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Teil II: Die persönliche Zwischenmenschlichkeit
Abschnitt 1: Die Zwischenmenschen

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3. Ergebenheit und Geborgenheit der Eigenliebe

Die Liebe gerät zu einer unendlichen Hoffnung, darin eigenes Leben zu bergen, zu einem Prinzip der Lebensbergung, für welche Gewohnheiten Sinn machen. Sie schaffen den Lebensraum einer Geborgenheit, in der Menschen ihr Leben auch sein lassen können. Dies macht Sinn allerdings nur durch Nachleben, also hauptsächlich durch die Erzeugung von Nachkommen, durch Lebsnsstiftung. Das eigene Leben verschwindet in der Selbstergebenheit dem Leben gegenüber, dem allgemeinen Prinzip der Fortpflanzung, der Generierung des Menschseins in der Generationsbildung. Das Glück eigner Kinder macht diese zum Lebensbesitz und zugleich zu einer Gestalt der Eigenliebe, in der sie von Geburt an zum Objekt bestimmt sind.

Doch Lebensbesitz kann keinen wirklichen Sinn haben. Es ist lediglich die Verfügung über Leben, zu der die Menschen in Kleinfamilien gezwungen sind, um es überhaupt am Leben zu erhalten. Aber dass darin ihre Liebe sich vermittelt, das macht einen Sinn, der vom Leben selbst dadurch beherrscht wird, dass er als dessen bloßes Objekt bestimmt ist, als eingeschlossener Sinn.

 

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3.1 Der geborgene Sinn

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3.2 Der geborgte Sinn (oder die sinnliche Objektivität der Sinne)

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3.3 Der eingeschlossene Sinn (oder der verheimlichte Mensch)

Das beherrschte Leben ist in Leibeigenschaft eines Lebensverhältnisses, das seinen Lebensraum bestimmt hat, ohne ihn wirklich selbst bestimmen zu können. Es fungiert darin eine Lebensformation als Liebesmacht, die nicht wirklich ist, aber in der Form des Heims sich liebend mitteilt. Es ist daher eine heimliche Macht voller unheimlicher Wirkungen.

 

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3.3.1 Das Unheimliche oder die Liebesfurcht

Was die Form ausmacht, erscheint als Liebe und Liebesentzug und macht von daher das Lebensverhältnis unheimlich, von lebensmächtiger Größe mit trivialem Sinn: Man gehorche aus Liebe um geliebt zu werden. Es ist die Übermittlung der Existenzangst als Liebesfurcht, in welcher sich der eingeschlossene Sinn zuerst geltend macht, Zugehörigkeit aus Hörigkeit an das Leben. Wo nichts mehr wirklich leben kann, ist das Ungelebte und Unlebbare ein mächtiges Subjekt, das sich gegen alles stellt, was darin wirklichen Sinn zeigt. Dies macht die Kraft des Unheimlichen, das schließlich nicht nur die Sinne bedrängt, sondern sie auch verdrängt und verfälschen kann.

Verdrängung

Hörigkeit

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3.3.2 Die Liebesflucht

Die Freiheit aus einer Hörigkeit kann nur Flucht sein. Aber es ist eine Flucht ins Nichts, ins jenseits aller Liebe, welche im isolierten Sinn möglich ist. Demzufolge ist solche Flucht so verschieden, wie die Menschen darin eingebunden sind. Kinder trumpfen auf und pochen auf ihre Objektivität, die ihnen ihr Objektsein immerhin verschafft hat, Erwachsene pochen auf ihre Subjektivität, auf ihr Leben, das sie vergeben haben. In der Flucht jedoch ist dies alles auch verloren, nichts. Und Nichtigkeit der Liebe gestaltet sich durch Hass, Vernichtung und Selbstüberhebung.

 

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3.3.3 Die Liebesschuld

Wirklich aufgehoben wird das Unheimliche erst in der Liebesschuld, in der Beugung und Verbeugung vor der Liebesallmacht, der Macht, welche Liebe in ihrem isolierten Sinn bekommen kann: Die Macht der Nichtigsetzung allen wirklichen Lebens. Sie beweist sich durch seinen Schmerz, durch die Synonyme der Lebensstörungen und Kränkungen. Liebesschuld ist die Notwendigkeit einer sich isoliert erhaltenden Liebe, die nicht wirklich sein kann, außer in der Fürsorge durch sie.

Hellinger

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