Ein Jüngling liebt ein Mädchen, Die hat einen andern erwählt; Der andre liebt eine andre, Und hat sich mit dieser vermählt. Das Mädchen heiratet aus Ärger Den ersten besten Mann, Der ihr in den Weg gelaufen; Der Jüngling ist übel dran. Es ist eine alte Geschichte, Doch bleibt sie immer neu; Und wem sie just passieret, Dem bricht das Herz entzwei. (Heinrich Heine, "Buch der Lieder") Die bürgerliche Familie entsteht meist als Glück einer vereinsamten Liebesbeziehung, aus dem Elend einer aufgelösten zwischenmenschlichen Beziehung in der Stimmung vereinzelter Menschen, die darin ihre Selbstgefühle angleichen, indem sie diese sozialisieren. Sie ist daher getragen vom Sicherheitsbedürfnis für die seelische Entwicklung der Menschen in der bürgerlichen Gesellschaft um den Fortbestand ihrer zwischenmenschlichen Kultur und den Gewohnheiten ihrer Selbsterhaltung (siehe auch Reproduktion), des persönlichen Vertrauens in die Zeugung und den Fortbestand und Schutz eigenmächtiger Lebensverhältnisse. Ihre Geschichte ist aber nicht wirklich durch diese gesichert, sondern entwickelt sich als Geschichte ihrer "Gemütslagen", den Stimungen, welche die Menschen zusammen führt oder auch auseinander treibt. Von daher ist solche Familie der Hort (siehe Lebensburg) zur Bildung der Gefühle, die aus Selbstempfindungen im "Familienleben" heraus keimen und objektiv meist die erste und bedeutungsreichste zwischenmenschliche Lebenserfahrung für die nachwachsenden Generationen darstellen. Von daher hat das "Familienleben" einen mächtigen Anteil an der Selbstsicherheit um eigene Wahrheit – und damit der eigenen Wahrnehmungsidentität. In der bildungsbürgerlichen Familie geht es dagegen um die Anwendung dessen, was der Maßstab der bürgerlichen Bildung ist, das kulturells Vermögen on der Durchsetzung der Normen der bürgerlichen Kultur. Von daher setzt eine solche Familie auf deren allgemeine Form, au das Formalt des bürgerlichen Daseins, das den Verkehr der Bürger zwar erleichtert, aber sich vor allem nur normativ neben oder gegen die soziale Wirklichkeit der Menschen vollstreckt. Immerhin ist für jede Form der Familie eine Konstruktion dessen maßgeblich, was im Kleinen auch das Große zu überwinden vermag, wenn es zu einer allgemeinen Gewohnheit wird (siehe Prominenz). Als Heimat der Wahrnehmungsidentität der Zwischenmenschen<<> (siehe hierzu auch Kleinbürger) ist die bürgerliche Familie Subjekt wie Objekt der Lebensangst des bürgerlichen Individuums. Sie entsteht meist mit einem Ehevertrag, durch den die Sittlichkeit der persönlichen Besitzansprüche im Alltag und für Ausnahmesituationen (z.B. Fürsorge und Tod) dadurch wird die Fammilie zu einer Institution des Nationalstaats worin über das Belieben der Einzelnen hinaus gehend und lebensverpflichtend als geregelt gültig werden soll, was dem Einzelnen als Funktion aus seiner Selbstverantwortlichkeit abverlangt werden kann (siehe hierzu auch Immanuel Kant). Seine ihm notwendige Sittlichkeit gilt demnach aus seinem Gattungsleben normativ bestimmt und sei von daher schon in seiner Allgemeinform allgemein begründet (siehe Formbestimmung), einer gesellschaftlich gültig Norm unterworfen, die er angeblich selbst mitbestimmt habe (siehe kategorischerimperativ). Der Widerspruch zwischen der Einzelheit (siehe Privatheit) und Gesellschaftlichkeit der Individuen der bürgerlichen Kultur sei demnach eine unüberwindbar enge Lebensbestimmung (siehe Spießbürger) Grundlage einer vereinzelten Angst des von seinem Gott (siehe auch Kult) verlassenen Individuums, die über seine bloße Existenz durch deren allgemein notwendige Formbestimmtheit des Gattungsleben seiner verengten und eingeengten Kultur hinausreicht (siehe Angst). Von da her ist sie eine strukturelle Angstvermeidung (siehe auch Lebensangst) als Macht gegen die Ohnmacht der Selbstwahrnehmung des vereinzelten Menschen.Sie- ist sie die institutionalisierte Einfältigkeit der herrschenden Kultur des Privateigentums als politische Kultur der isolierten Seelen zur Befriedung der Kinder, der Erben einer übermächtigen Zukunft eines vereinten vereinten Eigentums privater =Existenzen, einer Institution privater Persönlichkeiten (siehe auch Privatperson). In anderen Kulturen, worin das Gemeinwesen noch wirklich organisch beansprucht werden kann verhält sich dies gändsätzlich anders. Ein afrikanisches Sprichwort besagt zum Beispiel, dass für das Aufwachsen eines Kindes ein ganzes Dorf nötig sei (siehe hierzu auch Gemeinwesen). "Der Irokese nennt nicht nur seine eignen Kinder, sondern auch die seiner Brüder seine Söhne und Töchter; und sie nennen ihn Vater. Die Kinder seiner Schwestern dagegen nennt er seine Neffen und Nichten, und sie ihn Onkel. Umgekehrt nennt die Irokesin, neben ihren eignen Kindern, diejenigen ihrer Schwestern ihre Söhne und Töchter, und diese nennen sie Mutter. Die Kinder ihrer Brüder dagegen nennt sie ihre Neffen und Nichten, und sie heißt ihre Tante. Ebenso nennen die Kinder von Brüdern sich untereinander Brüder und Schwestern, desgleichen die Kinder von Schwestern. Die Kinder einer Frau und die ihres Bruders dagegen nennen sich gegenseitig Vettern und Kusinen." (Friedrich Engels - "Der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staats" MEW 21, S.36) Unter den Lebensbedingungen der bürgerlichen Gesellschaft kann der vereinzelte Mensch keine soziale Kompetenz erlangen, weil die zwischenmenschlichen Beziehungen in der Konkurrenz der Selbstverwertung, in den Selbstbezogenheiten der Geschlechter und Generationen ihren sozialen Wert nicht in einem allgemeinen Selbstwert des burgherrlichen Subjekts erkennen können. Sie verhalten sich in ihren Lebenswelten ja nur zwischen Sinn und Absicht ihrer zwischenmenschlichen Beziehung und können ihre Widersprüche daher in ihrer Vereinzelung auch nur durch die Rückbeziehungen auf eine allgemeine Selbstgerechtigkeit zwischen dem einzelnen Individuum und den Anderen – also nur abstrakt formulieren (siehe z.B. autortärer Charakter, esoterischer Charakter). Als Maß der Vereinzelung und als Maßstab seiner allgemeinen Gültigkeit (siehe Geltung) wird das "Ego" zum Zankapfel bei der Normierung einer Sittlichkeit der Sinnbildung als Wahrheit einer gewöhnlichen Selbstverwertung, welche die Isolation der Ohnmächtigen vertieft und entwertet. "Freud analysiert eine Episode, die Goethe aus seiner frühen Kindheit berichtet - nämlich, daß er im Alter von ungefähr 4 Jahren fast sämtliches zerbrechliches Hausgerät aus dem Fenster auf die Straße geworfen - als Niederschlag des Konkurrenzneides auf den jüngeren Bruder Hermann Jakob und als Symbol von dessen Beseitigung. Diese Interpretation erhärtet Freud an mehreren in der Tat frappierenden Parallelbeispielen und an der Reaktionen des Kindes Goethe auf den Tod seines jüngeren Bruders Jakob im Alter von 6 Jahren wie sie uns durch Bettina Brentanos Wiedererzählungen des Berichtes der Mutter überliefert ist. Danach hat Goethe über den Tod seines Bruders keine Träne vergossen und auf die Frage der Mutter „ob er den Bruder nicht liebgehabt habe, lief er in seine Kammer, brachte unter dem Bett hervor eine Menge Papier, die mit Lektionen und Geschichtchen beschrieben waren, er sagte ihr, daß er dies alles gemacht habe, um es den Bruder zu lehren.“ Hitschmann merkt dazu an: „der ältere Bruder hätte also immerhin gern Vater mit dem jüngeren gespielt und ihm seine Überlegenheit gezeigt.“ [zitiert nach Sigmund Freud, Gesammelte Werke, Band 12, Frankfurt a. M. 1991, S. 21]" (siehe hierzu auch http://www.krahl-briefe.de) Die bürgerliche Familie (Kleinfamilie) soll die Elementarform der bürgerlichen Kultur, die körperliche Existenz der bürgerlichen Subjekte gewährleisten und vermehren. Von daher gestaltet sie sich als Institution der Sitten und Bräuche ihrer Zwischenmenschlichkeit durch staatliche Förderung und Exekutive (Polizei) und Wahrheit (Gesetzgebung) durch persönliche Macht und Gewalt als "Schule der Nation, als "Keimzelle der Gesellschaft" über die Funktionalität ihrer Wahrheit Lebenszusammenhänge – meist also auch als Garant für lebendige Zammenhänge der Menschen zur Ertüchtigung einer an und für sich disfunktionlen Lebensgemeinschaft schlechthin, die in der Lage sein muss die Störungen der zwischenmenschlichen Verhältnisse konkurrierender Selbstwahrnehmungen zu integrieren und zu befrieden. Die Selbstwahrnehmung ist der Wahrheit und Täuschung der Ausschließlichkeit ihrer Beziehungen ausgesetzt in der sich ihre Zwischenmenschlichkeit in zweierlei Beziehung zerteilt: Ihre Ohnmacht wird durch die darin notwendigen Selbstgefühle gegen ihre bescheidene Wirklichkeit übermächtig, wodurch die Psyche selbst als Beleg ihrer substanziellen konsistenz für wahr genommen wird (siehe zwischennmenschliches Verhältnis). Die Menschen sind vom Material ihrer Natur getrennt und zugleich sich selbst als gesellschaftliche wie auch natürliche Wesen ausgesetzt und dem Doppelcharakter ihrer Zwischenmenschlichkeit überlassen (siehe Teilung der Wahrnehmung). Daher ist jedes Individuum schon durch den gesellschaftlichen Zwang zur Reproduktion der Isolation seiner monadischen Existenzformen (siehe auch Vereinzelung), zu einer Selbstverwertung seiner Selbstwertigkeit bestimmt (siehe auch Selbstoptimierung). Und deshalb ist darin die Familie vor allem eine Institution der bürgerlichen Notwendigkeiten ihrer Lebensformationen, eine Fluchtburg (siehe Lebensburg) zur Bergung eines gesellschaftlich ausgeschlossenen und daher ausschließlichen Lebens in ihren unmittelbar subjektiv auftretenden Lebensnöten (siehe auch Lebenspflichtigkeiten). Diese verlangen vom einzelnen Menschen mehr als nur das unmittelbar Notwendige (siehe hierzu auch Teilung der Wahrnehmung): Sie verlangen ein Wissen und Bewusstsein über den gesamten Lebensablauf der nur privat vermittelten Existenz der vereinzelten Menschen in den zwischenmenschlichen Verhältnissen der bürgerlichen Kultur, ihrer sozialen Reproduktion als vergesellschaftetes Naturwesen in einer denaturalisierten Gesellschaft, über ihre Bildung, Krankheiten die Jugend und Alterung der Generationen, der Vermittlung und Vorsorge für ihre Lebensgewohnheiten usw. Der wesentliche Unterschied der Generationen ist der Zweifel der Älteren gegen die Hoffnungen der Jüngeren. In einer erzieherische Beziehung ist niemand in der Lage, den Eltern die Hoffnung der Kinder zu vermitteln und so sind die Eltern auch nicht in der Lage aus ihren Zweifeln Erkenntnisse zu bilden, die sie den Kindern vermitteln könnten. Erziehung wäre ja auch wirklich unnötig und nur ein einfaches menschliches Verhältnis von alten und jungen Menschen, wenn sich darin die Generationen in einem gemeinen Wesen, in einem wirklichen Geweinwesen als ein gemeines Wesen ihrer Kultur erkennen könnten. Doch auch dies würde einige Änderung an kulturell bestimmten, an ihren zwischenmenschlichen Verhältnissen voraussetzen. Die bürgerliche Familie ist daher nicht nur eine Institution des öffentlichen Rechts (siehe auch bürgerlicher Staat), sondern vor allem die Lebensburg einer narzisstischen Sinnbildung der Selbstveredelung. Diese ist gespalten in das Bildungsvermögen einer erzieherishcn Beziehung der Kinder mit ihren Eltern (siehe auch Bildungsbürgertum). Denn darin aufgeteilt (siehe Teilung der Wahrnehmung) in die Sinnstiftung der Kinder für das Leben ihrer Eltern und der Fürsorge der Eltern für die Existenz ihrer Kinder (siehe auch Lebenspflicht). Für sie erscheint dies als Selbstverständlichkeit ihrer subjektiven Erfahrungen, ihrer Gefühle und Stimmungen. Für die Eltern ist es das Glück ihrer Selbsterneuerung, das ihnen ihre Kinder objektiv bieten können. Von daher ist die Familie eine Lebenswelt, die Kultur einer objektiven Subjektivität an deren subjektiver Bruchstelle (siehe subjektive Objektivität) ihre bürgerliche Existenz gelingen soll (siehe auch Existenzwert. Bürgerliche Familien sind also Institutionen der bürgerlichen Kultur, die in den zwischenmenschlichen Verhältnissen der Geschlechter und Generationen ihre zwischenmenschlichen Beziehungen über die Teilung ihrer Wahrnehmungen hinweg zu bewahren und versichern suchen. Von da her ist die Pubertät ein arbeitsintensives Unterfangen der Emanzipation von der Familie als Institution der bürgerlichen Existenz gerade dann, wenn sie selbst sich in den Widersprüchen in der Konkurrenz der Selbstverwertungen zwischen den Notwendigkeiten einer eigenen Sinnbildung und ihrer Jugendkultur verfängt. Denn Familien gründen auf Eltern, die sich aus der Konkurrenz der zwischenmenschlichen Selbstbehauptungen durch eine oder mehrere Übereinstimmungen gefunden und sich aus ihnen herausgesetzt haben. Die Gefühle ihrer Übereinkunft machen die Stimmung ihres Zusammenlebens aus, die in der Familiengeschichte weitgehende Folgen hat, denn darunter entwickeln sich nicht nur die familiären Selbstgefühle der Eltern, sondern vor allem auch die lebenswelten der Kinder, die darin geboren oder angenommen werden. Was sie hier empfinden ist für sie existenziell und daher so objektiv, wie das Einkommen der Eltern für alle zugleich ist. In dem darin vermittelten Sinn vergemeinschaften sich ihre Selbstbehauptungen im ganzen Verhältnis ihrer Einstimmung (siehe symbiotische Selbstbehauptung). Diese gebietet ein Schutzverhältnis unter den Gliedern der Familie und entwickelt sie zwangsläufig zu einem besonders abgeschirmten Lebensraum, zu einer Lebensburg. In einer Welt der Zwischenmenschlichkeit, worin der Selbstwert ihrer Beziehungen durch eine allgemeine und ausschließliche Selbstbezogenheit der Selbstverwertung herrscht, konkurrieren die Menschen um ihre Liebe und damit um ihre innerste Wahrheit, um ihre Wahrnehmungsidentität, wodurch ihr Leben beengt und zu einer stetigen Angst um ihren persönlichen Wertschätzuung in ihren zwischenmenschlichen Verhältnissen geworden war (siehe hierzu auch Lebensangst), der die einzige Gewähr für ihre Selbstverwertung bietet. Von daher haben sich die Menschen in ihren zwischenmenschlichen Beziehungen selbst als das Material ihrer Verhältnisse wahr und gründen hierauf die Kultur einer allen gemeinen Selbstwahrnehmung. Hierdurch fällt ihre Existenz mit ihrer Selbstwahrnehmung zusammen. Familiär ist der Verbund von Zugehörigem und begründet von daher auch das Verhalten der Angehörigen - oft bis hin zur Hörigkeit. Die bürgerliche Kleinfamilie (siehe hierzu auch Kleinbürger) ist allerdings kein wirklich zwischenmenschliches Verhältnis, weil sie in den Verhältnissen der burgherrlichen Gesellschaft durch die Natur der Geschlechter und Generationen bedingungslos, also unbedingt – lebensnotwendig und lebenspflichtig zugleich - geworden ist. Dies ist aber keine wirkliche Begründung der Familien. Es sind die in der individuellen Selbstbehauptung bedrohten Verhältnisse der Selbstachtung; es ist das Prinzip der Selbstverwertung untergegangener Liebesbeziehungen, das nach einer Verbindlichkeit dessen verlangt, was in zwischenmenschlichen Verhältnissen nicht wirklich verbunden und also auch nicht wirklich verbindlich sein kann. Daher ist die bürgerliche Familie ein elaboriertes Liebesnest, das vor allem als Lebenburg gegen die Konkurrenzen in der Einverleibung entfremdeter Selbstachtung, in den Verhältnissen der Selbstverwertung in den öffentlichen Strukturen der bürgerlichen Kultur lebensnotwendig wird. So funktioniert die Familie wie ein kleiner Staat im Großen, indem sie die wechselseitige Ausplünderung der zwischenmenschlichen Selbstwahrnehmungen absichert und sie durch einen Himmel über ihre private Borniertheiten veredelt. Und von daher erscheinen ihnen ihre subjektive Beziehungen selbst objektiv bestimmt (siehe hierzu auch objektive Subjektivität) und also existenziell (siehe hierzu auch Existenzwert). Und so stellen sich ihnen auch ihre Existenzängste wie eine subjektive Objektivität dar und werden selbst zur angstvollen Lebensbedingung, zu einer Lebensängstlichkeit, von daher als Struktur von Lebenpflichtigkeiten ihres persönlichen Alltags, zu einem familiären Zusammenschluss der Selbstgefühle und Stimmungen gesellschaftlich isolierter Menschen. Darin kehren sich die Inhalte ihrer zwischenmenschlichen Verhältnisse um zu einer in sich mehr oder weniger geschlossenen, also ausschließlichen Existenzform. Durch eine familiäre Lebensstruktur entstehen personifizierte Hierarchien der Geschlechter und Generationen, worin ihre Selbstwahrnehmung sich psychisch gegen ihre objektive Existenzform, gegen die existenziellen Formationen ihrer Lebenswirklichkeit wendet (siehe hierzu die Entstehung des so genannten Über-ichs). Die hierdurch kontrollierten Selbstgefühle ihres Lebens spalten sich qualitativ zwischen ihrem substanziell menschlichen Sein und ihrem familiären Dasein so dass sich dadurch ihre Persönlichkeit durch und für sich verdoppelt und systematisiert (siehe hierzu auch Psychoanalyse). Dadurch entsteht eine Verselbständigung der zwischenmenschlichen Existenzform ihrer familiären Bedingungen, in der sich immer wieder eine eigentümlichen Form ihrer Angst entwickelt, worin sich die familiären Menschen erkennen und erhalten, sich aber immer wieder in ihrer Lebensangst vergegenwärtigen müssen. Hierdurch wird die im Allgemeinen personifizierte Lebensstruktur der Privatpersonen zu einem psychisch veräußerlichten Lebenszusammenhang ihrer Geschichte und im Zusammenhang ihrer Selbstgefühle zunehmend absolut. Es bietet sich die Familie zunächst als ein persönlicher Rückzug aus dieser Welt an und begründet somit einen Lebensraum der Geborgenheit des persönlichen Verhältnisses einer zwischenmenschlichen Beziehung in einer Lebensburg, durch die alle Beziehungen außerhalb der unmittelbaren Vertraulichkeit ihrer Persönlichkeiten mehr oder weniger gründlich ausgeschlossen werden. Dadurch werden ihre Beziehungen nicht nur emotional isoliert und die Gesellschaft als Außenwelt wahrgenommen, sondern auch zwischen den Familienmitgliedern in ihrer wirklichen Bezogenheit je nach dem Status ihrer Lebenspflichtigkeit getrennt. Sie müssen daher ihre intime Gemeinschaft eines ausschließlichen und ängstlichen Lebens als Sinn ihrer Gemeinschaft behaupten (siehe Selbstbehauptung), das sie allerdings vor allem nur in ihren vergemeinschafteten Selbstgefühlen vergegenwärtigen können. Der Sinn ihrer Beziehung wird durch die Form seiner ausschließlichkeit zu einem mächtigen Familiensinn, der sich in den erzieherischen Beziehungen der Familie ausbreitet und seinen Paternalismus verwirklicht. Ihre Vergegenwärtigung bleibt von da her unwirklich, weil sie sich in familiären Beziehungen nicht wirklich vergemeinschaften kann. In dieser Beziehung bleiben und bewähren sich die Selbstgefühle als Formation ihrer Lebensangst und machen aus der Form ihrer Gemeinschaft eine Fluchtburg ihrer Selbstbezogenheiten. Und im Lebensraum einer somit gegründeten Lebensburg verkehren sich ihre subjektiven Beziehungen in ihren Inhalten in eine objektive Lebensform, worin die Menschen zu Objekten ihrer ausschließlichen und also eingeschlossenen Wahrheit werden. Alles Subjektive ist daher in diesem Lebensverhältnis zugleich objektiv: Die Älteren werden zu objektiven Subjekten des Verhältnisses (siehe hierzu objektiver Subjektivismus), die Jüngeren zu subjektiven Objekten ihrer Selbstwahrnehmung (siehe hierzu subjektiver Objektivismus). Die Beziehung von Form und Inhalt verkehrt sich so zu einer inhaltlich bestimmenden Form des Verhaltens. Das Objektive wird durch die so gewordene Formbestimmung zu einem objektiven Subjekt, das Subjektive hierdurch fremd bestimmt, ihr Dasein entgegenwärtigt. Es hat sich von daher aus der Allgemeinheit der familiären Selbstgefühle eine Mitte ergeben, die zugleich einen Mittler hat: Die allgemeine Selbstigkeit lebensängstlicher Menschen. Diese wird zu einemausschließlichenSelbstgefühl in allem, was einen inneren Gefühlszusammenhang durch eine verselbständigte Selbstgerechtigkeit begründet, die über die einzelnen Gefühle hinweg alle bestimmt und sich hiergegen ausschließlich als Wert ihrer Selbstbezogenheiten verhält. Ihr Selbstwert reduziert sich auf das, was sie diesem Allgemeingefühl erbringen. Das Selbstgefühl wird von da her zum inneren Maßstab der Gefühle, zum illusorischen Herz aller zwischenmenschlichen Bezogenheit. Alle ihre zwischenmenschlichen Beziehungen sind diesem unterworfen, werden hiernach gebildet und entwickelt und bemessen und begrenzt. Die burgherrliche Familie ist hierdurch zu einem seelischen Subjekt, zum allgemeinen Sinn der Zwischenmenschlichkeit psychischer Verhältnisse, zum Wertmaß ihrer Gefühle geworden, das mit der Dichte ihrer Verhältnisse immer mächtiger wird. Aus diesem Maß wird nun verlangt, dass sich die Menschen seinem psychischen Ansinnen beugen und sich in den Beziehungen ihrer zwischenmenschlichen Gesellschaft gegenüber produktiv erweisen. Das verlangt, dass sie sich ihren seelisch gewordenen Selbstwert dadurch verschaffen, dass sie in ihren zwischenmenschlichen Beziehungen sich in ihrem Gemeinsinn wechselseitig anerkennen, um sich das einzuverleiben, was sie durch die Gegenwart ihrer Wechselseitigkeit an Sinn erleben, erfahren und haben können. Ihre leibliche Gegenwart wird zum Träger ihres seelischen Zusammenwirkens und was sich darin an Wahrheit offenbart, was in ihrem Selbsterleben wahrgehabt und wahrgenommen wird, das ist nicht ein wirklich nur stofflicher Leib, sondern vor allem das, was er mit sich bringt: Geistige Gegenwärtigkeit und Vergegenwärtigung seelischer Kräfte aus dem Irgendwo (siehe auch Medien). Doch diese Vergegenwärtigung scheitert auf Dauer früher oder später in ihren eigenen Lebensverhältnissen daran, dass sie in ihrer Wahrnehmung nur das wahrhaben können, was ihre scheinbare Wahrheit in ihren Lebensverhältnissen, besonders in denen der Kleinfamilie verliert, wodurch ihre Wahrnehmungsidentität selbst in in einen hintergründigen Selbstverlust gerät und sich die seelischen Anteile ihrer Triebkräfte, die sich in der Getriebenheit ihrer Selbstgefühle noch ausgelebt hatten, schließlich durch die nötigen Strukturen ihres Familienlebens zu einer systematischen Angst entwickelten und zu einer familiären Lebensangst verfestigt haben. Die kommt auf ihre ursprüngliche Triebkraft (siehe Abstraktionskraft) als Negation ihrer vorausgesetzten Antriebe zurück, und totalisiert ihren Selbstverlust zu einer negativen Wahrnehmungsidentgität. Indem ihre psychischen Antriebe sich auf diese Weise zu einer negativen Triebkraft umkehren, kehren sie ihre Abstraktionskraft gegen ihre Empfindungen und ihre Selbstgewissheit ins Jenseits der familieren Burg zu einer totalen Ungewissheit, die ihre Selbstwahrnehmung nur negativ fortbilden kann. Dadurch bedrängen sich ihre Selbstgefühle gegen sich (siehe auch psychische Depression) und töten sie leztlich ab (siehe Todestrieb). Doch an sich ist Familie ein existenzielles Lebensverhältnis der Geschlechter im Verhältnis ihrer Generationen. In der bürgerlichen Gesellschaft ist Familie jedoch das politisch zugrunde liegende Lebensverhältnis einer bürgerlichen Kultur, das sich aus der Wesensnot und Angst zwischenmenschlicher Existenzen zu einem privaten Lebensraum im Kapitalismus entwickelt hat. Ihrer aktuellen Selbstverwertung gemäß ist die Familie ein existenzielles Lebensverhältnis, das sich aus der bloßen Existenzangst durch Anteile am gesellschaftlichen Mehrwert der allgemeinen Lebensverhältnisse zu einem privaten Lebensraum des Mittelstands entwickelt und herausgesetzt hat. Nur wo sich die Menschen im Kapitalismus durch einen mehr oder weniger mächtigen Geldbesitz als kleinbürgerliche Persönlichkeiten über ihren besonders privaten Lebensraum zu Kulturbürger emanzipiert haben, kommen sie aus der gesellschaftlichen Entfremdung der persönlichen Lebensverhältnisse über die Unmittelbarkeit ihrer ebenso sozialen wie individuellen Reproduktion durch ihre Familien wieder auf sich als scheinbar natürliche Subjekte ihrer zwischenmenschlichen Verhältnisse zurück. Weil sie sich also über die durchschnittlichen Notwendigkeiten ihrer bürgerlichen Existenz hinaus, über die ihnen verfügbaren Kaufmittel, über den Mehrwert ihres Geldbesitzes zur Reproduktion ihrer damit auch höherwertigen Privatpersönlichkeit vollständig subjektiv erleben, können sie auch in den zwischenmenschlichen Verhältnissen der Selbstveredelung sich zu edelmutigen Persönlichkeiten entfalten und durch die Potenziale ihrer Selbstvergegenwärtigung auch die Vererbung ihrer Selbstveredelung zu ihrer Lebensaufgabe gemacht haben. Jedoch dadurch, dass die Familie eine Form der Bewältigung einer allgemeinen Lebensangst ist, ist diese nicht wirklich "aus der Welt". Sie ist darin lediglich strukturiert in den famiiären Rollen von Mann und Frau und Kind (siehe Generationen). Und weil und solange diese Rollen zur Bewältigung einer bürgerlichen Lebensgemeinschaft funktionieren müssen, sind die Beteiligten in einem mehr oder weniger aufklärbaren Verhältnis der darin vermittelten Lebenspflichten, - besonders auch inhaltlich durch die erzieherischen Beziehungen, die der Notwendigkeit zur Bewältigung einer noch nicht absehbaren Zukunft folgen sollen, wird der familiäre Lebenzuammenhang vor allem durch eine Lebensschuld bestimmt und vermittelt, die sich in dersinnlichen Not ihrer Gemeinschaft zur Formation einer Notgemeinschaft entwickelt und die Menschen unter ihren abstrakten Notwendigkeiten vereint (siehe Einheit), die sich in den Personifikationen einer symbiotischen Selbstbehauptungen darstellen und hierdurch in ihrer unmittelbarkeit wahr erscheinen und hierdurch unüberwindbar gelten. Doch deren Belastungen treten zunächst in den Empfindungen und Gefühlen als Stimmung ihrer Gemeinsinnigkeit auf, die die betroffenen Menschen in ihren zwischenmenschlichen Beziehungenvermitteln. Eine Psychologie, die diesen Zusammenhang nicht aufdeckt, kann niemals der Emanzipation dienen, die sie in ihrem Anspruch vorgibt. Auch im Kleinen des gesellschaftlichen Reichtums ist die Familie das wesentliche Verhältnis der Generationen von Eltern und Kindern, ein existenzielles Verhältnis der Geschlechter als ein Lebensverhältnis der bürgerlichen Subjekte, die sich gegen das Auseinderfallen ihrer menschlichen Eigenschaften im Dazwischensein ihrer Liebe zusammenraffen. In der Familie verwirklichen sie aber nicht die gesellschaftlichen Beziehungen ihrer Wirklichkeit, sondern die Bestimmungen und Stimmungen ihrer Selbstveredelungen in einem zwischenmenschlichen Verhältnis von narzisstischen Persönlichkeiten, deren Selbstverwirklichung an einer Verdopplung ihrer Selbstbezogenheit über ihre erzieherischen Beziehungen interessiert und ausgerichtet ist. Familie ist damit ein Hort der Anerziehung objektivierter Inhalte von Selbstgefühlen, die in ihrer Kultur als objektive Selbstgefühle notwendig zur Selbstbehauptung sind, sich familiär aber nur im Widerspruch zwischen ihren Empfindungen und Gefühlen behaupten können. Denn zugleich soll Familie ein Schutzraum ihrer Beziehungen sein, die sich darin rechtlich, psychisch und wirtschaftlich gegen einander versichern und hierdurch ihr Leben bergen (siehe Lebensburg), auch wenn sie vieles davon verbergen müssen. Von daher ist sie eine fundamental widersprüchliche private Lebensform, die für sich und für die Menschen niemals frei (siehe auch Freiheit) sein ist sie wesentlich von ihrer Existenzform abhängig ist (siehe Existenzwert). Was darin nötig ist erscheint unmittelbar natürlich bestimmt (siehe auch Warenfetischismus) und gilt wie eine Naturbestimmung als ein absoluter Lebenswert von Lebenspflchtigkeiten für die Beteiligten. Durch sie entstehen dann allerdings Lebenspflichten, die sich nicht existenziell vermitteln un bewahrheiten lassen, weil diese dem Dasein ihrer Formbestimmungen als Hort der Befähigung zu menschlicher Selbstverwertung (siehe auch Wert) widersprechen würde und stattdessen eine Systematik einer mystifizierten Lebensschuld entwickeln. Darin wandelt sich die ausgänglich fundamentale Angst, die Angst der Bürgerinnen und Bürger (siehe Kleinbürger) um ihre Verbürgung zwischenmenschlicher Existenzen, in eine Lebensangst vor dem Verlust ihrer Selbstbezogenheiten (siehe Selbstverlust), wodurch die Menschen von sich selbst abrücken (siehe Selbstentfremdung) und verrückt werden (siehe hierzu Wahrnehmungszustand) und als "Psychisch Kranke" gesellschaftlich aussortiert und kulturell isoliert und ausgeschlossen werden können. In einer Gesellschaft, in der die Bedürfnisse der Menschen als ihr Lebensgenuss getrennt von ihrer Arbeit (siehe Teilung der Arbeit), als ihre existenzielle Verpflichtung (siehe Lebenspflicht), als objektives Sollen des Lebens erscheint, kann sich alle Existenz nur zwischen den Menschen vermitteln und sich in deren Existenzverwertung (siehe Existenzwert) durchsetzen. Ihre zwischenmenschlichen Beziehungen verhalten sich durch die Abwesenheit einer gegenständlichen Wirklichkeit in den Menschen als Angst vor einem Selbstverlust, dem Verlust der Sinnlichkeit ihres Lebens, vor dem gesellschaftlichen Nirwana, einem allgemeinen Nichts, dem Loch einer fremden Wahrnehmungsidentität, die sich gegen die Nichtungen des Lebens nurmehr aus der Unmöglichkeit einer wesentlich sinnlichen Beziehung in zwischenmenschlichen Verhältnissen ergibt und immer wieder in dem scheitern kann, was darin zu verwirklichen versucht wird. Weil sich dies im allgemeinen Erleben nur zwischen dem Lebensglück der Liebe und der Lebenspflichtigkeit ihrer Existenz, als ihrer negierten Wirklichkeit - als durch sich selbst schon verneintes Lebensglück (siehe hierzu auch Nichtungstrieb) ereignen kann - suchen die Zwischenmenschen eime Wahrnehmungsidentität in einer gemeinen Lebensstruktur aufzuheben, in der sie sich ihrer wechselseitigen Liebe durch die Lebensgemeinschaft einer Lebenspartnerschaft als Familie verbürgen indem sie die Entgegenwärtigungen ihrer narzisstische Selbstbezogenheiten aufheben, sich an einander selbst vergegenwärtigen. Selbstvergegenwärtigung ist eine Rückbeziehung auf sich selbst, die sich aus der Unwirklichkeit der Selbstwahrnehmung begründet. Es ist eine Vergewisserung einer persönlichen Identität, die in psychisch bestimmten Verhältnissen nötig geworden ist, weil sich die durch ihre Gefühle objektiv verunsicherten Menschen darin behaupten und veredeln müssen. Was der narzisstische Persönlichkeit entgangen war, wird im Nachhinein durch eigenmächtige Beziehungen über die Geborgenheiten der Selbstwahrnehmung zurück gewonnen. Ihr ausdrückliches Lebensverhältnis ist daher eine Lebensburg, welche die darin vereinigten Selbstbeziehungen für sich behauptet und sie in der Ausschließlichkeit ihrer Selbstbehauptung bestätigt und eingrenzt und alle fremden Selbstwahrnehmung ausgrenzt. Darin entstehen schließlich die Verhältnisse der symbiotischen Selbstbehauptung. Die bürgerliche Familie ist von da her der Zusammenschluss einer vergemeinschafteten subjektiven Selbstbehauptung zu einer Hausgemeinschaft der Generationen und ihren existenziellen Lebenspflichtigkeiten (siehe auch Lebenspflichten). Von daher stellt sie in ihrer einzelnen Existenzform die Form einer vergemeinschaftlichen Vereinzelung dar, einer symbiotische Gemeinschaft, die durch den persönlichen Gemeinsinn (siehe auch Familiensinn) ihrer Selbstbehauptung gegen das Elend von gesellschaftlich isolierten Menschen als Burg einer zwischenmenschlichen Gemeinschaft über die vereinzelte individualistische Existenz narzisstischer Persönlichkeiten hinweghilft. Im Einzelnen gründet von da her jede Familie auf einer liebenden Gemeinschaft, so wie diese in ihre Gründung eingegangen ist. Es gehen darin also zunächst oder an sich die Gewohnheiten einer Lebenslust der Liebe zwischen Menschen ein, die für sich eine Lebensgemeinschaft über alle Widernisse ihres Lebens hinweg suchen und sich im privaten Dazwischensein ihrer gesellschaftlich öffentlichen Lebensverhältnisse versprechen, um dadurch einen Hort ihrer geschlechtlichen Identität und deren Konsequenzen zu schaffen. Im Allgemeinen ist diese Familie eine Gemeinschaft zur Reproduktion, Fortpflanzung und Ausbildung des Gattungslebens und der Organisation der hieraus entstehenden Aufgaben, wie sie durch deren Lebensbedingungen, den Notwendigkeiten ihrer objektiven Lebensbestimmungen und Umstände (siehe auch Formbestimmung) gestellt sind. Was bei den Tieren noch urwüchsig aus ihrer Paarung als unmittelbar verwirklichte Geschlechtskultur hervorgeht ist für die Menschen eine Sinnstiftung in den gesellschaftlichen Verhältnissen ihrer Naturmacht, der Existenzform ihrer Kultur und den sozialen Notwendigkeiten der Reproduktion und Produktion, der Fortpflanzung ihres Reichtums, dem Verhältnis der Geschlechter und der Generationen und dem gesellschaftlichen Zusammenhang ihrer Erzeugnisse als Produkte ihrer Geschichte, indem sie in ihren existenziellen Lebensgemeinschaften ihr Leben bergen wie auch verbergen. Von da her ist in der bürgerlichen Kleinfamilie die Familie überhaupt die Lebensburg eines im Grunde beklemmenden Lebensverhältnisses, als objektiv bestimmte Gemeinschaft zwischen Lebenslust und Lebenspflicht, In ihrer Vergemeinschaftung begegnen sich die Menschen als familiäre Persönlichkeiten - sowohl als verkörperung ihres leiblichen Glücks als auch als Arbeitsgemeinschaft zur Bewältigung ihrer Lebenspflichtigkeiten. Der Widerspruch ihrer Gemeinschaft mag in ihrem ganz persönliche Familiensinn aufgehoben erscheinen; tatsächlich aber hintergehen die familiären Persönlichkeiten und Verwandschaften alles familiäre Glück schon durch die Struktur ihrer lebendige Verpflichtungen. Was durch die Lebensverhältnisse innerhalb der Lebensburg im Einzelnen als Lebenslust erscheint, wird im Allgemeinen gegen diese Beziehungen nichtig, zur Quelle einer strukturell substanziellsierten Lebensangst. Und solche Struktur wird mehr oder weniger schnell brüchig, sobald sich das Versprochene nicht wirklich erhalten lässt. Mit der Enttäuschung des Glücks einer an sich heilen Welt bricht die darin geborgene und verborgene Angst in einem Zustand der Ausweglosigkeit aus, wenn die Auflösung einer Familie in isolierten Lebensverhältnissen, in der Ungewissheit möglicher kultureller oder materieller Verelendung endet. Lebensangst war dem ursprünglich schon längst vorausgeeilt, bevor sich ihre nichtende Macht ereignet und also verwirklicht hat. Sie hat eben ihren Ursprung schon in der Gründung einer Kleinfamilie (siehe Familie) der bürgerlichen Gesellschaft, - nicht weil die schon durch sich selbst Angst machen würde, sondern weil darin die Wirklichkeit einer objektiven Lebensbedrängung zwischen Lebenslust und Lebenspflicht subjektiv aufgehoben ist. Die objektive VNichtungsmacht der Existenzverwertung des Kapitals setzt ihren Nichtungstrieb eben immer schon und unmittelbar ganz subjektiv durch. Eltern und Kinder sind im Allgemeinen durch die private Existenz ihrer erzieherischen Beziehungen Überfordert, hiergegen anzukämpfen. Ein Kompromiss zwischen lebenslust und Nichtungstrieb, wie ihn die bürgerliche Familie durchziehen muss, richtete auf Dauer die Lebenkräfte isolierter Existenzen schon durch ihren Existenzwert über die nötigen Eigentumstitel (z.B. Mieten und Gebühren) zugrunde. Den Kindern gelten die Eltern als ihre objektive Lebensbedingung, die ihre ganze Subjektivität bestimmen. Soweit dieses Verhältnis gesellschaftlich isoliert und also total ist, entsteht in dem ausweglos scheinenden Leben eine Beengung durch die objektive Wirklichkeit, deren subjektive Wirkungen in ihrem Grund nicht wahrnehmbar, nicht erkennbar sind, weil das erkennende Subjekt zugleich Objekt seiner eigenen Lebensbedingungen, der Formbestimmung einer abwesenden Selbstwahrnehmung ist. Darin ist es die Angst vor der Übermacht einer existenziellen Struktur des Lebens, welche die wahre Lebensäußerung und eigene Handlungsfähigkeit bedroht. Weil sie damit schon in einem Menschen selbst existenziell ist, verdoppelt sich durch die Angst um eine Wahrnehmungsidentität die Existenzangst zu einem manchmal auch chronisch werdenden Wahrnehmungszustand, der durch eine objektive Nichtung seiner kulturellen Grundlagen entsteht und die ganze Subjektivität der Selbstwahrnehmung beherrscht. In der bürgerlichen Gesellschaft, in der selbst schon die Lust am Konsum und die Pflicht zur Lohnarbeit gespalten ist, in der die Lebensbedingungen zwischen Subjektivität und Objektivität, zwischen Bedürfnis und Arbeit, zwischen Reproduktion und Produktion der gesellschaftlichen Verhältnisse zerteilt sind (siehe auch Teilung der Arbeit), begründet sich eine Familie durch die zwischenmenschlichen Verhältnisse der persönlichen Beziehungen ihrer wirtschaftlichen und zwischenmenschlichen Existenz, durch ihr Einkommen und durch die Liebesbeziehungen in einer persönlichen Gemeinschaft von privaten Haushalten, die durch ihr isoliertes Dasein zwischen Konsum und Arbeit sich als Existenz und zu ihren Existenzwert behaupten müssen (siehe auch Selbstbehauptung). Durch die Konkurrenzverhältnisse der Selbsterhaltung sind die Familien aber schon in den verschiedenen Klassen und Lebenswerten strukturel unterschieden (siehe Klassengegensatz), in denen sie sich im bloßen Kampf um ihre Existenz auch dem entsprechend gegeneinander verhalten müssen - einfach nur um in einer ausschließlich privaten Lebensform ihren existenziellen Zwängen (siehe Lebenspflichten) durch die Notwendigkeiten der Arbeit und der Ausbildung der nachfolgenden Generationen zu genügen und zugleich exklusiv in ihrer Kultur existieren zu können. Sigmund Freud hatte einen Versuch gestartet, der die Pervertierung der Selbstwahrnehmung und vieler der ihr notwendigen Verhaltensweisen sowohl in der Familie als auch in den nationalen Kulturzusammenhängen zeitweise durchsetzt. Ein kulturbestimmtes Vernichtungsbedürfnis lässt sich ganz allgemein und öffentlich im Rassismus, Antisemitismus und auch schon im Mobbing auf der Straße, im Internet oder in den Familien erkennen. Es sind immer mehr oder weniger weit vermittelte Reaktionen (siehe hierzu auch reaktionäres Bewusstsein) auf die Lebensängste in bürgerlichen Lebensverhältnissen. Es wäre deshalb angemessener, diese als Nichtungstrieb zu bezeichnen, der seinen Ursprung in den zwischenmenschlichen Existenzformationen der bürgerlichen Kultur hat. Damit lässt sich dann auch der so genannte Triebkonflikt der Familie als strukturelle Lebensform einer erzieherischen Verhältnisses im Ganzen aufklären. Wenn man von den Verwertungsverhältnissen des Kapitalismus absieht, so verhält sich eine Familie durch ihre Legitimation aus der bürgerlichen Existenz und dem Zuspruch ihrer Gemeinschaft, der wirtschaftlichen und kulturellen Verallgemeinerungen - durch das, was darin gemein ist - ähnlich wie ein persönlicher Staat in einem politischen Staat. Familiär darin sind persönliche Eigenschaften und Fähigkeiten unter den Bedingungen, die in einem Lebensraum vorgefunden und erzeugt werden, weil sie hierin geprägt oder vererbt wurden. Immer ist Familie ein Lebensverhältnis von Generationen, die durch ihre Geburt und in ihrer unmittelbar ergänzenden Funktion zur persönlichen Reproduktion miteinander politisch, kulturell und wirtschaftlich verbunden sind. Sie genießt von da her einen starken politischen Schutz durch den Nationalsaat - auch als Lebensraum einer abgesicherten Reproduktion der Gattung, als sittlich und wirtschaftlich sanktionierte Ordnung der Begattung (Immanuel Kant). Unmittelbar verschafft diese Form eines vergemeinschafteten Lebens den Menschen aber ganz eigene Bedingungen, die sich inhaltlich in ihrem Verhalten zwischenmenschlich wie wirtschaftlich abschotten muss (siehe hierzu auch heile Welt). Wesentlich sind es die Selbstgefühle ihrer psychischen Selbstverwirklichung, durch die sie verbunden und gehalten sind, um ihren privaten Lebensraum in ihren Empfindungen abzugrenzen und ihr hierdurch vergemeinschaftetes Leben in dieser Lebensburg überhaupt entwickeln und in ihren Selbstgefühlen fortbilden zu können (siehe hierzu auch heile Welt) und ihre erzieherischen Beziehungen durch die intimen Eigenschaften ihrer Gefühle unter der privaten Formbestimmtheit ihrer persönlichen Gemeinschaft ausfüllen. In diesem Lebensraum sind die familiären Persönlichkeiten durch sich selbst Körper ihrer Beziehungen und somit zugleich körperliche mächtiges Subjekt wie auch ohnmächtiges Objekt ihrer Beziehungen. In ihrem Selbstgefühl sind sie zugleich äußerer Gegenstand ihrer Empfindungen, die sich hiergegen subjektiv zur Selbstwahrnehmung der Familie entwickeln. Innerhalb derselben sind diese ununterscheidbar, müssen sich aber existenziell zugleich für sich selbst behaupten (siehe auch symbiotische Selbstbehauptung). Ihre Gefühle verallgemeinern sich in ihrem Familiensinn (siehe auch Familienego) zu einem übersinnlichen Sinn (siehe auch Über-Ich), von dem sich die Empfindungen emanzipieren müssen, um für sich wahr zu werden und wahr zu sein. Innerhalb der Familie trennen sich von daher die Selbstgefühle von ihren Empfindungen. Mit der Abtrennung der Gefühle von ihren Empfindungen entsteht eine zirkuläre Hermeneutik, ein "Echoraum" der Empfindungen,worin sich die Wahrnehmungen gegen die äußerlichen Bedrohlichkeiten ihrer zwischenmenschlichen Verhältnisse in ihren isolierten Erscheinungsformen vervielfachen und die Wahrheit ihrer Selbsterkenntnisse vereinseitigen, ihren übernatürlich gewordenen Zusammenhang abtöten. Ihre Wahrnehmung reduziert die Eindrücke ihrer Wirklichkeit, auf die einfache und widerspruchslose Wahrheit einer isolierten Existenzform auf die Abstraktionen ihrer Widersprüche, deren Zusammenhänge sie nicht mehr ausdrücken, sich nicht mehr darauf beziehen können. Sie meiden daher diese und entziehen sie ihrem Erkenntnisvermögen. Hierbei setzt sich in den hiernach gearteten zwischenmenschlichen Verhältnissen eine Selbstwahrnehmung durch, die sich durch die somit statuierte Selbstgerechtigkeit eines "gesunden Lebensverhältnisses" von den Widernissen und Widersprüchen der gesellschaftlichen Wirklichkeit absetzt. Die allgemeine Wahrnehmung in solchen eigenständigen Lebensräumen von selbstisolierten Gemeinschaften formatisieren sich durch ihre Selbstbeschränkungen zu einem Zusammenschluss ihrer Verselbständigung, zu einem Bedürfnis ihres Gemeinsinns nach Bewahrung und Totalisierung der Egozentrik ihrer Selbstveredelung, wodurch sich ein durch die Selbstgerechtigkeit ihres Edelmuts in der Sicherheit für ihr sich selbst veredeltes Leben entwickelt und gegen öffentliche Einflüsse abschirmt (siehe auch heile Welt). So entstehen Selbstwahrnehmungen, die sich in der Sicherheit und Abgrenzung ihrer durch sich selbst veredelten Verhältnisse bedroht fühlen, wenn sie Fremdes wahrnehmen und hierüber ihre Entfremdung von der wirklichen Welt (siehe hierzu auch Wirklichkeit) erfahren. Eine jede Familie, die sich als Form eines besonderen zwischenmenschlichen Verhältnisse begründet, ist zugleich der Lebensraum lebenspflichtiger Beziehungen der in ihrer zwischenmenschlichen Beziehung unmittelbar beteiligten Persönlichkeiten. Sowohl das Leben wie auch das, was ihm verpflichtet ist, erscheint hier ausschließlich persönlich, weil darin die Personen als Eltern und Kinder sich zu einer wechselseitigen Bedingung ihres Lebens, zu einer persönlichen Lebensbedingung geworden sind. Darin können sie nicht durch sich das sein, worüber sie sich aufeinander beziehen. Ihre Beziehung zieht sie zu einer Gemeinschaft, die einen hierfür notwendigen Gemeinsinn durch jene entwickelt, die ihn als Mittel für ihre familiären Machtverhältnissen nötig haben, um das zu sein, für was sie unter deren Bedingtheiten füreinander pflichtschuldig sind. Ein allgemeines Schuldgefühl gegen die Macht einer hierfür aufbereiten Lebensverantwortung prägt ihre Beziehung und macht sie hierdurch mehr oder weniger hörig. Die bürgerliche Familie ist daher meist eine Kleinfamilie als Hort einer isolierten Selbstbehauptung in den Lebensräumen, die sie bewohnt. In der Symbiose ihrer Lebensburg behaupten sich sich die Familienmitglieder (siehe symbiotische Selbstbehauptung) in einer Gesellschaft, in der die Eigenschaften und Fähigkeiten der Menschen im Allgemeinen ihre persönliche Existenz als Potenzial ihrer Privatexistenz (siehe auch Privateigentum). Was sie zur Erfüllung der Lebensanforderungen bilden können (siehe Sinnbildung), die ihr Leben unter dieser Bedingung ausmachen und bestimmen (siehe hierzu auch Lebenspflicht), erwerben sie daher im ständigen Konflikt mit den Notwendigkeiten ihrer bürgerlichen Existenz und ihren hierauf gegründeten zwischenmenschlichen Verhältnissen, wie sie aus abgeschotteten zwischenmenschlichen Beziehungen entstehen und entstanden sind, wie sie also durch sich und für sich begründet sind. Jede Familie ist hierfür ein Lebensraum von Gewohnheiten, die durch einen Haushalt entstehen und nötig sind, um ihn je nach Art der gesellschaftlichen Wirtschaftsform zu bewältigen. In der bürgerlichen Gesellschaft ist es die Wirtschaftsform des Privateigentums, das Lebens- und Umgangsformen in Privathaushalten bestimmt. Auch Freundschaften können zu Familien werden, wenn sie sich zu ihrer Existenz und darin füreinander verbindlich und also familiär verhalten, in gleichem Sinn füreinander da sind ohne nur nützlich zu sein. Doch die Verbindlichkeit hängt sehr von der gesellschaftlichen Form ihrer Existenz ab, - welche Freiheit darin ihre Beziehungen bereichern kann, Zufälle möglich sein lässt und dennoch hiergegen nicht beliebig oder gleichgültig ist. Die bürgerliche Familie begründet sich als Lebensraum eines vergemeinschafteten Lebensgefühls, als Verhältnis von Selbstgefühlen, die sich gegen ihre Außenwelt besonderen, einen Schutzraum für die Intimität zwischenmenschlicher Beziehungen suchen und also als Lebensburg zur Selbstbehauptung einer sinnlichen Symbiose funktionieren (siehe auch symbiotische Selbstbehauptung). Hierfür werden sie auch politisch und rechtlich in entsprechenden Vertragsverhältnissen abgesichert. Doch erst im Verhältnis unterschiedlicher Generationen wird dieses Verhältnis auch wirklich notwendig, weil darin die Nöte in gesellschaftlich isolierten Abhängigkeiten und erzieherischen Beziehungen gewendet werden müssen. Im historischen Wortsinn ist Familie eine aristokratische Hausgemeinschaft (lat. familia) mit hieraus bedingtem Gefolge (famulus: der Haussklave), eine persönliche Gemeinschaft, die einen von der Gesellschaft getrennten Haushalt betreibt und sich von daher auch als wirtschaftlichen Lebensraum jenseits von dieser zu verstehen ist. Unter der Bedingung des Geldverhältnisses (siehe Geldbesitz) ist Familie ein Hort des Wohnens, zwischenmenschliche Lebenswelt eingewöhnter Beziehungen, gewohntes Liebesverhältnis der Lebensbergung im Einzelnen, das sich als private Welt konstituiert. In dieser sind die Grundstimmungen der Generationen maßgeblich, die sich darin zusammenfügen und auch einander für Gedeih und Verderben dieser Lebensburg als Wohngemeinschaft erziehen, Wesentliche Grundbedingung hierfür ist die Einstimmung auf die Gewöhnung der darin auftretenden Lebensäußerung, die mehr oder weniger zufällig von den gesellschaftlichen Verhältnissen isoliert verräumlicht auftreten und von daher auch eine Enge dieser Lebensäußerungen als Bedingung der Lebensgewohnheiten darin konstituieren, welche sich mit der Einengung und Bedrohung der einzelnen Selbstgefühle entwickelt, die ein ungeheuerliches Maß an Selbstbeschränkungen (siehe erzieherische Beziehung) erzeugen kann. Im Verhältnis zur öffentlichen Lebensform der Gesellschaft des Geldes besteht daher eine grundlegende Lebensangst, die verrückte Selbstwahrnehmungen bestimmen kann, wenn sie deren Gewohnheiten nicht mit eigenem Sinn für allgemeine zwischenmenschliche Verhältnisse füllen kann. Familie ist aber vor allem eine Lebensstruktur, in der sich die eingebrachte Subjektivität objektiviert, sich also als objektive Form selbst subjektiviert und von daher eine gesellschaftliche Bestimmung als Privatform des Lebens erfüllt und diese zwischenmenschlich als Mensch und Form für sich verdoppelt. Weil in dieser Form sich ihre Bestimmung somit intensiviert und alle darin entstehenden Absichten und Mängel total, im Prinzip unauflösbar werden, stellt sie eine gesellschaftlich isolierte Machtformation zwischenmenschlicher Beziehungen dar, in welcher der Mangel selbst durch die Anwesenheit einverleibter Verhältnisse als deren Lebensraum einen Gewinn für diese Beziehungen darstellt. In der bürgerlichen Gesellschaft ist die Familie ihrem kulturellen Wesen entsprechend eine Akkumulation der Selbstverwertung des Geschlechtsverhältnisses, der Institutionalisierung gesellschaftlicher Geschlechtsrollen in einer persönlichen Form, in der Form, worin sich Menschen als das gelten sollen, worin sie sich als besondere Geschlechtspartner und Eltern erscheinen. Sie häufen darin ihre Selbstwahrnehmungen so auf, dass sich deren Selbstwert als Lebenszusammenhang darstellen lässt, ganz gleich wie das Leben sonst überhaupt ist. Immerhin kompensiert der auf diese Weise institutionalisierte Selbstwert nicht nur den Verlaust der Selbstachtung jenseits der familiären Verhältnisse, sondern auch den, der sich in ihr ins Verhältnis versetzt hat, ins Verhalten von unzähligen Selbstverwerfungen (siehe auch Selbstlosigkeit). Von daher ist dieser Lebensraum sowohl die Fixierung wechselseitiger Selbstbehauptungen (siehe symbiotische Selbstbehauptung), als immer auch schon eine Abschottung gegen die Mängel des gesellschaftlichen Geschlechtsverhältnisses und also eine Lebensburg. Für die modernen zwischenmenschlichen Verhältnisse ist Familie daher der Form nach eine Schutzgemeinschaft gegen die kulturellen und ökonomischen Verwerfungen, welche den gesellschaftlichen Verhältnisse des Kapitalismus zur Folge in seinen Krisen und Zwängen aufkommen. Von daher haben sie als Lebensburgen der Zwischenmenschlichkeit eine restaurative Funktion der bürgerlichen Kultur. Im Unterschied zu feudalen Gesellschaftsformen, die auf der Hausmacht der Geschlechter und Generationen gründen, versteht sich Familie in der bürgerlichen Gesellschaft vor allem als kulturelle Lebensgemeinschaft der nächsten Abkömmlinge, dem Lebensverhältnis von Älteren (Eltern) und Jüngeren in der Generationsfolge, dem Verhältnis von Großeltern, Eltern und Kindern und zugleich als ein Erziehungs- und Beziehungszusammenhang der damit verwandten Menschen, der "Blutsverwandten" und der per Ehevertrag eingeschwägerten Verwandten. Der Begriff Familie unterstellt daher hierzulande vor allem das ursprüngliche sittliche Zusammenleben der Generationen, die sich aus der Reproduktion der Generationsfolge bestimmen, also auch die Bildung und Befähigung zur Erhaltung der Art und Gesellschaft betreiben (siehe z.B. Erziehung). Familiär sind daher vor allem Eigenschaften, die dieser Lebensform entsprechen, weil sie z.B. einer Familienkultur entspringen, die sich aus der Selbstbestimmtheit dieses Lebensraums ergibt. Durch Familie wird die allgemeine Egozentrik der vereinzelten Privatpersönlichkeiten soweit aufgehoben, wie sich die Familienmitglieder darin in einem Familiensinn vergemeinschaften und hierauf einen Schutzraum gegen deren Existenzweisen begründen. Sie bietet von daher ein Heim gegen die Macht der selbstgefühligen Entschiedenheiten, in welchem sich ein Reservoir unmittelbarer Notwendigkeiten und Beziehungen entwickelt, das der Natur der zwischenmenschlichen Verhältnisse entspricht und sie "wie von selbst" bestärkt. Da ihre Beziehungswelt jenseits der gesellschaftlichen Gegenständlichkeiten unmittelbar organisch organisiert sein muss kann sie gegen deren äußerliche gesellschaftliche Objektivität wie die Welt einer freien Subjektivität erscheinen, durch welche ihr Heim lebendig und die Welt im Jenseits zu einer unheimlichen Wirklichkeit wird. Weit mehr als die einzelnen Wahrnehmungen und Äußerungen bilden die Stimmungen in der Familie die Lebensgrundlage des Selbstgefühls ganzer Generationen durch die Ausgestaltungen ihres Lebensraums. Sie sind somit schon Keime einer Hörigkeit, in der das Zugehörige sein Geltungsstreben entwickeln (siehe hierzu auch Fremdenfeindlichkeit) und deshalb auch rassistisch werden kann (siehe hierzu auch Massengefühl). Dies allerdings notwendig erst, wo es für sich selbst kulturell verloren hat (siehe Selbstverlust) und widersinnig wird. Familie ist also keine Naturtatsache (siehe auch Generationen) und auch keine natürliche Kulturform. Sie ist eine relativ moderne Privatform eines darin unmittelbar scheinenden Gattungsverhältnisses (siehe Gattungsbegriff), eine in ihrer zwischenmenschlichen Ausschließlichkeit bestimmten Lebensform der Geschlechter als Generationenverhältnis einer privaten Individualität, die sich ebenso privat in einem Familiensinn vergemeinschaften und regenerieren muss, um in der bürgerlichen Gesellschaft überhaupt über ihre bornierte Vereinzelung hinausgehend noch Bestand zu haben, sich also reproduzieren zu können. Dies aber betrifft nicht nur die Reproduktion der Privatexistenz, sondern des menschlichen Lebens überhaupt. Hier vermittelt sich das werdende und das gewordene Leben, die innigste Kultur der Menschen in ihrer bürgerlichen Existenzform, die das innere Glück des Lebendigen mit den Existenzbedingungen der Verwertbarkeit seiner Veräußerung, seinem intimen Nutzen zusammenschließt und hieraus eine Lebenspflicht entwickeln muss, um diesen Schluss zu sichern. Die familiären Beziehungen werden unter dieser Bedingung vorauseilend bestimmt, so dass sie für sich genommen unkenntlich werden. Diese "Pflicht" wird daher zur Gewohnheit, zu einem Familiensinn, durch den die Menschen in der Familie nur in der Teilhabe hieran wahrgenommen werden und sich dabei als Menschen im Ganzen nur anteilig wahrhaben können. Letztlich ist dieser Sinn obsolet und lässt sich nur selten wirklich in dem einlösen, was er darstellen soll. Das Grundgefühl einer entwickelten Familie bleibt daher ein Schuldgefühl, das die einzelnen Mitglieder zu einender haben, weil und sofern sie an ihrem Familiensinn notwendig scheitern, einander nicht die Erfüllung beibringen können, die darin erforderlich ist. Dieses Schuldgefühl konkurriert daher auch unentwegt mit dem Selbstgefühl, das jenseits der Familie möglich ist und dort zu einer ihr fremden Erfüllung treibt (siehe hierzu auch Geltungsstreben). Gerade in der organischen Verbundenheit des werdenden Lebens, besonders in der natürlichen Symbiose von Eltern und Kindern wirken die Formbestimmungen dieses Lebensraumes total, machen aus der körperlichen Symbiose eine psychische, weil der Schutzraum dieser Lebensburg sich negativ gegen die Außenwelt behaupten muss und von daher eine politische Funktion in der Abschirmung der privaten Existenz gegen die gesellschaftliche hat. Von daher bildet sich in der Familie eine Subkultur, die als Grundform des Lebens selbst privat bestimmt erscheint und in dieser Selbstbehauptung die diesbezügliche Selbstbeziehung in der Selbstverwirklichung der Familienpersönlichkeiten gegen die rein objektiv vermittelt erscheinende Gesellschaft in der Psyche der Beteiligten sich als symbiotische Selbstbehauptung entfaltet und verwirklicht. Die objektiven Gefühle der Familie erscheinen daher unmittelbar selbst objektiv als Selbstgefühle, die im Sinne eines Urvertrauens total sein müssen und dies nur sein können, wenn und soweit und wieweit sie dem Familiensinn psychisch entsprechen (siehe auch Psychokratie). Es ist der Sinn einer gesellschaftlich isolierten Notwendigkeit der Reproduktion des Leben überhaupt und enthält von daher gesellschaftliche Macht als unmittelbar persönliche Naturmacht der Generationen in dem hieraus formbestimmten Verhältnis zueinander. Die Existenz einer kulturell unterworfenen Reproduktion geht auf in der Subjektivierung des Sachzwangs der bürgerlichen Gesellschaft zum Lebensprinzip ihrer Kultur, Die objektive Bestimmtheit erscheint als Gemeinschaft menschlicher Bedürftigkeit, worin sie die Pflichten der bürgerlichen Existenz als Lebensverpflichtung aufnimmt und daraus die Dürftigkeit einer verkehrten Lebenserwartung im Glück menschlicher Lebensmomente erlebt. Gelingt deren Erfüllung, so kann die wirkliche Welt zur Nebensache werden und es vereinigen sich menschliche Bedürfnisse an der Leimstange ihrer bürgerlichen Verheißungen mit der Macht und Hoheit des unverwirklichten Lebens, dem Glauben an die Unendlichkeit eines in sich selbst beschränkten Glücks. Während sich die Älteren damit in dem Maß bescheiden müssen, wie ihre Vergangenheit ihre Gegenwart einholt, wird genau dies zum wesentlichen Problem der Jüngeren, weil die Welt die Hauptsache ihrer Zukunft sein muss. In der Familie beziehen sich die Generationen aufeinander in ihren gegensätzlichen Lebensinteressen, die nirgendwo anders wirklich sein können. Je kleiner sie ist, desto totaler und ausschließlicher vereinigt sich dieser Gegensatz im Verhältnis der Entgegnungen. Sie ist der rückbezogene Lebensraum eines gesellschaftlich ausgeschlossenen Lebens, der Rückzugsraum der darin geborgenen Gattung, die Lebensburg einer Gesellschaft, die für sich die Lebensform zerteilter Beziehungen ist, die sich in ihren Verhältnissen ausschließen und von daher von ihrer Geschichte, von der Vergangenheit ihrer Entstehungsgeschichte selbst beherrscht sind. In der Familie herrscht das Entschiedene in der Abscheidung und wird darin zu einer Lebensform ausschließlicher Sinnlichkeit, die durch den Ausschluss ihrer gesellschaftlichen Bezogenheit in sich selbst herrscht, also eine Burg der Selbstbeherrschung sein muss. In der Familie müssen die Menschen ausschließlich ihr ausgeschlossenes Leben beherrschen. Sie befinden sich in einem Verhältnis, worin ein jeder notwendiges Objekt des anderen ist und als Subjekt zugleich hierdurch seine eigene Not wendet. Er ist damit also selbst in einem Besitzverhältnis, das die Subjekte sich objektiv unterwirft, die sich in dieser Unterwerfung zugleich ausschließlich subjektiv erscheinen. So entsprechen sie nicht nur objektiv, sondern auch subjektiv den Formbestimmungen der bürgerlichen Gesellschaft, worin und wodurch die Menschen zugleich allgemein objektiv nicht nur durch ihren Besitz bzw. ihre Besitzlosigkeit, sondern zugleich auch selbst durch das Verhältnis ihrer Sachen als Kulturverhältnis der Personen bestimmt sind (siehe Warenfetischismus). Die Verkehrungen dieser Gesellschaft treten in der Familie als eine sich selbst verkehrende Beziehung der Menschen zur Persönlichkeit ihres gesellschaftlichen Lebensraumes auf und lassen diese als selbständiges Privatwesen erscheinen, das sich in seinem familiären Haushalt vollständig, sowohl existenziell wie kulturell als Subjekt seiner Geschichte, als Schmied seines Glücks verstehen kann, während es objektiv vollzieht, was zur Reproduktion des Menschseins - körperlich, psychisch wie auch kulturell in dieser Welt nötig ist. Die Existenz einer kulturell unterworfenen Reproduktion geht auf in der Subjektivierung des Sachzwangs der bürgerlichen Gesellschaft zum Lebensprinzip ihrer Kultur, Die objektive Bestimmtheit erscheint als Gemeinschaft menschlicher Bedürftigkeit, worin sie die Pflichten der bürgerlichen Existenz als Lebensverpflichtung aufnimmt und daraus die Dürftigkeit einer verkehrten Lebenserwartung im Glück menschlicher Lebensmomente abfeiern kann. Gelingt deren Erfüllung, so wird die wirkliche Welt zur Nebensache und es verkleben sich menschliche Bedürfnisse an der Leimstange ihrer bürgerlichen Verheißungen mit der Macht und Hoheit des unverwirklichten Lebens, dem Glauben an die Unendlichkeit eines sich selbst beschränkenden Glücks. Während sich die Älteren damit in dem Maß bescheiden, wie ihre Vergangenheit ihre Gegenwart einholt, wird genau dies zum wesentlichen Problem der Jüngeren, weil die Welt die Hauptsache ihrer Zukunft sein muss. Das Gattungsleben erscheint in der Form einer familiären Gemeinschaft als das ganz große Glück in der ganz kleinen Welt einer monströsen Wirklichkeit, in der Lebensenge einer Kleinfamilie, worin ein ungeheuerlicher Aufwand betrieben und geleistet werden muss, um im Kleinen wirklich außerordentlich Großes zu bewältigen. Doch gerade dadurch ist den Menschen ein Verhältnis auferlegt, in dem im einzelnen glücklich sein oder Glück bringen soll, was gesellschaftlich nicht wirklich wahr sein kann: Ein unmittelbar menschliches Leben. Und dieses ist wesentlich von einer gesellschaftlichen Lebensaufgabe bestimmt, die das Verhältnis des Lebens vor allem zwischen Pflicht und Schuld bewegt. Es ist eine gewaltige Leistung, eine Familie zu erhalten, Kinder zu erziehen und das Verhältnis der Generationen und Geschlechter als privat heraus gesetztes Leben zu formatieren und als ausschließliche Lebensform durchzuhalten. Es ist eine übergroße gesellschaftliche Aufgabe, die da eine kleine Gemeinschaft zu bewältigen hat. Familie ist im Grunde unwirtschaftlich, von daher ohne wirklichen Nutzen für sich, aber voller Sinn. Sie vollzieht ganz lebenspraktisch den Widerspruch von Sinn und Nutzen und macht ihn für sich fest als Familiensinn. Nirgendwo sind sich die Menschen so nah und müssen füreinander soviel sein, was sie nicht sein können, was sie sich also gegenseitig vormachen müssen, um auch menschlich zu sein. Es herrscht in dieser Lebensform ein Verhältnis, worin sich die Scheinbarkeit ihrer Persönlichkeit selbst ermächtigen und substanziell "füttern" muss, während sie objektiv ganz und vollständig den Lebensnotwendigkeiten folgt, denen sie unterworfen bleibt. Erst wenn sich dies in den Menschen selbst ausgestaltet, erst wenn sie also aus der Familie heraustreten, erleiden sie an sich selbst die Scheinbarkeit ihres familiären Zusammenhalts und es treibt sich dieser in seiner Verrücktheit aus ihnen hervor. Sie erleiden in ihrer Wahrnehmung die bloße Abwesenheit der Selbstgefühle, an die sie sich gewöhnt und die sie sich angewöhnt haben. In der bürgerlichen Kultur ist die Familie der Wohnraum von Verhältnissen, in denen gesellschaftliche Grundlagen sich zur Gewohnheit einer Privatform von Selbstbegründungen verkehren. Mann und Frau und Kind erkennen einander darin nicht als gesellschaftlich verkehrende Menschen, sondern als Gemeinschaft ihrer privaten Verkehrung, als Rückbezüglichkeit und Zurückziehung des Lebens, das in der wirklichen Gesellschaft untergeht, als Lebensburg einer Gemeinschaft, welche Leben und Liebe einfordert, weil diese in ihr nicht wirklich aufgehen kann. Familie wird hierdurch zum Lebensraum einer Liebes- und Lebensschuld, einer gesellschaftlichen Rückbildung, in welcher sich deren Mängel als Triumph persönlicher Macht und Selbstgestaltung formieren, auch wenn diese nur auf Schuldgefühlen gründet, auf der Ohnmacht des familiarisierten Lebens. Sie ist das organisierte Geschlechtsverhältnis von Privatpersonen, das auf der gewöhnlichen Anwesenheit der Geschlechter und Generationen in einem gemeinschaftlichen Lebensraum beruht, der auch gegen die Einwirkungen der Öffentlichkeit Schutzraum bietet und sich wie die Lebensburg einer Eigenwelt gegen die Anmaßungen einer hiergegen fremd erscheinenden Gesellschaft verhält. Diese Lebensform macht die Reproduktionsform des Geschlechtsverhältnis als Generationenverhältnis aus und bestimmt die Existenzform der individualisierten Reproduktion eines gesellschaftlichen Lebensverhältnisses zu einem ausschließlichen Verhältnis eines isolierten Gattungswesens. Als dessen Privatform entfaltet es sich zur Haushaltungsform eines Familiensinns, der vor allem die darin isolierte Liebesbeziehung und ihre psychische Substanz bestimmt. In der Familie ist das Zwischenmenschliche jenseits seiner äußeren Bestimmtheit vereint zu einem Menschsein zwischen allem Menschlichen. Zwischenmenschliche Liebe, die sich zwischen den Menschen in ihrer reflektierten Form als Psyche zu gegensinnigen Charakteren entwickelt hatte, wird nun zu einer Lebensform selbst. Es kommen sich darin die Menschen aus ihrer Liebesnot heraus geborgen vor, als geborgenes Leben (siehe Lebensbergung), das seinen Sinn in dessen Notwendigkeiten nun erlebt und leidet und von daher auf sein Menschsein überhaupt zurückkommt, wie gebrochen dieses auch in seiner Gesellschaft existieren mag. Doch es ist ein Menschsein, das seine Gegenwärtigkeit zunehmend aufgeben muss, um seiner Existenzform genügen zu können. Die widersprüchliche Bestimmtheit der zwischenmenschlichen Verhältnisse erscheinen in der Familie aufgehoben in reale Gegensätze von Mann, Frau und Kind. Diese müssen daher auch subjektiv das austragen, was ihnen objektiv in diesem kleinen Lebensraum zugetragen ist und sich zutragen wird. Besonders die Kinder erfahren ihre objektive Lebensbedingung in den elterlichen Subjekten des Familienlebens, und Mann und Frau müssen ihre Beziehungen nun auch objektiv in einer Ehe, im Bündnis verselbständigter Geschlechtsrollen, in der Selbständigkeit von Mann als Mann und Frau als Frau bewältigen. Die Kinder selbst sind unterschiedlich vor allem aus der Reihenfolge ihrer Geburt bestimmt; das Erstgeborene im Ganzen der Ehe, das letztgeborene hiervon befreit. In dieser Folge teilt sich die Form der Familie als Verhältnisform von Privatpersonen mit. "Daß der bürgerliche Staat sein besonderes Augenmerk auf die Familie richtet, liegt aber vor allem daran, daß diese der einzige Garant für bürgerliche Identität ist. In dem Maß, wie der öffentliche Umgang, wie die allgemeinen Lebens- und Produktionsverhältnisse verrohen, muß eben die Stätte, worin sich die Menschen noch als Mensch zu begegnen scheinen, besonders geschützt werden. Gerade wo die gesellschaftliche Öffentlichkeit zunehmend und sichtbar unangemessen für menschliche Lebenszusammenhänge wird, da muß der Staat auf den individualisierten Menschen zurückgreifen. Wo es keine gesellschaftliche Öffentlichkeit gibt, da hat das Familienleben Hochkonjunktur. Der Gegensatz von Privatheit und Öffentlichkeit, wie er schon in der bürgerlichen Produktionsweise angelegt ist, entwickelt sich erst dann zum absoluten Gegensatz, wenn das öffentliche Leben keinen Sinn mehr hat, wenn also das Geldverhältnis einziges öffentliches Verhältnis geworden ist (d.h. wenn eine Nation vollständig zum Geldbesitzer, zum Imperialisten geworden ist). In einer solchen Nation ist der Mensch absolut für sich und lebt auch dem Zwang zu seiner Lebenserhaltung gegenüber unangemessen, wenn er keine Familie hat. Dies ist der bürgerlichen Familie als ihre Existenzbedingung vorausgesetzt. Da sie für sich aber unmittelbare Lebensgemeinschaft ist, läßt sich darin gerade diese Welt ertragen, wenn und solange die in der Lage ist, die materiellen Lebensgrundlagen für familiäres Leben bereitzustellen; - und dies ist ja eben in solchen Nationen gegeben. So bleibt auch eine für das menschliche Leben absurde, d. h. sinnwidrige Gesellschaft über ihre eigene Bodenlosigkeit hinaus »gesellschaftsfähig«. Die bürgerliche Familie ist für den Zusammenhalt der bürgerlichen Gesellschaft vor allem deshalb unabdingbar, weil in ihr das gesellschaftliche Leben als unmittelbar menschliches Leben erscheint und daher durch sie das familiäre Leben als unmittelbar gesellschaftliches Leben behauptet werden kann. Die Gesellschaft, welche die Menschen durch ihr Zusammenwirken erst erzeugen, gilt hier als die Bedingung ihres Lebens, als Voraussetzung ihres Tuns, als natürliche Gewalt, die schon in ihr Verhalten einwirkt, bevor es verwirklicht ist. Durch die Familie wird eine Naturgemeinschaft gesetzt, die dem einzelnen auch die einzige Gesellschaft ist. Hierdurch aber ist die Gesellschaft bereits per Geburt in jedem einzelnen, bevor er seine Gesellschaft erzeugen kann, und zugleich ist die Gesellschaft außerhalb von jedem einzelnen, bevor er überhaupt darin sein kann. Das heißt: Gesellschaft wird so zum unmittelbaren, also mittellosen Zusammensein von Menschen herabgesetzt und zum unbefragbaren, unabänderlichen menschlichen Lebensprinzip, also zur mächtigen Allgemeinheit über den einzelnen Menschen, sein Leben und Bewußtsein." (Pfreundschuh in "Was heißt da: Psychisch krank? - Teil 4: Von der Welt der Person zur Persönlichkeit") Historisch ist die Familie das Produkt einer Liebe, die zu einem Lebensversprechen unter der Bedingung geworden ist, die Existenz des Lebens gemeinsam zu meistern. Sie ist damit eine Lebensform von Liebe und zugleich die Lebensform der Reproduktion, die als natürlichster und ursprünglichster Lebenszusammenhang der einzelnen und gemeinschaftlichen Existenz erscheint, als Reproduktionsform der Gattung Mensch schlechthin, wie er einzeln und zugleich allgemein leibt und lebt und Raum und Körper hat und mit alledem wohnt. In der Familie verhalten sich die Menschen als eine Einheit der Lebensgewohnheiten, die ihren Widerstreit der Notwendigkeit des Existierens in gemeinsamem Haushalt und Wohnraum aufgehoben haben, weil sie um ihr Leben besorgt sind, weil sie also bestimmt sind durch bestehende Lebensverhältnisse, die besorgt werden müssen und sich in dieser Besorgung selbst füreinander bestimmt wissen müssen. Soweit diese Besorgung in dieser Gemeinschaft gelingt, sind darin die Lebensbedingungen auch wirklich aufgehoben und können als Liebesglück der Familienmitglieder fortbestehen und dieses kann sich solange auch als aufgehobene Bedingtheit, also unbedingt erscheinen. Dieses macht die gemeine Gewissheit der Menschen darin aus und deshalb erscheinen sie im Ganzen ihres Lebens bestimmt und zugleich bestimmend füreinander, geworden aus diesem und Leben erzeugend, wie es ihnen in ihrem Empfinden und Fühlen gegeben ist. Ihre Selbstwahrnehmungen sind somit die ausschließlichen Wahrnehmungen ihres Lebens. In der Familie wird das Leben zur Begebenheit und zur Gegebenheit. Darin ist alles, was Leben und Lieben sein kann und sein soll familiär: Lebenspflicht und Lebensschuld. Die Lebensschuld macht die Bestimmung des Familienlebens und des Familiensinns aus, ist ihr Begriff, die Formbestimmung allen Lebens darin. Er bemisst was ist an dem, was Leben sein soll, das entsteht und vergeht, ohne sein zu können was es ist. Hierdurch ist alles zugleich objektiv bestimmt, wie subjektiv es auch entstanden sein mag und besteht, denn die Gattung und Begattung ist darin ganz allgemein für sich und einzeln wie ein Ganzes ihres Verhältnisses: Der Raum ist Lebensraum schlechthin, der Körper Sinnlichkeit schlechthin und die Wohnung wird zur Gewohnheit, zur Lebensform schlechthin, die sich weder teilen noch mitteilen noch wirklich auseinandersetzen lässt, ohne dass damit die Familie als Ganzes bedroht wäre. In der Familie sind ja auch tatsächlich alle Beziehungen unausweichlich, alle Tätigkeiten notwendig, alle Lebensplanungen und Verständigungen absolut - eben weil sie eine bestimmte Gesellschaftsform ist und einer bestimmten Gesellschaftsform angehört, in der Liebe und Reproduktion als ausschließliche und ausschließende Individualität, als Privatexistenz jenseits der gesellschaftlichen Produktion und der Menschenliebe zur Isolation ihres Lebensprozesses bestimmt sind. Als diese ausgeschlossene Einheit ist die Familie ein geschlossenes Fürsorgesystem, das sich aus der Liebe und den Grundbedürfnissen der Menschen nach Leben und Überleben begründet und als Verpflichtung für das Leben und die Liebe gestaltet. Indem sich die Menschen als Subjekte ihrer Pflicht dadurch erscheinen, dass sie ihnen natürlich wie ein Gattungsverhältnis vorkommt, wird ihre Liebe darin notwendig pflichtschuldig, objektiv verpflichtet und selbst objektiv. Es ist die Subjektivität einer heilen Welt, die nur durch Bindung an ihr Heil, an das Ganze, ihre innersten Widersprüche und Zweifel überstehen kann. Aber die Familie bietet hierdurch auch die Einheit objektivierter Subjekte, die sich nur in dieser Lebensform aus der Entzweiung von Empfindung und Gefühle befreien können. Sie empfinden sich, wie sie sich fühlen, solange sie noch unter dieser Bedingung subjektiv sein können, solange sie also noch als Menschen einander wahrnehmbar sind. Hierdurch ist Familie zumindest und zuerst eine Welt voller Trost gegen jene "kalte Welt" der Sachzwänge, eine Lebensgemeinschaft, die in ihrer Familie ihre Liebe verwirklicht und sich selbst in keinem Widerspruch zu ihrer Liebespflicht sehen muss. Sie wird erst zum Horror, wenn sie jede Subjektivität verloren hat und Existenzzwänge als persönliches Schuld- und Beschuldigungsverhältnis wie ein Gattungsproblem ihrer Liebe ausgetragen werden. Darin entpuppen sich die Beziehungen in der Familie als prothetische Beziehungen einer mächtigen Scheinwelt und es tritt hervor, dass Gefühle in der Familie nur pflichtschuldig empfunden werden können und dies ihre Einheit ausmacht, dass also auch empfunden wird, was gefühlt und verspürt werden muss, weil die Lebensbesorgung sich darin eint, dass beides sonst verworfen wäre. Empfunden wird, was gefühlt werden muss, weil die Familienmitglieder sich darin wahrhaben, Objekte sind von dem, wofür sie wahrgenommen werden. Darin entwickeln sich objektive Selbstwahrnehmungen. Das Selbstgefühl wird für sich zu einer moralischen Integrität, zu einem objektiven Selbstgefühl, das mit der Lebensverpflichtung aufkommt, also letztlich Symbiose, die Vergemeinschaftung einer objektiv bestimmten Liebes- und Lebensbeziehung, ein Machtgefühl des integren Familiar ist: Die gute Mutter, der gute Vater, das gute Kind, der gute Mensch. Von daher ist die Familie das Lebensverhältnis, worin die bürgerliche Kultur ihre Güte hat. Je kleiner sie ist, desto unbeschadeter ist diese Position. Die Kraft der Güte besteht aus verbrauchtem Leben und zehrt alleine aus verwirklichter Lebenspflicht. Sie ist von daher die Basis reaktionärer Prozesse in der Kultur, die Familie zur "Keimzelle des Staates" machen (siehe Kulturstaat). In Gesellschaften, in denen die Reproduktion der Menschen tatsächlich durch unmittelbaren Zusammenschluss der Generationen und Geschlechter nur möglich ist, also eigentlich Stammesgesellschaften, wird Familie als einzig tragfähige Gesellschaftsform hingenommen für alle Belange, die Gesellschaft ausmacht: Schutz vor Gewalt, Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales usw.. Wo Gelderwerb in diesen Strukturen lebensnotwendig wird, werden solche Familien aber auch schnell zu einem Ausbeutungsverhältnis (Kinderarbeit, Frauenversklavung) für fremde Interessen. In der Dritten Welt ist bis heute die Anzahl der Kinder lebensentscheidend, da sie den Rückhalt der Ausbeutungsverhältnisse ausmachen - bis hin zur Kinderprostitution. Aber selbst wenn eine Gesellschaft in der Lage ist, die Aufgaben des Schutzes und Erhalts der Privatexistenz zu sichern, wird Familie doch auch als Lebensraum für urtümliche Belange der Reproduktion, Arbeitsteilung, Haushalt und Zeugung von "Nachkommen" angesehen - und wenn auch nur als sittlich (als Vermittlung allgemein geforderte Werte) oder ästhetisch (die ausgezeichnete, besonders schöne und gute Form der Zwischenmenschlichkeit) oder hygienisch ("geregeltes Geschlechtsverhältnis") vorteilhafte Lebensform. Immerhin hat sie im Unterschied zu nur spontanen und willkürlich wechselnden Liebesbeziehungen einer Konsumkultur eine notwendige Verbindlichkeit der Verbundenheiten und fördert zunächst deren Durchsichtigkeit und wechselseitig notwendige Achtung, wenngleich dies nicht unbedingt wirkliche Achtung sein muss, die Selbstachtung sogar hintergehen kann, wenn diese der reinen Beachtung des Familiensinns unterworfen ist. Tatsächlich gelingt ein Achtungsverhältnis am ehesten als größere Familie, weil darin die Wechselwirkungen der Menschen auch noch Wirklichkeit hat. Zu einem ausschließlich seelischen Verhältnis wird sie erst, wo diese Verwirklichung menschlicher Beziehungen als zwischenmenschliche Beziehung nicht mehr möglich ist. Je kleiner der Privatraum dieser Beziehung, desto größer wird seine seelische Selbständigkeit, die Lust und Gewalt der beseelten Drei- oder Zweisamkeit. Aber auch allgemein und unter der Bedingung, dass ein hinreichend großes und geregeltes Einkommen an Geld oder Geldbesitz besteht (siehe hierzu besonders die Dienstleistungsgesellschaft), ist Familie die Lebensform, worin die Lebensgefühle voraussetzungslos erscheinen können und selbstverständlich sind oder sein sollen, der Raum für Selbstgefühl, welches eine gemeinschaftliche Welt bildet, die sie als Familiensinn zusammenhält oder zusammenhalten soll. In der Familie können sich die Menschen als unmittelbare Menschen erscheinen, sich aus dem gesellschaftlichen Leben zurückziehen und dem Druck der Existenz ausweichen, solange das Geld für den Haushalt reicht und solange sie als Lebenswelt funktioniert und Kultur hat. Für das bürgerliche Individuum, das in der gesellschaftlichen Welt sich weitgehend in Konkurrenz befindet und sich existentiell und emotional bedroht sieht, ist hier meist der einzige Raum für seine wesentlich menschlichen Beziehungen. Zur Abwendung der bedrohlichen Fremdheit der Welt ist Familie der Lebensraum schlechthin. Diese Ausschließlichkeit entwickelt einen Familiensinn, zugleich aber auch eine Art ästhetische Weltfremdheit, also eine Entfremdung der Lebensgefühle von der Welt, weil darin die zwischenmenschlichen Gefühle ihren Empfindungen vorausgesetzt sind und zugleich als Lebensbedingung empfunden werden. Es entsteht hieraus eine Art Verhältnisschwachsinn zu wirklichen sozialen Beziehungen und den wirklichen Dingen und vor allem den Bedingungen einer Lebensgewissheit. Es verbleibt eine in den Gefühlen gedoppelte Empfindungswelt, die eine symbiotische Selbstbehauptung bestärkt. Diese Gefühle gehen zwar in das Familienleben ein, sind ihm aber in Wahrheit schon vorausgesetzt und werden meist von den Eltern betrieben und umsorgt. Aber sie bewahren sich darin nicht als Grundlage der Verhältnisse und als darauf gründende Stellung der Menschen und Generationen zueinander, sondern als recht eigentliche und eigentümliche Gefühlswelt, die sich als Weltersatz einstellt. Durch das Gefühl unmittelbarer Eigentlichkeit wird das Bewohnte zur Gewohnheit und die Entfremdung von Familie und Welt solange ausgeglichen, solange darin Liebe fortbestehen kann, die hierdurch allerdings keine wirkliche, sondern übersinnliche Identität haben muss. Diese Liebesgewohnheiten haben daher ihren Eigensinn auch als Eigendünkel gegenüber der Welt. Und so macht sich in der sonstigen Lebenswelt die Weltfremdheit der Familie als eine Liebe geltend, die ihren Sinn durch die Aufgaben der Familie hat, besonders der Fürsorge für eine Reproduktion des privatisierten Menschen. Von daher ist die Familie eine Leidensgemeinschaft für ein Leiden, dessen Grund sich fremd ist: Entfremdetes Leiden. Es ist nicht mehr der Sinn für Tätigkeit, sondern beseelter Schmerz des Welterlebens. Darin wird die Ohnmacht des Individuums gegenüber seinen wirklichen gesellschaftlichen Zusammenhängen zur Liebesmacht vertrauter Anwesenheiten gewendet. Dies verlangt lediglich, dass die beteiligten Menschen das Verhältnis zu sich selbst finden, dass sie ihre Selbstaufgabe gegenüber einer solchen Macht als Glück oder zumindest als seelische Notwendigkeit empfinden. Es wird ihnen leicht gemacht, wenn die Familie ihr Fürsorgesystem mit Liebe zustopfen kann und solange dieses Verhältnis nicht als Gefühlsverhältnis zum Platzen kommt. Zwangsläufig wird es als permanente Forderung des ganzen familiären Lebenszusammenhangs gegen den einzelnen wirksam sein, als Schuldgefühl in das Selbstgefühl wie ein objektives Gefühl eindringen. Meist sind die Kinder die Träger desselben, wie sie auch die unmittelbare Wahrheit des Familienlebens am ehesten ausdrücken können - zunächst als Glück für die Eltern, später als Leid. In der kulturellen Abtrennung von ihrer Gesellschaft (bürgerliche Kultur) wird die Familie zu einer Scheinwelt, zur Lebenswelt des unmittelbar scheinenden Menschen, dem Menschen, wie er sich ohne äußere Bedingung fühlen kann, soweit er sich hierbei auch als Mensch zu reproduzieren versteht. Bestätigt und gewährleistet ist sie alleine aus der gesellschaftlichen Unmöglichkeit, menschliches Leben wirklich, also mit Wirkung darzustellen, zu bestätigen und weiter zu bringen. Die Rückbeziehung auf sich in dieser Abtrennung vom gesellschaftlichen Leben macht das Leben der Individuen in einer Familie zu einer Gesellschaft, die sich auf der Begründung ihres Zusammenhalts zu einer individuellen Menschenwelt entwickelt, die sich in einer wechselseitigen Anmaßung an das Leben der anderen beteiligten Menschen verhält, als Einforderung des Menschseins, wie es sich in seiner isolierten Form bewährt, Identität der Scheinwelt überhaupt. So kann Familie in der bürgerlichen Gesellschaft als Selbstrettung funktionieren, als Lebensburg und Bunker von Menschen, die sich gegenseitig als Lebensbedingung wahrhaben, als unbedingte Bedingungslosigkeit ihres Lebens, als Hort ihrer vergemeinschafteten Weltfremdheit. Sie überfordern sich dabei zwangsläufig, weil alle menschlichen Wirkungen und also auch ihre zwischenmenschliche Verhältnismäßigkeit darin nicht vollzogen werden kann, ohne sich in der außerfamiliären Welt Lebensinhalt zu holen. Für sich kann das Leben in der Familie keinen anderen Sinn verwirklichen, als die Menschen darin durch sich schon haben. Jede wirkliche Entwicklung eines Menschen muss also auch das Gemäuer der Lebensstruktur Familie sprengen. Um dem Zusammenbruch des geschützten und abgetrennten Lebensraums zu entgehen, bildet sich in der familiären Beziehung daher ein Familiensinn, der meist von den Älteren gesetzt wird und sich als Lebensaufgabe versteht, als hintergründige Selbstentfremdung der Kinder, die zugleich von der Liebe der Eltern getragen wird. Umgekehrt bestimmen die Kinder die Lebensaufgabe der Eltern als natürlich gestellte Existenzaufgabe, als Existenzbewältigung in Fürsorge und Erziehung. So bestimmt und regelt der Familiensinn ohne wirklich in Erscheinung zu treten alle Beziehungen und deutet die Bezogenheit und ihre Beschränkung auch substanziell aus. In solchen Bedeutungen gelten sich die Menschen gleichwohl als Sache wie Mensch, als Forderung, in der Sachlichkeit ihrer Liebe mit anderen Mensch zu sein. Hierdurch hat ihre Identität keinen unmittelbaren Sinn und sie fühlen sich vor allem ihrem eigenen Leben gegenüber schuldig (Schuldgefühl). Schuld impliziert jenes Sein der Gefühle, welche die Familie Zusammenhalten, und seien sie noch so verschroben. Sie sind der Kitt des Lebensraumes, wie auch die Basis individueller Identität, mit der die Familienmenschen in die Welt treten. In diesen Gefühlen ist aller Übersinn bewahrt, den das Familienleben hervorgebracht hat und bewährt, weil er darin funktioniert hat. Daher funktionieren auch die Gefühle und sind in ihrer Funktion Bestandteil des Gedächtnisses, mit welchem die Menschen ihre Beziehungen erinnern und vergegenwärtigen. Sie funktionieren so objektiv wie eine Klimaanlage, bestimmen die Launen und Stimmungen, die Lebensgeister und Todesahnungen. Die Familie insgesamt funktioniert nur durch sie. Von da her ist die Familie - wie klein oder groß sie ist - nicht nur die Geburtsstätte der Kinder, sondern auch der objektiven Gefühle. Das sind Gefühle, die sich gegen die Subjekte, die sie hervorgebracht hatten, verselbständigt haben. Je kleiner die Familie, desto ausschließlicher (weil ausgeschlossener) ist ihre Funktion. Ob die Menschen sie durch wirklich eigene Gefühle durchbrechen können, hängt davon ab, wie weit sie von den Beziehungen der Familie abrücken können ohne verrückt zu werden. Die Familie ist als sich fortbestimmende Lebensburg die Rückbeziehung der Generationen in die Verstrickung ihres Werdens: Familie gebiert Familie ohne anderes Sein. Darin verlieren die Generationen das Verhältnis zu sich: Unter sich sind sie nur relativ zu ihrer Herkunft, niemals reif durch sich, sondern nur in der Selbstverleugnung. Aber solche Generationen, die sich selbst verleugnen müssen, weil sie in der Familie mit ihrem ganzen Leben aufgehen, können ihre Geschichte nicht selbst begründen. In der Erziehung ihrer Kinder pflanzen sie fort, wozu sie gezogen waren und unendlich hingezogen sind: Zur Selbstbehütung. Im Verhältnis von Selbstverleugnung und Selbstbehütung hat das Bürgertum daher auch seine Lebenseinfalt und bewahrt sich vor dem Unheimlichen, was es in seinem Heim entwickelt: Angst vor dem Leben. In der bürgerlichen Gesellschaft gilt die Familie von ihrem politischen Wesen her immer noch als die "Keimzelle der Gesellschaft", der Kern eines gesunden Lebens mit der Gewähr heilsamer Strukturen als Bedingung für Erziehung und "Sexualhygiene". Dies betrifft insgesamt auch ihre Existenzform als Haushaltsform der Reproduktion von individualisierten Menschen. Es ist der Lebensraum der bürgerlichen Persönlichkeit, worin sie ihre unmittelbare menschliche Beziehung als Gemeinschaft von Selbstbezogenheit hat. Schon als Lebensraum für mehr als zwei Generationen reicht sie nicht mehr hin, weil die Reproduktionskosten der Menschen (das variable Kapital) so minimalisiert worden sind, dass das Vermögen nicht für die entsprechenden Kosten (besonders Miete, Pflege, Freizeit eines der Lebenspartner) hinreichen würde und somit viel Familienarbeit den billig kalkulierten und hoch rationalisierten staatlichen oder Gemeindeeinrichtungen überlassen werden müssen. Aber auch kulturell steht ein ausgebreiteter Individualismus der Verständigung und Beziehung mehrerer Generationen entgegen. Die Kleinfamilie und Kleinstfamilie (Alleinerziehende) ist ökonomisches und kulturelles Resultat der Abtrennung (Isolation) der Menschen, Geschlechter und der Bevölkerung (z.B. im Gemeinwesen, der Kommunen) von ihrem Gemeinwesen in den reichen Ländern (siehe Geldbesitz). Die letzten existenziellen Brücken in gemeinschaftlicher Arbeit (z.B. Landarbeit oder Familienbetriebe) sind ökonomisch nicht mehr oder selten tragbar. Sie sind weitgehend von existenziellen Bestimmungen gelöst und bestehen weitgehend nur noch als zwischenmenschliche Beziehungen. Dies zeigt einen Zustand, in welchem ein großes Geldvermögen gesellschaftlich existiert (als konstantes Kapital in Technologie-Ländern), dem ein relativ geringer Lebensstandard im durchschnittlichen Kleinhaushalt (variables Kapital) gegenübersteht (Mieten gehören hier nicht dazu, soweit sie die Wertlage der Bevölkerungskonzentration wiedergeben). Es ist der Zustand einer hochentwickelten Profitrate, die äußerst krisenanfällig ist. | ![]() |
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