], der sich nur als [[Stimme]] darstellen lässt, kann sich auch nur als Menge, als Anzahl von Kreuzen auf den Stimmzetteln ausdrücken. Er bestimmt sich politisch nach einem Meinungsproporz, nach einer quantifizierten Wählermeinung, die sich als Proporz der hiernach gewählte Parlamentarier darstellt. Diese produzieren daher vor ihrer Wahl Populismus zur Beeinflussung des Wählers und sind nach der Wahl nur noch &amp;#039;ihrem Gewissen&amp;#039; verpflichtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit ihrem [[bürgerlichen Bewusstsein]] verstehen sich die Menschen als einzelne unmittelbare und unvermittelte [[Subjekte]] einer Welt, die durch ihre [[persönliche]][[Selbstverwirklichung]] entsteht, zusammengehalten und begründet ist. Objektiv gibt es für sie daher auch kein Allgemeinwesen vor ihnen selbst, als [[gesellschaftliche]] [[Sache]] von und für Menschen (siehe hierzu auch [[Produktion]]) , die ihre [[Verhältnisse]] begründen und [[entwickeln]] würde, sondern nur die [[objektiven]] [[Dinge]] der Natur als voraussetzungslose und also [[unbedingte]] [[Gegenstände]] ihres [[Lebens]], wie sie ihnen als Dinge an sich begegnen und vorkommen. Das [[allgemeine]] [[Wesen]] ihrer [[Gesellschaft]] (siehe auch [[Gemeinwesen]]) gilt ihnen daher als [[Ausdruck]] ihrer [[persönlich]] [[verallgemeinerten]] [[Subjektivität]] (siehe auch [[Personifikation]]), als Alllgemeinwesen ihrer Persönlichkeiten, als Versammlung und Aufsummierung der Einzelinteressen. Immanuel Kant hat dies zur Grundlage seiner [[Philosophie]] gemacht und mit einem ketegorialen Imperativ als gesellschaftsbildende [[Katerorie]] interpretiert (siehe auch [[Elementarform]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der [[Bürgerlichen Gesellschaft]] [[erscheint]] sich der Mensch selbst - sowohl als [[Individuum]] wie auch als [[Gesellschaft]] - durch seinen [[Geldbesitz]] [[unmittelbar]] [[naturmächtig]] und von daher auch [[politisch]] unabhängig, als Bürger seiner Gesellschaft frei, als [[bürgerliches Subjekt]] mit jedem Menschen gleich und solidarisch im Kampf um das Auskommen mit seinem Einkommen. Nicht gesellschaftlich, sondern in einer ihm äußerlichen [[Gesellschaft]], die ihm zum Mittel seiner [[Selbstbezogenheit]] gereicht (siehe auch [[Narzissmus]]) versteht er seinen [[Besitzstand]] wie eine natürliche [[Eigenschaft]] seines gesellschaftlichen [[Wesens]] - und den Besitzlosen als Residuum einer unnatürlichen Selbstbildung. Insofern versteht er sich ganz [[selbstverständlich]] jenseits seines [[politisch]] bestimmten Lebensverhältnisses, seiner politischen Rechte, welche das [[Recht]] des [[Privateigentums]] formulieren und vollstrecken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;quot;Der Mensch, wie er Mitglied der bürgerlichen Gesellschaft ist, der unpolitische Mensch, erscheint ... notwendig als der natürliche Mensch.&amp;quot; [[(MEW Bd. 1, S. 369)]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bürgerliche Demokratie gründet nicht auf dem gesellschaftlichen Verhältnis des geschichtlich gebildeten Reichtums der Menschen, sondern stellt nur dessen eigentümliche [[Form]] der Aufteilung der Besitzstände (siehe auch [[Teilung der Arbeit]]) aus der gesellschaftlichen Lebensproduktion, der angeeigneten [[Natur]] des Menschen dar. Sie ist [[repräsentative Demokratie]], eine so genannte Volksherrschaft der Repräsentation eines [[politischen Willens]]. Und die Wahl der sogenannten Volksvertreter findet durch die [[Meinungsbildung]] über bestimmte Repräsentanten und Parteiausrichtungen statt, über das [[Meinen]] und Dafürhalten zu einer [[Persönlichkeit]] oder [[Ideologie]] für das Handeln des [[Staates]] und seiner Rechtsform. Bürgerlich ist daher eine Demokratie, die aus den Existenzbedingungen des Privatrechts einen allgemeinen [[politischen Willen]] bildet, aus der [[Allgemeinheit]] des allgemeinen Besitzstandes, des [[Privateigentums]], also dem [[Geldbesitz]] [[gesellschaftliche]] [[Entwicklung]] bestimmen soll. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Gegensatz zu einer [[qualifizierten Delegation]], die aus einer politischen Auseinandersetzung in existenziell bestimmten [[Beziehungen]] politisches Handeln entwirft, will diese Form der Demokratie den [[politischen Willen]] einer Bevölkerung repräsentieren und ist daher interessiert, Repräsentation so zu formalisieren, dass sich [[Meinungen]] darin versammeln können. Sie nimmt auch durch ihr Instrumentarium (siehe auch [[Medien]]) daran teil, diese zu bilden und zu artikulieren und zu einer gesetzgebenden Institution zu formalisieren, die ihre Gewalten in der Rechtsprechung und Exekution aufteilt (siehe [[bürgerlicher Staat]]). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sie soll ein [[Verhältnis]] des Einzelnen zur [[Allgemeinheit]] ihrer [[gesellschaftlichen]] Form als gemeinen [[politischen Willen]] zur parlamentarischen Repräsentation formulieren und auseinandersetzen, als Gemeinwille eines politischen Lebenszusammenhangs zu politisch notwendigen Entscheidungen begründen und als [[Politik]] einer Gesellschaftsform vollstrecken, in der die administrativen [[Formationen]] dieses Willens durchzusetzen ist - so, als ob der [[politischen Willen]] in der [[bürgerlichen Gesellschaft]] das [[Recht]] der Bürger frei bestimmen und umsetzen könne. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;quot;In der Tat, man muss jeder historischen Kenntnis ermangeln, um nicht zu wissen, dass es die Regierungen sind, die zu allen Zeiten sich den wirtschaftlichen Verhältnissen fügen mussten, aber niemals die Regierungen es gewesen sind, welche den wirtschaftlichen Verhältnissen das Gesetz diktiert haben. Sowohl die politische wie die zivile Gesetzgebung proklamieren, protokollieren nur das Wollen der ökonomischen Verhältnisse.&amp;quot; [[(Marx-Engels-Werke Bd.4, S. 109)]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Urform der Demokratie war der platonische Staat. Er entstand ursprünglich nicht in Flächenstaaten sondern in kleineren Gemeinwesen, der antiken griechischen polis (Stadtstaaten wie Athen). Hier wurden Entscheidungen in Versammlungen aller Stimmberechtigten getroffen, in der Regel die männlichen &amp;quot;Vollbürger&amp;quot;, die im Unterschied zu anderen Bürgerinnen und [[Bürger]] eine Minderheit in der Gesamtbevölkerung darstellten. Der platonische [[Staat]] begründete seine [[Politik]] daher aus dem [[Meinen]] und [[Wollen]] einer Aristokratie der Oberschicht der Bevölkerung, auch hier schon als eine Hegemonie der [[Allgemeinheit]] gegebener [[Macht]] gegen die einzelnen besonderen [[Notwendigkeiten]].der Menschen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der [[bürgerlichen Gesellschaft]] erscheint ihr Gesamtwille in der Aushandlung von [[Meinungen]], die per [[Wählermeinung]] sich auf das konzentrieren, was sich in den Parlamenten zu dem verdichtet, was den Durchschnitt notwendiger Entscheidungen ausmacht. Darin verlieren sich die Meinungen in einem politisch notwendigen Willen, der sich aus den [[Notwendigkeiten]] der staatlichen Vorsorge und Fürsorge ergibt, deren Realisierbatkeit von der verfügbaren Geldmenge des Staates abhängt. Deren Verfügbarkeit ergibt sich wiederum aus den Abgaben der [[Bürger]] als Steuer aus der [[Preisbildung]] der im [[Warentausch]] gehandelten Güter und [[Arbeitskräfte]], wie sie sich gegenseitig in ihrem [[Wert]] von [[bezahlter Arbeit]] und [[Kapital]] verdurchschnittlichen. Von daher verwirklichen die staatlichen Aufwendungen ein Durchschnittsrecht (siehe auch [[Durchschnittsbildung]]), wie es sich aus den Verhältnissen des [[Geldwerts]] als [[Lebensstandart]] einer Bevölkerung und der nationalen [[Währung]] im Verhältnis zu ihrem [[Wirtschaftswachstum]] ergibt. Damit ist die Macht des [[Geldes]] selbst die wirkliche Basis des bürgerlichen Rechts, wie es von ihrem [[Staat]] erlassen und sanktioniert wird:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;quot;Wird die Macht als die Basis des Rechts angenommen, wie es Hobbes etc. tun, so sind Recht, Gesetz pp. nur Symptom, Ausdruck anderer Verhältnisse, auf denen die Staatsmacht beruht. Das materielle Leben der Individuen, welches keineswegs von ihrem bloßen &amp;quot;Willen&amp;quot; abhängt, ihre Produktionsweise und die Verkehrsform, die sich wechselseitig bedingen, ist die reelle Basis des Staats und bleibt es auf allen Stufen, auf denen die Teilung der Arbeit und das Privateigentum noch nötig sind, ganz unabhängig vom Willen der Individuen. Diese wirklichen Verhältnisse sind keineswegs von der Staatsmacht geschaffen, sie sind vielmehr die sie schaffende Macht. Die unter diesen Verhältnissen herrschenden Individuen müssen, abgesehen davon, daß ihre Macht sich als Staat konstituieren muß, ihrem durch diese bestimmten Verhältnisse bedingten Willen einen allgemeinen Ausdruck als Staatswillen geben, als Gesetz - einen Ausdruck, dessen Inhalt immer durch die Verhältnisse dieser Klasse gegeben ist, wie das Privat- und Kriminalrecht aufs Klarste beweisen. So wenig es von ihrem idealistischen Willen oder Willkür abhängt, ob ihre Körper schwer sind, so wenig hängt es von ihm ab, ob sie ihren eignen Willen in der Form des Gesetzes durchsetzen und zugleich von der persönlichen Willkür jedes Einzelnen unter ihnen unabhängig setzen. Ihre persönliche Herrschaft muß sich zugleich als eine Durchschnittsherrschaft konstituieren. Ihre persönliche Macht beruht auf Lebensbedingungen, die sich als Vielen gemeinschaftliche entwickeln, deren Fortbestand sie als Herrschende gegen andere und zugleich als für Alle geltende zu behaupten haben. Der Ausdruck dieses durch ihre gemeinschaftlichen Interessen bedingten Willens ist das Gesetz. Gerade das Durchsetzen der voneinander unabhängigen Individuen und ihrer eignen Willen, das auf dieser Basis in ihrem Verhalten gegeneinander notwendig egoistisch ist, macht die Selbstverleugnung im Gesetz und Recht nötig, Selbstverleugnung im Ausnahmsfall, Selbstbehauptung ihrer Interessen im Durchschnittsfall (die daher nicht ihnen, sondern nur dem &amp;quot;mit sich einigen Egoisten&amp;quot; für Selbstverleugnung gilt). Dasselbe gilt von den beherrschten Klassen, von deren Willen es ebensowenig abhängt, ob Gesetz und Staat bestehen. Z.B. solange die Produktivkräfte noch nicht so weit entwickelt sind, um die Konkurrenz überflüssig zu machen, und deshalb die Konkurrenz immer wieder hervorrufen würden, solange würden die beherrschten Klassen das Unmögliche wollen, wenn sie den &amp;quot;Willen&amp;quot; hätten, die Konkurrenz und mit ihr Staat und Gesetz abzuschaffen. Übrigens entsteht dieser &amp;quot;Wille&amp;quot;, ehe die Verhältnisse so weit entwickelt sind, daß sie ihn produzieren können, auch nur in der Einbildung des Ideologen. Nachdem die Verhältnisse weit genug entwickelt waren, ihn zu produzieren, kann der Ideologe diesen Willen als einen bloß willkürlichen und daher zu allen Zeiten und unter allen Umständen faßbaren sich vorstellen.&amp;quot; [[(MEW Bd. 3, S. 311f)]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die bürgerliche [[Demokratie]] ist die Rechts- und Regierungsform des [[bürgerlichen Staates]], welcher die [[Lebensbedingungen]] in der [[Marktwirtschaft]] politisch [[repräsentiert]] und also auf dem [[Privateigentum]] der [[Bürger]] gründet. Sie repräsentiert ihre politischen Verhältnisse in einem Parlament, das sich aus dem Meinungsproporz der [[Wählermeinungen]] bildet, und der dann als [[politischer Wille]] eines [[Volkes]] angesehen wird. Ihre [[Macht]] besteht daher vorwiegend aus dem repräsentativen [[Verhältnis]], das diesen [[Meinungen]] als ein Verhältnis der Dafürhaltungen und Dagegenhaltungen zu den politischen Entscheidungen am nächsten kommt, seltener auch aus direkten Willensbekundungen der Bürgerinnen und Bürger, wie z.B. dem Volksentscheid. Entscheidend ist ihre Begründung aus verallgemeinerten Positionen des [[bürgerlichen Bewusstseins]] als Macht der [[politischen]] Stimmen und Stimmungen ihres Meinungsproporzes (siehe auch [[Populismus]]). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die [[repräsentative Demokratie]] ist die wesentliche politische Entscheidungsform der bürgerlichen Gesellschaft, die sich aus dem Willen der BürgerInnen per Stimmabgabe ergibt. Ihre [[Politik]] ist von den [[Lebensbedingungen]] zwar bestimmt, bezieht aber ihre Entscheidungsfähigkeit nicht aus dem wirklichen Leben der Menschen in ihren wirklichen Lebenszusammenhängen, sondern aus [[Meinungen]], die [[Positionen]] bezüglich der [[Gegebenheiten]] ihrer [[Besitz]]stände sind und den [[politischen Willen]] im Verhältnis der [[politischen Parteien]] hierzu bilden. Hierdurch sind die Entscheidungen über die [[Geschichte]] einer solchen Gesellschaft nicht an Bedürfnisse und ihre Realisationsmöglichkeiten, sondern an einen Änderungswillen gebunden, wie er sich aus den hiervon getrennten Entwickungs[[vorstellungen]] der Parteien zeigt. Der politische [[Wille]] zeichnet sich aus durch seine Abhängigkeit von den existentiellen [[Macht]]grundlagen der Besitzverhältnisse. Die Meinungsbildung fällt somit in die politische Bildung eines [[Willens]], der den Allgemeinwillen aus der Zusammenrechnung (siehe [[Zahl]]) der einzelnen Willensbekundungen als [[Durchschnittsbildung]] des gesellschaftlichen Wollens der staatliche Institutionen erbringen soll. Solcher auf verdurchschnittlichter Meinung gegründete Allgemeinwille macht jeden Bürger zu einem kleinen Staatsmenschen, der sich so verstehen soll, wie er für sich auch als großer Staatsmensch vorstellbar ist. Seine Meinung erscheint ihm daher als Teil einer großen Meinung, als Anteil der Meinungsvielfalt an der Weltgeschichte. Die [[mythologisiert]] die Vorgegebenheit der gesellschaftlichen Form zum Gegenstand eines politischen Willens, der sich voraussetzungslos gibt und worin sich jeder bürgerliche Mensch als Welterzeuger ansieht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Er ist nicht in der Kritik ihrer [[Formbestimmtheit]] tätig und verhält sich daher auch nicht als [[Bedürfnis]] nach einer bestimmten Entwicklung, die einen unmittelbar gesellschaftlichen [[Sinn]] hat. Politischer Wille muss seine Macht aus anderem Willen gewinnen und sich im Widerpart von Willensäußerungen als [[Opposition]] und [[Regierung]] subjektiv bewähren, während er objektiv die Machtgrundlagen des [[bürgerlichen Staats]] betreibt. Die Grundlage fremder Willensbestimmung, also die Akzeptanz fremden Willens als Selbstbegründung, sind die [[Meinungen]], die es zur Beurteilung der geschichtlichen Lage gibt. Von da her besteht die bürgerliche Demokratie aus [[Urteilen]], die sich zwangsläufig im Gegensatz von herrschender und alternativer Meinung ([[Opposition]]) bewegen. Meinungen richten sich nach den geschichtlichen Aktualitäten und [[Ereignissen]], welche die Lebensgrundlagen hervorbringen. Diese werden durch diese Entgegensetzung unendlich bestärkt, da sie in ihrer [[Position]] immer schon auch ihre Opposition reflektieren. Die Gesamtheit ihrer Entscheidungen stellt daher immer auch den Willen der Gesamtheit der Lebensbedingungen eines [[Volkes]], also des [[Kapitals]] dar, auch wenn dies seinem Bedürfnis und Lebens[[interesse]] widerspricht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der [[Globalisierung]] hat sich die bürgerliche Demokratie entscheidend geändert, da sie die Konkurrenzverhältnisse der Waren produzierenden Gesellschaft weltweit ausgedehnt und die Macht des internationalen Kapitals zu einer Macht des [[fiktiven Kapitals]] übereignet hat. Das Willensverhältnis wurde umgekehrt zu einem Verhältnis des [[Sachzwangs]], also zur Entscheidung darüber, was das kleinste Übel für die eigene [[Nation]] im Verhältnis zum Weltkapital darstellt.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Python</name></author>
	</entry>
</feed>